EZ/OZ: 2632/1
Regierungsvorlage
eingebracht am 23.12.2008, 00:00:00
Geschäftszahl(en): FA4A-24Mi1-53/2008
Zuständiger Ausschuss: -
Regierungsmitglied(er): Christian Buchmann
Betreff:
Stellungnahme des Bundeskanzleramtes zum Landtagsbeschluss Nr. 1142 vom 01. Juli 2008 betreffend Ausarbeitung eines Maßnahmenpaketes für Haushalte zur Senkung der Steuerbelastung bei Heizöl unter Rücksichtnahme auf die soziale Staffelung
Der Landtag Steiermark hat mit Beschluss Nr. 1142 vom 01. Juli 2008 die Steiermärkische Landesregierung aufgefordert, an die Bundesregierung mit dem Ersuchen heranzutreten, ein Maßnahmenpaket für Haushalte betreffend eine Senkung der Steuerbelastung bei Heizöl unter Rücksichtnahme auf die soziale Staffelung auszuarbeiten.
Das an die Bundesregierung gerichtete Schreiben der Steiermärkischen Landesregierung wurde vom Bundeskanzleramt wie folgt beantwortet:
"Der Nationalrat hat in seiner 72. Sitzung am 24. September 2008 als Maßnahme zur Eindämmung des Preisauftriebes in der Heizperiode 2008/2009 einen Energiekostenzuschuss für Ausgleichszulagenempfänger in Höhe von 210 Euro für die Monate Oktober 2008 bis April 2009 für den Bundesbereich beschlossen.
Dieser Energiekostenzuschuss soll grundsätzlich jenen Personen als Einmalzahlung gebühren, die im Monat November 2008 eine Ausgleichszulage beziehen. Wird eine Ausgleichszulage während dieses Zeitraums zuerkannt, soll der Energiekostenzuschuss aliquot (30 Euro/Monat) zur Auszahlung gelangen.
Diese Maßnahme soll sowohl für Ausgleichszulagenempfänger in der Pensionsversicherung gelten, als auch sinngemäß für andere Bezieher von gleichartigen Leistungen des Bundes (z.B. im Sozialentschädigungsrecht).
Der Aufwand des Bundes für den Energiekostenzuschuss, der rund 250.000 Personen zugute kommen soll, beträgt rund 52,6 Mio. Euro.
Allfällige weitere Maßnahmen bleiben einer neuen Bundesregierung vorbehalten."
Beschluss der Steiermärkischen Landesregierung vom 15. Dezember 2008.
Es wird daher der
Antrag
gestellt:
Der Landtag wolle beschließen:
Der Bericht über die Stellungnahme des Bundeskanzleramtes zum Landtagsbeschluss Nr. 1142 vom 01. Juli 2008 betreffend Ausarbeitung eines Maßnahmenpaketes für Haushalte zur Senkung der Steuerbelastung bei Heizöl unter Rücksichtnahme auf die soziale Staffelung wird zur Kenntnis genommen.