LANDTAG STEIERMARK
XV. GESETZGEBUNGSPERIODE


EZ/OZ: 2944/1

Dringliche Anfrage (§ 68 GeoLT)

eingebracht am 18.05.2009, 15:54:45


Landtagsabgeordnete(r): Lambert Schönleitner (Grüne), Edith Zitz (Grüne), Ingrid Lechner-Sonnek (Grüne)
Fraktion(en): Grüne
Zuständiger Ausschuss: -
Regierungsmitglied(er): Franz Voves

Betreff:
Offenlegung der Parteienfinanzierung

Das Steiermärkische Parteienförderungsgesetz sieht eine öffentliche Förderung der politischen Parteien, der Landtagsklubs und der Bildungseinrichtungen der Parteien vor.

Das System der öffentlichen Parteienfinanzierung hat gegenüber der rein privaten Parteienfinanzierung - wie etwa in den Vereinigten Staaten - beträchtliche Vorteile. Es setzt Parteien in die Lage, unabhängig von privaten Geldgebern und deren Interessen Politik zu machen.

Doch auch in der Steiermark gibt es neben der öffentlichen Parteienfinanzierung eine private Parteienfinanzierung durch Einzelpersonen, Lobbyisten, Unternehmen, politiknahen Institutionen und parteieigenen Unternehmen.

Die Öffentlichkeit hat ein Recht darauf zu erfahren, welche Partei mit welchen Summen von wem gefördert wird. Der öffentliche Zugang zu diesen Daten ist ein Beitrag zur Demokratie und zur aktiven Bekämpfung von Korruption und schafft Transparenz in einem Graubereich des politischen Systems.  

Daher soll in einem neuen Parteienförderungs- und -finanzierungsgesetz als Gegenleistung der jeweils von öffentlichen Subventionen begünstigten Partei eine Verpflichtung zur vollständigen Transparenz der Finanzgebarung festgelegt werden. Zur Zeit ist diese Transparenz wesentlich eingeschränkt, da nur die zweckgemäße Verwendung der öffentllichen Mittel einer Prüfung unterliegt. Die private Parteienfinanzierung - seien es finanzielle Mittel, die Zurverfügungstellung von personellen Ressourcen oder Sachspenden - unterliegt jedoch keiner Offenlegung und damit keiner Transparenz.

1. Werden Sie dem Landtag einen Gesetzesvorschlag vorlegen, der zumindest folgende Offenlegungsbestimmungen der Parteifinanzen enthält?
a) Beiträge der Mitglieder
b) Zuwendungen von MandatsträgerInnen und FunktionärInnen
c) Bruttoeinnahmen für parteieigene Publikationen, differenziert nach Einnahmen aus dem Verkauf, Einnahmen aus Inseraten sowie sonstigen Einnahmen
d) Einnahmen parteieigener wirtschaftlicher Tätigkeit sowie von Unternehmen, an denen die Partei beteiligt ist (differenziert für jedes Unternehmen)
e) Bruttoeinnahmen aus Veranstaltungen
f) Zuwendungen in Form kostenlos oder ohne entsprechende Vergütung zur Verfügung gestellten Personals (lebende Subventionen)
g) Gesamtsumme von Spenden unter 1.000.‑€ 
h) Namen der SpenderInnen, die im Jahr insgesamt über 1.000 Euro an eine Partei gespendet haben, unter Angabe der Gesamthöhe aller Zuwendungen
i) Namen der SpenderInnen bei Sach- und Personalspenden oder Kostenübernahmen zugunsten einer Partei im Gesamtwert von über 1.000 Euro
j) Angabe sämtlicher Ausgaben der Partei (wie Personalaufwand, Büroaufwand und Anschaffungen, Ausgaben für Werbemittel, Ausgaben parteieigener Unternehmen getrennt für jedes Unternehmen, Zinszahlungen für Kredite, Kreditrückzahlungen)
2. Werden Sie bis zum Vorliegen eines entsprechenden Parteienfinanzierungsgesetzes freiwillig für eine Offenlegung sorgen, wie es auch die Grünen seit Jahren für ihre Partei machen?
3. Wie laufen im konkreten die Geldflüsse zwischen der Stiftung der SPÖ, Unternehmen der SPÖ und Unternehmen, an denen die SPÖ beteiligt ist, und der Partei selbst ab?
4. Ist es moralisch in Ordnung, wenn eine Partei die steuerflüchtenden Elemente des Stiftungsrechts in Anspruch nimmt?


Unterschrift(en):
Lambert Schönleitner (Grüne), Edith Zitz (Grüne), Ingrid Lechner-Sonnek (Grüne)