LANDTAG STEIERMARK
XV. GESETZGEBUNGSPERIODE


EZ/OZ: 2728/1

Regierungsvorlage

eingebracht am 05.02.2009, 00:00:00


Geschäftszahl(en): LAD-05.00-584/2002-46
Zuständiger Ausschuss: -
Regierungsmitglied(er): Franz Voves
Beilagen: Beilage zu 11.)

Betreff:
Beschluss Nr. 822 des Landtages Steiermark, Einl.Zahl 1112/1, XIV. Gesetzgebungsperiode, betreffend Information des Landtages über die Ergebnisse der Landeshauptleutekonferenzen

Unter Bezugnahme auf den Beschluss des Landtages Steiermark Nr. 822 vom 19.11.2002, XIV. Gesetzgebungsperiode, wird nachfolgend über die bei der Landeshauptleutekonferenz am 22. Jänner 2009 gefassten Beschlüsse und erzielten Ergebnisse berichtet.


1.) Ausbau der Wasserkraft

Beschluss:
Die Landeshauptleutekonferenz ist sich der Bedeutung des Wasserkraftausbaues und der damit verbundenen CO2-Einsparung als wichtiger Teilbeitrag für den Klimaschutz und die Erreichung der österreichischen Ziele für erneuerbare Energien bewusst. Sie bekennt sich unter Berücksichtigung ökologischer/Naturschutz-Rahmenbedingungen sowie anderer wirtschaftlicher Aspekte, wie z.B. Tourismus, zu einer entsprechend forcierten Ausnutzung der Wasserkraft.

Die Landeshauptleutekonferenz spricht sich für eine gesetzliche Verankerung des öffentlichen Interesses am Ausbau qualifizierter Wasserkraftwerksvorhaben und gesetzliche Verbesserungen zur Beschleunigung der Planungs- und Genehmigungsverfahren unter Beachtung der geltenden Vorschriften der Umweltverträglichkeitsprüfung aus.


2.) Global Marshall Plan

Beschluss:
Die Landeshauptleutekonferenz bekräftigt Ihren Beschluss vom 30. Oktober 2006, mit dem die Ziele des Global Marshall Planes begrüßt und unterstützt wurden sowie die Bundesregierung ersucht wurde, sich ebenfalls zu den Zielen dieser Initiative zu bekennen und aktiv auf europäischer Ebene für die Umsetzung dieser Ziele einzutreten.

Die Landeshauptleutekonferenz erklärt die Bereitschaft der Länder, mit dem Bund in Gespräche über eine gemeinsame finanzielle Unterstützung der Aktivitäten auf europäischer Ebene für diese Initiative einzutreten.


3.) Vermögensauseinandersetzung der Länder mit dem Bund
 
Beschluss:
Die Landeshauptleutekonferenz erinnert neuerlich an ihren Beschluss vom 16.10.2002, VSt-544/3, wonach gemäß Erkenntnis des Verfassungsgerichtshofes vom 29.6.2002, G 270/01 ua die endgültige Vermögensauseinandersetzung der Länder mit dem Bund im Sinne des § 11 Abs. 2 ÜG 1920 noch nicht stattgefunden hat und demnach noch aussteht.

Die Landeshauptleutekonferenz ersucht den Herrn Bundeskanzler, unverzüglich zu diesbezüglichen Verhandlungen auf politischer Ebene einzuladen und nominiert dafür

Frau Landeshauptfrau Mag. Gabi BURGSTALLER, Salzburg,
Herrn Landeshauptmann Mag. Franz VOVES, Steiermark und
Herrn Landeshauptmann Günther PLATTER, Tirol.

 
4.) Restriktionen für Anlagengenehmigungen in Gebieten mit Luftschadstoff-Grenzwertüberschreitungen (§ 20 Abs. 3 IG-L, § 77 Abs. 3 GewO und andere)

Beschluss:
Die Landeshauptleutekonferenz unterstützt nachdrücklich die Intentionen des Beschlusses der Landesumweltreferentenkonferenz vom 20. Juni 2008 zum Thema "Immissionsschutzgesetz-Luft - Änderungsbedarf aus Sicht der Länder".
 
 
5.) Vereinbarung, mit der die Vereinbarung betreffend den landesgrenzen-
überschreitenden Berufsschulbesuch geändert wird
 
Die Verbindungsstelle legt die Originalurkunde dieser Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG vor und hält fest, dass Einvernehmen über den Text hergestellt wurde.

In der Folge erfolgt die Unterzeichnung durch alle Landeshauptleute.


6.) Bezügekontrollkommission\; Ländervertreter
 
Beschluss:
Die Landeshauptleutekonferenz hält ihre Nominierung von Ländervertretern für die Bezügekontrollkommission gemäß Art. 59 Abs.1 B-VG für die XXIV. Gesetzgebungsperiode des Nationalrates unverändert aufrecht:

Herrn Landeshauptmann a.D. Dr. Josef RATZENBÖCK, und
Herrn Amtsführenden Stadtrat a.D. Rudolf EDLINGER.
 

7.) Schihelmpflicht\;
Möglichkeiten der Regelung auf Landes- und Bundesebene
 
Beratungsergebnis:
Eine Helmpflicht beim Schifahren für Kinder bis 15 Jahre wird als grundsätzlich wünschenswert angesehen. Jedoch sollte eine solche Regelung nicht durch den Bund, sondern durch eine koordinierte Vorgangsweise der Länder im Wege einer Art. 15a B-VG-Vereinbarung erfolgen. Bis zur nächsten Tagung der Landeshaupt-leutekonferenz sollte die Verbindungsstelle für die Erstellung des Entwurfes einer derartigen Art. 15a B-VG-Vereinbarung Sorge tragen. Weiters sollte die Verbindungsstelle die Erarbeitung eines Vorschlages der Länder an den Bund zur Änderung der Straßenverkehrsordnung sowie zur Schaffung entsprechender Regelungen der Länder im eigenen Zuständigkeitsbereich im Hinblick auf die Helmpflicht beim Fahrradfahren veranlassen.
 
  
8.) Aufenthaltsbeendende Maßnahmen bei straffällig gewordenen Ausländern\;
Grundversorgungsvereinbarung

Beschluss:
1. Der Beschluss der Landeshauptleutekonferenz vom 28. April 2008 wird bekräftigt.

2. Die Landeshauptleutekonferenz ersucht die Bundesregierung um eine Gesetzesnovellierungsinitiative, die sämtliche im europäischen Rechtsrahmen und unter Beachtung rechtsstaatlicher Erfordernisse möglichen Maßnahmen ergreift, um auch gegen legal in Österreich lebende Fremde, die in dringendem Verdacht stehen, eine gravierende Straftat begangen zu haben, rasch aufenthaltsbeendende Maßnahmen setzen zu können. Bis zur tatsächlich aufenthaltsbeendenden Maßnahme soll die Möglichkeit geschaffen werden, von der Schubhaft Gebrauch zu machen.

Überdies wird der Bund aufgefordert, eine entsprechende Rechtsgrundlage zu schaffen, um strafrechtlich relevante Daten über Asylwerber den Ländern zu übermitteln.

3. Die Landeshauptleutekonferenz ersucht ferner die Bundesregierung, alle Maßnahmen zu ergreifen, um sicherzustellen, dass Asylwerber in einer viel größeren Anzahl und schneller als bisher in jene Mitgliedstaaten überstellt werden, die für die Prüfung des Asylantrages nach der Dublin-II-Verordnung primär zuständig sind.
 
 
11.)   Länderforderungen an die neue Bundesregierung

Beschluss:

(siehe angeschlossene Beilage)


Beschluss der Steiermärkischen Landesregierung vom 2. Februar 2009.


Es wird daher der

Antrag

gestellt:

Der Landtag wolle beschließen:

Der Bericht der Steiermärkischen Landesregierung zum Beschluss Nr. 822 des Landtages Steiermark, Einl. Zahl 1112/1, XIV. Gesetzgebungsperiode, betreffend Information des Landtages über die Ergebnisse der Landeshauptleutekonferenzen wird zur Kenntnis genommen.