EZ/OZ: 2560/1
Selbstständiger Antrag von Abgeordneten (§ 21 GeoLT)
eingebracht am 20.11.2008, 13:51:43
Landtagsabgeordnete(r): Gerald Schöpfer (ÖVP), Wolfgang Kasic (ÖVP)
Fraktion(en): ÖVP
Zuständiger Ausschuss: -
Regierungsmitglied(er): Christian Buchmann
Betreff:
Unternehmerprüfung - Novelle der Gewerbeordnung
Mit der Änderung des § 23 Abs. 5 der Gewerbeordnung 1994 durch BGBl. 42/2008 im Februar 2008 wurden die Bestimmungen über die Unternehmerprüfung dahingehend abgeändert, dass nunmehr nur mehr jene Personen zur Unternehmerprüfung antreten dürfen die eigenberechtigt sind, d.h. das 18. Lebensjahr vollendet haben. Durch diese Gesetzesänderung ist es nun nicht mehr möglich, dass Jugendliche - wie bisher üblich - bereits im Alter von etwa 17 Jahren im Rahmen ihrer schulischen oder beruflichen Ausbildung diese Unternehmerprüfung ablegen können. Da die Ausübung eines Gewerbes ohnehin an die Eigenberechtigung gebunden ist, wäre es durchaus sinnvoll, Jugendlichen bereits vor Vollendung des 18. Lebensjahres die Möglichkeit zu geben, die Unternehmerprüfung abzulegen.
Es wird daher der
Antrag
gestellt:
Der Landtag wolle beschließen:
Die Landesregierung wird aufgefordert, an die Bundesregierung heranzutreten, um eine Novelle der Gewerbeordnung dahingehend zu erwirken, dass die Unternehmerprüfung bereits vor Vollendung des 18. Lebensjahres abgelegt werden darf.
Unterschrift(en):
Gerald Schöpfer (ÖVP), Wolfgang Kasic (ÖVP)