LANDTAG STEIERMARK
XV. GESETZGEBUNGSPERIODE


EZ/OZ: 2541/1

Regierungsvorlage

eingebracht am 11.11.2008, 00:00:00


Geschäftszahl(en): FA4A-24Ka72-135/2008
Zuständiger Ausschuss: -
Regierungsmitglied(er): Christian Buchmann

Betreff:
Stellungnahme des Bundeskanzleramtes zum Landtagsbeschluss Nr. 963 vom 11.03.2008 über die Anpassung der Normverbrauchsabgaberegelung für Motorräder an die für Personenkraftwagen geltende Regelung

Der Landtag Steiermark hat mit Beschluss Nr. 963 vom 11. März 2008 die Steiermärkische Landesregierung aufgefordert, an die Bundesregierung mit dem Ersuchen heranzutreten, die Normverbrauchsabgaberegelung für Motorräder an die für Personenkraftwagen geltende Regelung anzupassen, um dadurch die Ungleichbehandlung und Benachteiligung von einspurigen Kraftfahrzeugen im Vergleich zu mehrspurigen Kraftfahrzeugen zu beseitigen.

Das an die Bundesregierung gerichtete Schreiben der Steiermärkischen Landesregierung wurde vom Bundeskanzleramt wie folgt beantwortet:

"Im Laufe der letzten Jahre hat der ökologische Lenkungseffekt der Normverbrauchsabgabe zunehmend an Bedeutung gewonnen. Daher werden für die Berechnung der Steuersätze Werte herangezogen, die in einem direkten Zusammenhang mit der Umweltverträglichkeit der Fahrzeuge stehen. Beim Kraftstoffverbrauch ist dies unbestritten. Im Bericht "CO2-Monitoring 2004" des Umweltbundesamtes wird dargelegt, dass dies auch für den Hubraum gilt. So heißt es auf Seite 21 des Berichtes: "Stellt man die CO2-Emissionen nach Hubraumklasse dar, so zeigt sich eine Abnahme der Emissionen mit sinkendem Motorvolumen." Dies belegt, dass der Hubraum als Grundlage für die Berechnung des Steuersatzes durchaus geeignet ist, die ökologische Zielsetzung der Normverbrauchsabgabe zu untermauern.

Allerdings ist es auch im Interesse der Bundesregierung, für sämtliche Fahrzeuge, die nach dem Normverbrauchsabgabegesetz steuerbar sind, den Verbrauch als Grundlage für die Berechnung des Steuersatzes heranzuziehen, um Ungleichbehandlungen zu vermeiden. Dies wird geplant, sobald nicht nur Studien und Untersuchungen, sondern auch verbindliche gemeinschaftsrechtliche Vorschriften vorliegen, welche die Bestimmung des Verbrauchs für Motorräder nach dem MVEG-Zyklus regeln."


Beschluss der Steiermärkischen Landesregierung vom 10. November 2008.


Es wird daher der

Antrag

gestellt:

Der Landtag wolle beschließen:

Der Bericht der Steiermärkischen Landesregierung zum Beschluss Nr. 963 vom 11.03.2008 betreffend die Anpassung der Normverbrauchsabgaberegelung für Motorräder an die für Personenkraftwagen geltende Regelung wird zur Kenntnis genommen.