LANDTAG STEIERMARK
XV. GESETZGEBUNGSPERIODE


EZ/OZ: 2737/1

Regierungsvorlage

eingebracht am 09.02.2009, 00:00:00


Geschäftszahl(en): A14-14-1/2009-465
Zuständiger Ausschuss: -
Regierungsmitglied(er): Christian Buchmann
Beilagen: Detailkonzept Standortentwicklung Steiermark Neu

Betreff:
Landtagsbeschlüsse Nr. 568, 569 und 697 betreffend Bericht über die Headquarteransiedlung und das Konzept "Standortentwicklung Steiermark Neu"

Die Steiermärkische Landesregierung wurde aufgefordert, mit

I. Landtagsbeschluss Nr. 568 vom 26.04.2007
1. der Steirischen WirtschaftsförderungsgmbH (SFG) den Auftrag zu erteilen, ein Geschäftsfeld "Headquarteransiedlung" zu installieren,
2. die dafür notwendigen Mittel zur Verfügung zu stellen,
3. die Unterstützung lokaler Mittelbetriebe in ihren Internationalisierungsbestrebungen, bei gleichzeitiger Aufwertung der steirischen Firmenzentralen zu forcieren,
4. die Übertragung von Teilkompetenzen international agierender Konzerne auf ihre steirischen Standorte durch massive Hilfe der öffentlichen Hand sowie durch die Stärkung von soft-facts wie Lebensqualität, Kultur oder Erhöhung des Freizeitangebotes gezielt zu unterstützen sowie mit

II. Landtagsbeschluss Nr. 569 vom 26.04.2007
1. dem Landtag einen Bericht über die Umsetzungserfolge und die dafür aufgewendeten Fördermittel im Bereich der Headquarteransiedlungen und Einrichtung von Centers of Competence seit dem Jahr 2004 vorzulegen sowie
2. die Handlungsempfehlungen zu evaluieren und den neuen Erfordernissen anzupassen und

III. Landtagsbeschluss Nr. 697 vom 03.07.2007 das Konzept "Standortentwicklung Steiermark Neu" umzusetzen und dafür die finanziellen und personellen Ressourcen im Sinn des Konzeptes zur Verfügung zu stellen.


Hiezu ergeht seitens der Abteilung 14 - Wirtschaft und Innovation - folgender Bericht:
ad Landtagsbeschlüsse Nr. 568 (hinsichtlich der Punkte 1 und 2) und 697
Die operative Förderungsgesellschaft des Landes Steiermark, die Steirische WirtschaftsförderungsgmbH (SFG), hat das Grob-Konzept "Standortentwicklung Steiermark Neu" erstellt und in der Sitzung des Wirtschaftsförderungsbeirates vom 31.05.2007 zur Diskussion gestellt. Der Wirtschaftsförderungsbeirat hat das Konzept grundsätzlich begrüßt. Aufgrund der dafür erforderlichen finanziellen Mittel wurde allerdings festgestellt, dass eine Bedeckung im laufenden Haushaltsjahr nur zu Lasten anderer, in der Wirtschaftsstrategie des Landes Steiermark definierten Leitlinien, darstellbar wäre. Es wurde daher vereinbart, dass einerseits die SFG ein detailliertes Konzept ausarbeiten wird und dass andererseits eine budgetäre Bedeckung nur für die kommenden Haushaltsjahre ins Auge gefasst werden kann.
Aufgrund dieses Auftrages durch den Wirtschaftsförderungsbeirat hat die SFG das nunmehr vorliegende Detailkonzept "Standortentwicklung Steiermark Neu - Headquarterconsulting" (mit Stand 28.01.2009, Version 4.0) erarbeitet, das einen integrierenden Bestandteil dieses Regierungssitzungsantrages und der Landtagsvorlage bildet.
Im Rahmen des Konzeptes "Standortentwicklung Steiermark Neu - Headquarterconsulting" soll ein spezieller Fokus auf Headquarters (HQ) und Centers of Competence (CoC) gelegt werden.
In diesem Zusammenhang ist es daher erforderlich, diese Begrifflichkeiten näher zu erläutern.

Unter ‚Headquarter’[1] wird ein selbstständiger Unternehmensteil eines Mittelbetriebes oder eines Großunternehmens (ab 50 DN im Unternehmensverbund) mit Standorten auch außerhalb der Steiermark, der Führungsentscheidungen trifft, verstanden.
Das Unternehmen muss aus marktmäßiger Sicht im überregionalen Wettbewerb stehen.
Die Führungsentscheidungen sind für den gesamten Unternehmensverbund (zentrales HQ) oder die Standorte in einer bestimmten Region (regionales HQ[2]) relevant und verbindlich und können sowohl operativer als auch strategischer Natur sein, für eine bestimmte Produktlinie, Sparte oder eine konkrete Funktion gelten.

Unter ‚Center of Competence’ wird ein Unternehmensteil eines Mittelbetriebes oder eines Großunternehmens (ab 50 DN im Unternehmensverbund) mit Standorten auch außerhalb der Steiermark, der über Technologieverantwortung verfügt, verstanden.
Das Unternehmen muss aus marktmäßiger Sicht im überregionalen Wettbewerb stehen.
Centers of Competence bündeln das Wissen eines Unternehmens in einem bestimmten Technologiebereich zentral an einem Ort und sind für die Entwicklung neuer Produkte und / oder Verfahren innerhalb dieses Technologiebereichs verantwortlich.

Die Gesamtkosten für dieses Projekt werden mit € 4,145.000,-- für fünf Jahre zuzüglich einer Anlaufzeit von einem halben Jahr veranschlagt und umfassen Personal-, Miet- und Betriebskosten sowie Aufwendungen für Machbarkeitsprüfungen, Wertschöpfungskettenanalysen, Veranstaltungen, gezielte HQ und CoC-Akquisition etc.
Für die Jahre 2009 - 2013 ist daher ein Betrag in Höhe von € 4,145.000,-- vorzusehen bzw. sind für die Jahre 2009 und 2010 bereits je € 1.228.900,-- budgetiert.

Die Konzepterstellung "Standortentwicklung Steiermark Neu - Headquarterconsulting" erfolgte unter Berücksichtigung der strategischen Leitlinien und der steirischen Stärkefelder nach der Wirtschaftsstrategie des Landes Steiermark und stellt eine sinnvolle Ergänzung dar, aus der sich wesentliche Synergieeffekte für den Wirtschaftsstandort Steiermark ergeben werden.


Wesentliche Eckpunkte sind:
- Fokus auf Headquarters (HQ) und Centers of Competence (CoC): Ansiedlung, Betreuung und Entwicklung von künftigen HQs und CoC durch Unternehmenserweiterungen
- Schaffung einer zentralen Ansprechstelle für HQ und CoC
- Entwicklung eines speziellen Service- und Dienstleistungsportfolios (neben Unterstützung bei der Standortsuche, Standortanalysen, Kontakt-Brokering, Förderungsberatung soll in Sonderfällen eine Begleitung bei Behördenwegen erfolgen)
- Aufbau einer steiermarkweiten Liegenschaftsdatenbank für industriell-gewerblich nutzbare Immobilien
- Nationale und internationale Sichtbarmachung des Wirtschafts-, Innovations- und Forschungsstandortes Steiermark unter Einbindung der Austrian Business Agency (ABA), Cluster- und Netzwerkorganisationen, Internationalisierungscenter Steiermark etc.
- Regionale Bewusstseinsbildung über HQs und CoC
- Verbesserte Ankoppelung der bestehenden HQS und CoC an die bestehende Forschungs- und Wissenslandschaft der Steiermark sowie an transeuropäische bzw. weltweite Centers of Excellence
- Personalaufstockung um 5 Mitarbeiterinnen bzw. Mitarbeiter auf insgesamt 7

Ergänzend dazu findet in der Zeit vom 04.02.-05.02.2009 eine Benchmarkreise in die "Capital Region" Kopenhagen statt\; der Teilnehmerkreis setzt sich aus Mitgliedern des Wirtschaftsförderungsbeirates, des Internationalisierungscenters Steiermark und der Steirischen WirtschaftsförderungsgmbH, zusammen. Dadurch sollen wertvolle Erfahrungen durch das Kennenlernen von Initiativen und Best-Practice-Beispielen im Bereich der Verbesserung der internationalen Wettbewerbsfähigkeit, Entwicklung von internationalen Geschäftsbeziehungen, Generierung von ausländischen Direktinvestitionen (FDI) gewonnen werden.

Die Punkte 3 und 4 des Landtagsbeschlusses Nr. 568 - Unterstützung lokaler Mittelbetriebe in ihren Internationalisierungsbestrebungen und Stärkung von soft-facts wie Lebensqualität, Kultur etc. wurden bereits mit RSB vom 04.12.2006, GZ: A14-14-1/2006-219, der Landesregierung zur Kenntnis gebracht\; der diesbezügliche Landtagsbeschluss (bzw. die Bekräftigung der Vorgangsweise des Wirtschaftsressorts) erfolgte am 26.04.2007 mit Beschluss Nr. 568.

ad Landtagsbeschluss Nr. 569:

Für den Zeitraum vom 1.1.2004 - 31.12.2008 erfolgten nachstehende Förderungen an Unternehmen seitens der Steirischen WirtschaftsförderungsgmbH, die als Headquarter bzw. Center of Competence eingestuft wurden:



Förderung
geförderte
Unternehmen
geförderte
Projekte
Centers of Competence
€ 46.089.485
51
344
Headquarter regional
€   1.619.539
6
26
Headquarter zentral
€ 29.673.878
73
357
Gesamt
€ 77.382.902
130
727

In dieser Aufstellung sind Förderungen (Landes- und EU-Anteil) aus allen Förderungsprogrammen enthalten, die den betreffenden Unternehmen im angegebenen Zeitraum gewährt wurden.
Kompetenzzentren im Sinne der Kompetenzzentren-Programme bzw. des COMET-Programmes sind in der Tabelle nicht enthalten. In diesem Zusammenhang muss darauf hingewiesen werden, dass als essentielle Partner bei der Identifikation von Themenfeldern in welchen Entwicklungen und Akquisitionen von Headquarters und Centers of Competence erfolgen sollen, Kompetenzzentren, Universitäten, Fachhochschulen, Joanneum Research sowie andere Bildungs- und Forschungseinrichtungen anzusehen sind. Für das COMET-Programm (Competence Centers for Excellent Technologies) wird für den Zeitraum 2006 bis 2016 vom Land Steiermark (Landtagsbeschluss Nr. 391 vom 21.11.2006) ein Finanzierungsvolumen von 100 Mio. Euro zur Verfügung gestellt.
Die anlässlich der Förderungsvergabe gemachten Erfahrungen wurden außerdem im Konzept "Standortentwicklung Steiermark Neu - Headquarterconsulting" berücksichtigt.


[1]  vgl. Buhl, H. (2000), S. 10
[2]  vgl. Schütte, H. (1996), S. 28



Beschluss der Steiermärkischen Landesregierung vom 2. Februar 2009.


Es wird daher der

Antrag

gestellt:

Der Landtag wolle beschließen:

Der Bericht über die Headquarteransiedlung und das Konzept "Standortentwicklung Steiermark Neu" wird zustimmend zur Kenntnis genommen.