EZ/OZ: 2548/1
Selbstständiger Antrag von Abgeordneten (§ 21 GeoLT)
eingebracht am 19.11.2008, 16:10:34
Landtagsabgeordnete(r): Lambert Schönleitner (Grüne), Edith Zitz (Grüne), Ingrid Lechner-Sonnek (Grüne)
Fraktion(en): Grüne
Zuständiger Ausschuss: -
Regierungsmitglied(er): Johann Seitinger, Manfred Wegscheider
Betreff:
thermisch-energetische Sanierung
Derzeit liegt die thermisch-energetische Sanierungsrate bei 1% jährlich. Das ist zu wenig, vor allem, da sie gerade im Wohnbau eine enorme Rolle spielt und hier ein sehr großes CO2 Einsparungspotential vorhanden ist, was die Erfolge im Wohnungsneubau zeigen. Insbesondere der Gebäudebestand aus den Nachkriegsjahren ist durch schlechte Dämmung der Außenhülle und damit verbundenen extrem hohen Heizkosten und CO2 Emissionen gekennzeichnet.
Um eine Verdoppelung der Sanierungsrate in den nächsten Jahren und eine Sanierungsrate von mittelfristig 5 % zu erreichen, bedarf es gesetzlicher Änderungen auf Bundesebene:
1.) Nach den entsprechenden Regelungen im Mietrechtsgesetz, dem Wohnungseigentumsgesetz und dem Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetz bestehen derzeit nur unzureichende Möglichkeiten für die Durchsetzbarkeit von thermisch-energetischen Sanierungsmaßnahmen. Die dafür erforderlichen Mehrheiten der Betroffenen werden einerseits mangels Interesse der MieterInnen/WohnungseigentümerInnen und andererseits aus mangelnder Einsicht der Notwendigkeit nicht erreicht. Wenn die aktuellen Klimaschutzziele im Mehrwohnungsbau erreicht werden sollen, ist eine Neuorientierung des MRG, des WEG und des WGG unbedingt von Nöten. Kernelemente müssten sein:
Ausweitung des Erhaltungskataloges des MRG mit dem Ziel, im Rahmen eines zertifizierten Gesamtskonzeptes für die energetische Verbesserung eines Hauses die dafür erforderlichen Maßnahmen setzen zu können, sofern die alten nicht mehr zeitgemäßen Anlagen entweder ihre technische Lebensdauer überschritten haben oder gewisse energetische Standards nicht ereicht sind.
Im Bereich des WEG wäre ein Antrags- und Durchsetzungsrecht einer qualifizierten Mehrheit von WohnungseigentümerInnen zur Vornahme energiesparender Maßnahmen analog dem erweiterten Erhaltungsbegriff des MRG vorzusehen, unter der Bedingung, dass diesen Maßnahmen ein entsprechendes zertifiziertes Gesamtkonzept zugrunde liegt und die Kosten durch einen laufenden Beitrag über 15-20 Jahre abgedeckt werden können. Das Kostenlimit könnte etwa in der Höhe eines Kategorie-B-Mietzinses unter Berücksichtigung der errechneten Energiekostenersparnis bemessen werden. Das "Verschwiegenheitsrecht" der inaktiven MiteigentümerInnen wäre aufzuheben, sodass eine Mehrheit der an der Abstimmung teilnehmenden Miteigentümer entscheidend ist. Eine Durchführungspflicht der Maßnahmen durch die Hausverwaltung wäre bei der ordentlichen Verwaltung vorzusehen. Weiters eine Ausweitung des Erhaltungskataloges im WGG nach dem obigen Muster für das MRG.
2.) Eine thermisch-energetische Generalsanierung ist mit hohen Kosten verbunden und wird oft gerade deshalb nicht in Angriff genommen, sondern es werden nur "kleinere" Maßnahmen durchgeführt (z.B. Fenstertausch), die dann mit Eigenkapital finanziert werden. Derzeit können solche Kosten jedoch nur dann mehrjährig als Sonderausgaben abgesetzt werden, wenn diese fremdfinanziert wurden, bzw. reicht der steuerlich vorgesehene Höchstbetrag nicht für das Ausmaß der Investition aus.
Faire steuerliche Bedingungen können einen weiteren Anreiz schaffen, die Sanierungsrate entsprechend zu erhöhen. Dafür ist es notwendig, dass diese Investitionen auch bei Finanzierung über Eigenkapital steuerlich mehrjährig absetzbar werden. Obwohl aus steuerpolitischer Sicht im Bereich des Umweltschutzes gerade in letzter Zeit erste wichtige Schritte gesetzt wurden, wie z.B. die Erhöhung der Mineralölsteuer und die Erlassung des Ökologisierungsgesetzes 2007, erscheint - trotz der offenbar ohnehin schon hohen Komplexität des Steuerrechts, insbesondere im Hinblick auf die Vorschriften über den Sonderausgabenabzug - die Schaffung einer weiteren Ausnahmevorschrift im Bereich der Wohnbaussanierung eine äußerst sinnvolle Möglichkeit, die Klimabilanz Österreichs erheblich zu verbessern.
Es wird daher der
Antrag
gestellt:
Der Landtag wolle beschließen:
Die Landesregierung wird aufgefordert, sich bei der Bundesregierung dafür einzusetzen, dass
- das Mietrechtsgesetz, das Wohnungseigentumsgesetz und das Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetz dahingehend abgeändert werden, dass die thermische Sanierung der Wohneinheiten leichter durchführbar wird, und
- Steueranreizmodelle geschaffen werden, um die Vornahme thermisch-energetischer Sanierungen finanziell zu erleichtern.
Unterschrift(en):
Lambert Schönleitner (Grüne), Edith Zitz (Grüne), Ingrid Lechner-Sonnek (Grüne)