LANDTAG STEIERMARK
XV. GESETZGEBUNGSPERIODE


EZ/OZ: 2666/1

Selbstständiger Antrag von Abgeordneten (§ 21 GeoLT)

eingebracht am 15.01.2009, 11:55:33


Landtagsabgeordnete(r): Renate Pacher (KPÖ), Ernest Kaltenegger (KPÖ)
Fraktion(en): KPÖ
Zuständiger Ausschuss: -
Regierungsmitglied(er): Helmut Hirt

Betreff:
Aufrechterhaltung der chirurgischen Abteilung des Landeskrankenhauses Mürzzuschlag

 

In einer kürzlich von den BürgermeisterInnen und GemeinderätInnen der Gemeinden Mürzzuschlag, Ganz, Krieglach, Langenwang, Spital, Kapellen, Altenberg, Neuberg und Mürzsteg unterzeichneten Resolution, sprachen sich die politischen VertreterInnen der Region vehement für Beibehaltung der Leistungen aus allgemeinen Chirurgie und Unfallchirurgie im Leistungsspektrum des Krankenhauses Mürzzuschlag aus. Zur Erreichung dieses Zieles wurden in derselben Resolution die Aufrechterhaltung des Operationsbetriebes in der chirurgischen Abteilung des Landeskrankenhaus Mürzzuschlag, und die Tätigung der dafür notwendigen Nachbesetzungen und Investitionen, gefordert.

Die von BefürworterInnen des Weiterbestehens der stationären operativen Versorgung im Krankenhaus Mürzzuschlag ins Feld geführten Argumente wiegen schwer:

-PatientInnen klagen über stundenlange Wartezeiten und lange Transportwege, die z.B. bei postoperativen Komplikationen, die mehrfache Überstellungen zwischen Bruck und Mürzzuschlag notwendig machen, auch zu lebensbedrohenden Situationen führen können.

-Der schleichenden Abbau der chirurgischen Abteilung hat in den letzten Jahren einen Anstieg der Transportfahrten um mehr als 40% im Vergleich zum Jahr 2004, und damit zu chronischem Ressourcenmangel und einem ernsten wirtschaftlichen Problem für die Bezirksorganisation des Roten Kreuzes in Mürzzuschlag geführt.

-Die um Mürzzuschlag gelegenen Gemeinden beklagen, dass die Anfahrtsstrecke der Rettung aus Mürzzuschlag zum Einsatzort mehrere dutzend Kilometer betragen kann, wozu noch der 30km lange Transport nach Bruck kommt, falls in Mürzzuschlag abgesehen von Erstversorgung und Befundung keine Behandlungen vorgenommen werden. Die große Entfernung und besonders die klimatischen Gegebenheiten im Winter schaffen im medizinischen Notfall große Probleme.

-Menschen aus Gebieten um Mürzzuschlag die unzureichend durch den ÖPNV erschlossen sind, und über keinen PKW verfügen, beklagen zurecht, dass die Abwicklung der chirurgischen Abteilung eine schwer zumutbare Abnahme der medizinischen Versorgung darstellt.

Der Bericht des Landesrechnungshofes über den Standort LKH Mürzzuschlag aus dem Jahr 2005 kritisierte zwar die Auslastung der Betten der chirurgischen Abteilung von 70%, empfahl seinerzeit aber nicht die Auflassung der Abteilung, sondern lediglich eine Reduktion um 7 Betten auf insgesamt 39.
Die im Rahmen der sogenannten "Chirurgiereform" durchgesetzten Maßnahmen, wurden nicht aus dem Blickwinkel der Versorgungssicherheit und der Sicherung der Lebensqualität der ländlichen Bevölkerung konzipiert, sondern dienten lediglich der Kostenreduktion für die KAGes. Es kristallisiert sich immer deutlicher heraus, dass es sich dabei um eine Überwälzung der Folgekosten auf die Betroffenen heraus, die die Konsequenzen tragen müssen. 

Es wird daher der

Antrag

gestellt:

Der Landtag wolle beschließen:

 
Die Landesregierung wird aufgefordert dafür Sorge zu tragen, dass

1. die allgemeinchirurgischen  und unfallchirurgischen Eingriffe und Untersuchungen, deren Durchführung am Landeskrankenhaus Mürzzuschlag zuletzt nicht mehr gewährleistet waren, wieder ermöglicht werden, und
2. die für die langfristige Aufrechterhaltung der chirurgischen Versorgung am Landeskrankenhaus Mürzzuschlag notwendigen personellen und finanziellen Ressourcen in ausreichendem Ausmaß zu Verfügung zu stellen.


Unterschrift(en):
Renate Pacher (KPÖ), Ernest Kaltenegger (KPÖ)