LANDTAG STEIERMARK
XV. GESETZGEBUNGSPERIODE


EZ/OZ: 2675/1

Regierungsvorlage

eingebracht am 20.01.2009, 00:00:00


Geschäftszahl(en): FA4A-24Ae47-35/2009
Zuständiger Ausschuss: -
Regierungsmitglied(er): Christian Buchmann

Betreff:
Verkauf der landeseigenen Liegenschaft, EZ 1485, KG 63103 Geidorf, 8010 Graz, Amschlgasse 30, im unverbürgten Flächenausmaß von 991 m² an die Firma Aedificia Projekterrichtungs GmbH, 8045 Graz, Andritzer Reichsstraße 15, um einen Kaufpreis von € 375.000,--

Die Liegenschaft Amschlgasse 30, 8010 Graz, EZ 1485, KG 63103 Geidorf, bestehend aus den Grundstücken 735/8 und 735/24 mit einem unverbürgten Flächenausmaß von 991 m², wurde von der Abteilung 2 - Zentrale Dienste am 28.11.2007 als nicht betriebsnotwendig erkannt.

Die gegenständliche Liegenschaft liegt im reinen Wohngebiet, ist rechteckig und nahezu ebenflächig, die Bebauungsdichte ist gemäß des aktuellen Flächenwidmungsplanes der Stadt Graz 0,2 bis 0,6. Das darauf befindliche Wohnhaus aus dem Jahre 1949 wird laut Gutachten des Sachverständigen als irreparabel und daher als abbruchreif bezeichnet, Kanal-, Wasser- und Stromanschluss sind verfügbar. Des Weiteren sind einige Hecken, Obstbäume, eine Bepflanzung und Zäune vorhanden.

Ein allgemein beeideter und gerichtlich zertifizierter Sachverständiger aus dem Fachbereich der Liegenschaftsbewertung hat den Verkehrswert mit € 180.000,-- ermittelt, wobei die Abbruchkosten für das Wohnhaus bereits berücksichtigt wurden.

Die Liegenschaft wurde öffentlich zum Verkauf ausgeschrieben und die Firma AEDIFICIA, Projekterrichtungs GmbH, Andritzer Reichsstraße 15, 8045 Graz, ist mit einem Angebotspreis von € 375.000,-- als Bestbieter hervorgegangen.

Zur Absicherung einer allfälligen Wertsteigerung durch eine Änderung der Flächenwidmung wird für 15 Jahre eine 100%ige Nachbesserungsklausel in den Kaufvertrag aufgenommen. Da diese Liegenschaft vor Beschlussfassung der neuen Richtlinien für den An- und Verkauf von Liegenschaften (01.12.2008) als nicht betriebsnotwendig gemeldet wurde, ist der gesamte Verkaufserlös bei der VST 2/900028-0001 "Erlöse aus Liegenschaftsveräußerungen" zu vereinnahmen.

Der gegenständliche Verkaufsfall wird von Seiten der Landesfinanzabteilung befürwortet, da die verkaufsgegenständliche Liegenschaft als nicht betriebsnotwendig deklariert wurde und der in einem öffentlichen Ausschreibungsverfahren angebotene Kaufpreis deutlich über dem vom beauftragten Sachverständigen ermittelten Verkaufswert liegt.


Beschluss der Steiermärkischen Landesregierung vom 19. Jänner 2009.


Es wird daher der

Antrag

gestellt:

Der Landtag wolle beschließen:

Der Verkauf der landeseigenen Liegenschaft, EZ 1485, KG 63103 Geidorf, 8010 Graz, Amschlgasse 30, im unverbürgten Flächenausmaß von 991 m² an die Firma Aedificia Projekterrichtungs GmbH, 8045 Graz, Andritzer Reichsstraße 15, um einen Kaufpreis von € 375.000,-- wird genehmigt.