EZ/OZ: 2745/1
Regierungsvorlage
eingebracht am 11.02.2009, 00:00:00
Geschäftszahl(en): LAD-05.00-907/2008-3
Zuständiger Ausschuss: -
Regierungsmitglied(er): Franz Voves
Betreff:
Punkt 3. des Beschlusses Nr. 1066, Einl.Zahl 2107/5, vom 10. Juni 2008 betreffend Einführung des Vaterschutzmonats
Der Landtag Steiermark hat am 10. Juni 2008 den Beschluss Nr. 1066, Einl.Zahl 2107/5, gefasst, wonach die Steiermärkische Landesregierung in Punkt 3. aufgefordert wird, im Rahmen der Landeshauptleutekonferenz eine bundesländerübergreifende Initiative zu starten, um die Umsetzung des Vaterschutzmonats auf Bundesebene durchzusetzen.
Dazu wird Folgendes berichtet:
In der Sitzung der Landesamtsdirektorenkonferenz am 15. Jänner 2009 wurde auf Vorschlag der Steiermark dieses Thema beraten. Dabei wurde auf das Regierungsprogramm 2008 der Bundesregierung hingewiesen, wo zum Thema Folgendes ausgeführt wird: "Familien sollen durch ein neues einkommensabhängiges Kinderbetreuungsgeld und die Stärkung der Väterbeteiligung nach der Geburt neue Möglichkeiten erhalten, Beruf und Familie besser zu vereinbaren." sowie unter der Überschrift "Väterbeteiligung": "Entwicklung von Modellen zum Einbezug der Väter unmittelbar nach der Geburt mit den Zielsetzungen arbeits- und sozialrechtlicher sowie finanzieller Absicherung während dieser Zeit unter Einbindung der Sozialpartner."
Die Landesamtsdirektorenkonferenz kam somit zum Ergebnis, dieses Thema nicht auf die Tagesordnung der Landeshauptleutekonferenz zu setzen.
Beschluss der Steiermärkischen Landesregierung vom 9. Februar 2009.
Es wird daher der
Antrag
gestellt:
Der Landtag wolle beschließen:
Der Bericht der Steiermärkischen Landesregierung zu Punkt 3. des Beschlusses Nr. 1066, Einl.Zahl 2107/5, betreffend Einführung des Vaterschutzmonats wird zur Kenntnis genommen.