EZ/OZ: 2752/1
Regierungsvorlage
eingebracht am 12.02.2009, 00:00:00
Geschäftszahl(en): FA13A-07.50-119/2008-151
Zuständiger Ausschuss: -
Regierungsmitglied(er): Manfred Wegscheider
Beilagen: Programm zur Feinstaubreduktion Steiermark 2008
Betreff:
Programm zur Feinstaubreduktion Steiermark 2008\; Evaluierungsbericht und Maßnahmenübersicht in Vorbereitung des § 9a IG-L Programmes
Mit Beschluss der Steiermärkischen Landesregierung vom 11. Oktober 2004, GZ: FA13A-07.10 7-04/466 wurde das "Programm zur Feinstaubreduktion in der Steiermark" einstimmig angenommen und es wurde zum integrierten Teil des Regierungsprogramms erklärt.
Weiters wurde in diesem Regierungssitzungsbeschluss das Umweltressort (Fachabteilung 13A) beauftragt, das vorliegende Programm in einem Abstand von 2 Jahren periodisch zu evaluieren.
Der "Erste Evaluierungsbericht zur Feinstaubreduktion in der Steiermark" wurde mit Beschluss der Steiermärkischen Landesregierung vom 23.10.2006, GZ: FA13A-07.10 639-06/114 einstimmig zur Kenntnis genommen.
Des Weiteren beauftragte die Steiermärkische Landesregierung das Umweltressort (FA 13A) die weiteren Evaluierungen des Steirischen Feinstaubprogramms im Rahmen des Umweltschutzberichtes gemäß § 10 StUIG beginnend ab dem Jahr 2009 darzustellen.
Die Integrierung der zweiten Evaluierung des Steirischen Feinstaubberichtes in den Umweltschutzbericht wird nicht vorgenommen, da es sich dabei um eine sehr detailreiche und in die Tiefe gehende Arbeit handelt, die den Rahmen des Umweltschutzberichtes übersteigen würde.
Es wird eine zusammenfassende Darstellung der Evaluierung des Feinstaubberichtes in den Umweltschutzbericht aufgenommen werden.
Sowohl das Programm zur Feinstaubreduktion in der Steiermark aus dem Jahr 2004 als auch der Erste Evaluierungsbericht aus dem Jahr 2006 beinhalten insgesamt 62 Maßnahmen, die zu einer Feinstaubreduktion beitragen sollen und welche sich in folgende Bereiche gliedern: Verkehr, Industrie und Gewerbe, Emissionen aus diffusen Quellen, Landwirtschaft sowie Hausbrand.
Mit der IG-L Novelle BGBl. I Nr. 34/2006 wurden u.a. die §§ 9a und 9b in das Immissionsschutzgesetz-Luft eingefügt.
§ 9a IG-L sieht vor, dass der Landeshauptmann ein Programm zu erstellen hat, das jene Maßnahmen festlegt, die ergriffen werden, um die Emissionen, die zur Überschreitung des Immissionsgrenzwertes für Feinstaub geführt haben im Hinblick auf die Einhaltung dieses Grenzwertes zu reduzieren.
Dieses Programm ist längstens alle drei Jahre zu evaluieren und erforderlichenfalls zu überarbeiten.
Am 6. November 2006 wurde das Programm gemäß § 9a IG-L des Landeshauptmannes von Steiermark, GZ\; FA13A-07.10 673-06/18, unter Beachtung der Grundsätze des § 9b IG-L erstellt.
Da es in der Steiermark im Sinne einer Verbesserung der Übersicht zukünftig nur mehr ein einziges Programm die Feinstaubproblematik betreffend geben soll, das gemäß IG-L längstens alle 3 Jahre evaluiert wird, wurde das Steirische Feinstaubprogramm im Rahmen seiner zweiten Evaluierung neu konstruiert und in das vorliegende § 9a IG-L Programm 2009 vollständig integriert.
Das Programm zur Feinstaubreduktion Steiermark 2008 ist somit zu einem integrierten Bestandteil des § 9a IG-L Programms 2009 umgearbeitet worden.
Für die Erarbeitung des gegenständlichen Programms wurde, wie bereits in den Jahren 2004 und 2006, eine Projektgruppe Feinstaub eingesetzt, wobei die Mitglieder dieser Projektgruppe in den Arbeitsgruppen Motorentechnik, Winterdienst, Industrie und Gewerbe, Landwirtschaft, Hausbrand und Energie, Verkehr sowie Recht den Inhalt des vorliegenden Programms gestalteten.
Im Lichte der teilweise geänderten Rahmenbedingungen (geänderte legistische Rahmenbedingungen, neue fachliche Erkenntnisse) war es erforderlich, die im Programm zur Feinstaubreduktion in der Steiermark 2004 sowie die im ersten Evaluierungsbericht 2006 enthaltenen Maßnahmen im vorliegenden Programm zu überarbeiten. Es wurden auch Empfehlungen für weiter gehende Maßnahmen abgegeben.
Die Arbeitsgruppe Motorentechnik befasste sich zum einen mit der Maßnahmengruppe betreffend Nachrüstung von in Betrieb befindlichen Fahrzeugen und Maschinen mit Partikelfilter und zum anderen mit der Maßnahmengruppe Verkehrsbeschränkungen. Es hat sich jedoch gezeigt, dass an sich effektive Maßnahmen (z.B. Partikelfilterpflicht für Maschinen und Geräte, Geschwindigkeitsbeschränkungen) häufig an der rechtlichen Umsetzung scheitern.
Mit den Maßnahmen "differenzierter Winterdienst, "Salzstreuung auf Bergstraßen, "Streuung auf Geh- und Radwegen" sowie "verstärkte Straßenwäsche" setzte sich die Arbeitsgruppe Winterdienst auseinander.
Die Arbeitsgruppe "Industrie und Gewerbe" befasste sich vor allem mit Materiengesetzen (Gewerbeordnung, Mineralrohstoffgesetz und Emissionsschutzgesetz für Kesselanlagen) sowie auf deren Basis erlassenen Verordnungen, die in Gesetzgebung und Vollziehung in die Zuständigkeit des Bundes fallen. Die Bundesländer haben hier v.a. im Rahmen der Begutachtungsverfahren die Gelegenheit zu den vom Bund angestrebten Gesetzes- und Verordnungsänderungen Stellungnahmen abzugeben. Die Möglichkeiten der Umsetzung emissionsmindernder Maßnahmen bei Bautätigkeiten wurden ebenfalls in dieser Arbeitsgruppe behandelt.
Die von der Arbeitsgruppe Landwirtschaft definierten Maßnahmen zur Feinstaubreduktion befinden sich alle in Umsetzung. Neben der Feinstaubreduktion ist die Geruchsbelastung durch Ammoniakemissionen ein weiterer wichtiger Grund die Sekundärpartikel (welche in der Landwirtschaft Hauptverursacher des Feinstaubs sind) durch die im Feinstaubprogramm enthaltenen Maßnahmen zu reduzieren.
Die Arbeitsgruppe Hausbrand und Energie stellte fest, dass als effizienteste Maßnahmen für den Betrachtungszeitraum die Förderungen (wie z.B. Direktförderung von Umstellungen von Heizungsanlagen auf Fernwärme bzw. auf Erdgas, Direktförderung von Umstellungen von Festbrennstoffheizungen auf Fernwärme) eingestuft werden können, die eine nachhaltige Reduktion der Immissionsbelastung vor allem im Raum Graz bewirkt haben und auch noch bewirken werden.
Die Aufrechterhaltung und Ausweitung des öffentlichen Verkehrs inklusive Infrastruktur sowie begleitende Maßnahmen (besonders wichtig sind hier Marketingmaßnahmen zur Bewusstseins- und Verhaltensänderung) tragen laut Ergebnis der Evaluierungsarbeiten der Arbeitsgruppe Verkehr wesentlich zur Minimierung der Feinstaubbelastung bei.
Die Arbeitsgruppe Recht beschäftigte sich vor allem mit den geänderten gesetzlichen Rahmenbedingungen (insbesondere die Einführung des § 9a IG-L). Weiters war das vorliegende Programm auf Grund von Entscheidungen des UVS-Steiermark (nicht gehörige Kundmachung von Geschwindigkeitsbeschränkungen) und der europäischen Kommission (Partikelfilterpflicht für Maschinen und Anlagen widerspricht EU-Recht) zu überarbeiten.
Die im Feinstaubbericht 2004 und im ersten Evaluierungsbericht 2006 aufgelisteten Maßnahmen wurden teilweise bereits umgesetzt. Ein weiterer Teil befindet sich derzeit in Umsetzung und einige der seinerzeit vorgeschlagenen Maßnahmen haben sich als nicht zielführend erwiesen.
Hinzu kommen einige neue Vorschläge, die in das vorliegende Programm zur Feinstaubreduktion Steiermark 2008 aufgenommen wurden, um das Reduktionspotential möglichst weit auszuschöpfen.
Derzeit ist ein Auskunftsverfahren betreffend Luftqualität (Grenzwertüberschreitungen PM10) der Europäischen Union anhängig, im Zuge dessen die Republik Österreich und somit auch die Steiermark eine Stellungnahme abzugeben hatte. In weiterer Folge könnte es bei Nichteinhaltung der Grenzwerte zu einem Vertragsverletzungsverfahren und anschließend zu einem Bußgeldverfahren gegen die Republik Österreich kommen.
Weiters nimmt die Republik Österreich die Möglichkeit eines Antrags auf Fristerstreckung gemäß der Richtlinie 2008/50/EG über Luftqualität und saubere Luft für Europa im Hinblick auf die Einhaltung der PM10-Grenzwerte in Anspruch. Diese Frist kann auf maximal drei Jahre nach Inkrafttreten der Richtlinie, das ist der 11. Juni 2011, erstreckt werden.
Die wissenschaftliche Begleitung, die Prozessbegleitung der einzelnen Arbeitgruppen sowie die Berichtskoordination für das Programm zur Feinstaubreduktion Steiermark 2008 erfolgte durch die Joanneum Research Forschungsgesellschaft mbH. Diese umfassende Begleitung durch die Joanneum Research Forschungsgesellschaft mbH sollte ein effizientes, zielgerichtetes und kreatives Arbeiten sicherstellen.
Mit Unterstützung des Ressorts der Landesrätin Mag.a Edlinger-Ploder fielen für diese wissenschaftliche Begleitung keine Kosten für die betroffenen Dienststellen an.
Beschluss der Steiermärkischen Landesregierung vom 26. Jänner 2009.
Es wird daher der
Antrag
gestellt:
Der Landtag wolle beschließen:
Der vorstehende Bericht der Steiermärkischen Landesregierung betreffend das Programm zur Feinstaubreduktion Steiermark 2008 - Evaluierungsbericht und Maßnahmenbericht in Vorbereitung des § 9a IG-L Programmes wird zur Kenntnis genommen.