LANDTAG STEIERMARK
XV. GESETZGEBUNGSPERIODE


EZ/OZ: 2873/1

Regierungsvorlage

eingebracht am 24.04.2009, 00:00:00


Geschäftszahl(en): FA4A-24-Gu188-23/2009
Zuständiger Ausschuss: -
Regierungsmitglied(er): Christian Buchmann
Beilagen: Tabelle)

Betreff:
Verkauf der landeseigenen Grundstücke Nr. 86/5, .441 und .442, inneliegend der EZ 208, GB 60315 Judendorf, im Ausmaß von rd. 965 m² um einen Kaufpreis von € 83.750,-- an Herrn Rechtsanwalt Dr. Volker Mogel, Kalchberggasse 1, 8010 Graz

Die Grundstücke Nr. 86/5, .441 und .442 der EZ 208, GB 60315 Judendorf, stehen im Eigentum des Landes Steiermark. Auf den Grundstücken .441 und 86/5 befinden sich die Gebäude Draschestraße 12 und 14, bei denen es sich um Superädifikate handelt. Gemäß Übergabe- und Übernahmeprotokoll vom 28.04.1978 wurden die Liegenschaften EZ 208 und EZ 212, beide KG 60315 Judendorf, vom Amt der Steiermärkischen Landesregierung an die Bundesgebäudeverwaltung II Graz mit dem protokollierten Hinweis übergeben, dass die Grundstücke .441 Baufläche und 86/5 Flurstück der EZ 208 im Eigentum des Landes Steiermark stehen und sich die darauf befindlichen Gebäude Draschestraße 12 und 14 als Superädifikate im Eigentum der Republik Österreich befinden. Mit dem Bundesimmobiliengesetz (BGBl Nr. 141/2000) wurde das Eigentum an den Superädifikaten von der Republik Österreich auf die Bundesimmobiliengesellschaft mbH übertragen.

Ein allgemein beeideter und gerichtlich zertifizierter Sachverständiger aus dem Fachbereich der Liegenschaftsbewertung hat den Grundwert der Liegenschaft des Landes Steiermark mit € 37.500,-- ermittelt. Das Gutachten über den Verkehrswert der Wohnhausanlage der Bundesimmobiliengesellschaft mbH weist einen Betrag von € 100.000,-- auf.

Das Land Steiermark ist mit der Bundesimmobiliengesellschaft mbH übereingekommen, eine gemeinsame öffentliche Ausschreibung der Liegenschaft samt Wohnhausanlage durchzuführen. Sollte der erzielte Kaufpreis die Verkehrswerte übersteigen, wurde eine Aufteilung des Mehrerlöses im Verhältnis 50 : 50 zwischen dem Land Steiermark und der Bundesimmobiliengesellschaft mbH vereinbart.
Die Liegenschaft wurde am 17.01.2009 öffentlich zum Verkauf ausgeschrieben. Am 26.03.2009 fand in den Räumlichkeiten der Bundesimmobiliengesellschaft mbH eine Nachbesserungsverhandlung statt, an der 10 Kaufinteressenten teilnahmen. Im Bieterverfahren erhielt Herr Rechtsanwalt Dr. Volker Mogel, Kalchberggasse 1, 8010 Graz, zu einem Gesamtkaufpreis von € 230.000,-- den Zuschlag.

Gemäß Vereinbarung mit der Bundesimmobiliengesellschaft mbH ergibt sich daher der folgende Aufteilungsschlüssel des Verkaufserlöses:

(siehe Tabelle)



Zur Absicherung einer allfälligen Wertsteigerung durch eine Änderung der Flächenwidmung wird für 15 Jahre eine 100%ige Nachbesserungsklausel in den Kaufvertrag aufgenommen. Der Verkaufserlös für das Land Steiermark in Höhe von € 83.750.-- ist bei der apl. VSt. 2/840008-0001 "Erlöse aus Liegenschaftsveräußerungen, bebaute Grundstücke" zu vereinnahmen.

Der gegenständliche Verkaufsfall wird von Seiten der Landesfinanzabteilung befürwortet, da der in einem öffentlichen Ausschreibungsverfahren angebotene Kaufpreis deutlich über dem vom beauftragten Sachverständigen ermittelten Verkaufswert liegt.


Beschluss der Steiermärkischen Landesregierung vom 20. April 2009.


Es wird daher der

Antrag

gestellt:

Der Landtag wolle beschließen:

Der Verkauf der landeseigenen Grundstücke Nr. 86/5, .441 und .442, inneliegend der EZ 208, GB 60315 Judendorf, im Ausmaß von rd. 965 m² um einen Kaufpreis von € 83.750,-- an Herrn Rechtsanwalt Dr. Volker Mogel, Kalchberggasse 1, 8010 Graz, wird genehmigt.