EZ/OZ: 2874/1
Regierungsvorlage
eingebracht am 24.04.2009, 00:00:00
Geschäftszahl(en): FA4A-24La116-30/2009
Zuständiger Ausschuss: -
Regierungsmitglied(er): Christian Buchmann
Betreff:
Verkauf nachstehender Liegenschaften:
1. Liegenschaft „Pulvermacher“, 8932 St. Gallen, Buchau Nr. 20 im Ausmaß von 1.600 m² an Frau Christine J. de Bruijn zum Kaufpreis von € 34.000,--\;
2. Industrie- und Gewerbegebiet St.Gallen Süd,
im Ausmaß von 7.900 m² an die Firma Herbert Steinrieser GmbH zum Kaufpreis von € 256.750,--\;
3. Liegenschaft 8920 Hieflau, Hauptstraße 55,
im Ausmaß von 492 m² an Herrn Hubert Rohrmoser
zum Kaufpreis von € 78.000,--
Mit Schreiben vom 06.02.2008 hat die Fachabteilung 10C - Forstwesen (Forstdirektion) die drei oben angeführten Liegenschaften der Fachabteilung 4A - Finanzen und Landeshaushalt als nicht betriebsnotwendig gemeldet.
Bereits im Jahre 2004 hat der Landesrechnungshof einen Verkauf von stark renovierungsbedürftigen Liegenschaften empfohlen. Der Verkauf der gegenständlichen Liegenschaften wurde vom zuständigen politischen Referenten, Herrn Landesrat Johann Seitinger, bereits am 11.02.2008 genehmigt.
Zu allen Liegenschaften liegen Schätzgutachten eines allgemein beeideten und gerichtlich zertifizierten Sachverständigen vor.
Die FA10C hat die Vorbereitungsarbeiten für die beiden Verkaufsfälle "Industrie- und Gewerbegebiet St. Gallen Süd" und der "Liegenschaft 8920 Hieflau, Hauptstraße 55" weitgehend eigenständig abgewickelt, sodass der gegenständliche Antrag nur mehr die beschlussmäßige Umsetzung darstellt.
1. Liegenschaft "Pulvermacher" in 8932 St. Gallen, Buchau 20
Das Anwesen befindet sich weit abseits des Ortszentrums von St. Gallen in einem unverbauten Freilandbereich direkt an der vorbeiführenden Landesstraße B117 Buchauerstraße, welches laut Teilungsplan von Frau DI Ursula Hasitschka vom 01.06.2007 aus dem neu vermessenen GSt.Nr. 310/2 im Ausmaß von rund 1.600 m² (entstanden aus Teilflächen der GSt.Nr. 310 und Baufläche .93 aus der EZ 65 GB 67107 Oberreith und den GSt.Nr. 290/1 und 290/7 aus der EZ 342, GB 67110 St. Gallen) besteht.
Das eingeschoßige Hauptgebäude in Mischbauweise hat neben dem Vollgeschoß ein ausgebautes Dachgeschoß, jedoch keine Unterkellerung. In einem Abstand von ca. 2,80 m daneben ist das ehemalige Stallgebäude situiert, welches derzeit als Lagergebäude benützt wird. Bei beiden Gebäuden handelt es sich laut Schätzungsgutachten um einen sicher mehr als 100 Jahre alten Bestand. Die Liegenschaft "Pulvermacher" ist seit dem Jahre 1972 an die Familie de Bruijn aus den Niederlanden vermietet.
Ein allgemein beeideter und gerichtlich zertifizierter Sachverständiger aus dem Fachbereich der Liegenschaftsbewertung hat mit Schätzgutachten vom 24.04.2007 den Verkehrswert mit € 34.000,-- ermittelt.
Die Liegenschaft wurde im Februar 2009 öffentlich zum Verkauf angeboten. In der Ausschreibung wurde bereits darauf hingewiesen, dass Angebote bedingungsfrei zu sein haben und das Land Steiermark beim Abschluss von Kaufverträgen auf die Aufnahme einer Nachbesserungsklausel besteht. Zur Absicherung einer allfälligen Wertsteigerung durch eine Änderung der Flächenwidmung wird für 15 Jahre eine 100%ige Nachbesserungsklausel in den Kaufvertrag aufgenommen.
Innerhalb der Anbotsfrist wurde nur ein Angebot von Frau Christine J. de Bruijn, 12002 Arcadia Bend Lane, Houston, TX 77041, USA, in der Höhe von € 34.000,-- abgegeben.
Aus Sicht der Fachabteilung 4A ist dieser Verkaufsfall zu befürworten, da es sich bei der Kaufwerberin um die Tochter der Mieter des gegenständlichen Objektes handelt und der angebotene Kaufpreis dem Verkehrswert entspricht.
Der gesamte Verkaufserlös wäre bei der apl. VST 2/840008-0002 "Erlöse aus Liegenschaftsveräußerungen" zu vereinnahmen.
2. Industrie- und Gewerbegebiet St.Gallen Süd
Der Kaufgegenstand liegt arrondiert um das Industriegelände der Firma Steinrieser GmbH und besteht gemäß Teilungsplan von Herrn DI Werner Glaser vom 07.02.2008 aus den GSt.Nr. 27/3 sowie Teilflächen der GSt.Nr. 33/2 und 33/3, alle EZ 65 der KG 67107 Oberreith im Gesamtausmaß von rund 7.900 m².
Die Grundstücke sind annähernd eben, unbebaut und werden derzeit landwirtschaftlich genutzt. Gemäß Flächenwidmungsplan 4.0 der Marktgemeinde St. Gallen befinden sich die GSt.Nr. 27/3 und 33/2 im Aufschließungsgebiet J1 mit einer BD von 0,2-1,0 und das GSt.Nr. 33/3 im Freiland. Der Entwicklungsplan zum örtlichen Entwicklungskonzept sieht eine mittel- bis langfristige Erweiterung des Gewerbegebietes auf diesen Flächen vor.
Die Firma Herbert Steinrieser GmbH erzeugt am Standort 8933 St. Gallen, Oberreith, Oberhof 122, alkoholfreie, kohlensäurehältige Erfrischungsgetränke und Fruchtsäfte. Zur Erweiterung seines Betriebes stellte Herr Mag. Steinrieser an die Landesforste ein Ansuchen um Erwerb der oben angeführten Liegenschaft zum Kaufpreis von € 32,50/m². Eine Erweiterung des Unternehmens ist vom Ankauf von Grundstücken der Landesforste abhängig.
Im Schätzgutachten des gerichtlich beeideten und zertifizierten Sachverständigen wurde ein Kaufpreis von € 32,--/m² für die Liegenschaft als örtlicher Baulandpreis bestimmt. Das Angebot von Herrn Mag. Steinrieser liegt damit geringfügig über dem vom Sachverständigen festgestellten Quadratmeterpreis.
Ein Verkauf der Liegenschaft wird von der Fachabteilung 4A befürwortet, da der angebotene Kaufpreis über dem ermittelten Verkehrswert des Sachverständen liegt und durch die Erweiterung des Betriebsgeländes aus wirtschaftlicher Sicht eine Standortsicherung und ein Impuls für die Region begründet wird. Weiters liegt eine Zustimmung des zuständigen politischen Referenten, Herrn Landesrat Johann Seitinger, ebenso wie eine Empfehlung des Landesrechnungshofes vor.
Der gesamte Verkaufserlös in der Höhe von € 256.750,-- (7.900 m² x € 32,50/m²) wurde bereits von den Steiermärkischen Landesforsten buchhalterisch erfasst und für investive Maßnahmen verwendet.
3. Liegenschaft 8920 Hieflau, Hauptstraße 55
Die Liegenschaft umfasst laut Teilungsplan von Frau DI Ursula Hasitschka vom 07.02.2008 das GSt.Nr. .97/4, EZ 1, KG 60102 Hieflau und Teilflächen des GSt.Nr. 57 im Gesamtausmaß von 492 m².
Das auf dem Grundstück situierte Gebäude besteht aus einem Garagengeschoß, einem darüber liegenden Wohngeschoß und einem nicht ausgebauten Dachgeschoß und liegt direkt an der im Norden vorbeiführenden Landesstraße B115. Durch die Hanglage ist ein Teil des Garagengeschoßes in den Hang hineingebaut, die darüber liegende Wohneinheit ist dadurch hangseitig über das GSt. Nr. 57 zu erreichen. Die Liegenschaft ist an das örtliche Kanal- und Stromnetz angeschlossen, die Wasserversorgung erfolgt aus einer eigenen privaten Wasserleitung. Im Flächenwidmungsplan der Gemeinde Hieflau ist die Baufläche GSt.Nr. .97/4 als WA (Wohnen allgemein) mit einer Dichte von 0,2 bis 0,5 ausgewiesen.
Im Schätzgutachten des gerichtlich beeideten und zertifizierten Sachverständigen, Herrn Ing. Konrad Kielhauser, vom 22.12.2003 wurde ein Verkehrswert des gegenständlichen Kaufobjektes von € 78.000,-- festgestellt. Der Gutachter hat mit Schreiben vom 17.12.2007 festgestellt, dass sich die regionale Marktlage und spürbare Bevölkerungsabwanderung dämpfend auf die Immobilienpreise auswirkt und daher der im Jahre 2003 festgestellte Verkehrswert aufgrund der Marktsituation und der zwischenzeitlichen Alterung des Objektes nicht mehr realisierbar erscheint.
Mit Schreiben vom 16.11.2007 ist Herr Hubert Rohrmoser, Laurentistraße 3, 8794 Vordernberg, an die Forstdirektion Admont herangetreten und hat sein Interesse an der Liegenschaft bekundet. Er betreibt ein Holzschlägerungsunternehmen im Raum Hieflau/Gesäuse und würde das Haus für die Unterbringung der von ihm beschäftigten Holzarbeiter verwenden. In seinem Unternehmen beschäftigt er in den Sommermonaten bis zu 35 Forstarbeiter und das Objekt wäre daher für eine notwendige Expansion und Standorterweiterung seines Unternehmens erforderlich. Er hat sich bereit erklärt, den seinerzeitigen Schätzwert in der Höhe von € 78.000,-- zu bezahlen.
Seitens der Finanzabteilung 4A wird ein Verkauf des Objektes Hieflau 55 befürwortet, weil einerseits bereits im Rechnungshofbericht des Jahres 2004 eine Empfehlung zum Verkauf nicht betriebsnotwendiger Liegenschaften aufgrund eines hohen Geldmittelbedarfes für die Erhaltung abgegeben wurde und andererseits das Angebot von Herrn Rohrmoser dem Verkehrswert aus dem Jahre 2003 entspricht. Weiters liegt eine Zustimmung des politischen Referenten, Herrn Landesrat Johann Seitinger, vor.
Der gesamte Verkaufserlös in der Höhe von € 78.000,-- wurde bereits von den Steiermärkischen Landesforsten buchhalterisch erfasst und für investive Maßnahmen verwendet.
Beschluss der Steiermärkischen Landesregierung vom 20. April 2009.
Es wird daher der
Antrag
gestellt:
Der Landtag wolle beschließen:
1. Der Verkauf der Liegenschaft "Pulvermacher", 8932 St. Gallen, Buchau Nr. 20, bestehend aus dem neu vermessenen GSt.Nr. 310/2 (entstanden aus Teilflächen der GSt.Nr. 310 und Baufläche .93 aus der EZ 65 GB 67107 Oberreith und den GSt.Nr. 290/1 und 290/7 aus der EZ 342, GB 67110 St. Gallen), im unverbürgten Flächenausmaß von rund 1.600 m² an Frau Christine J. de Bruijn, 12002 Arcadia Bend Lane, Houston, TX 77041, USA, um einen Kaufpreis von € 34.000,-- und
2. der Verkauf der Liegenschaft (Industrie- und Gewerbe-gebiet St.Gallen Süd), GSt.Nr. 27/3, EZ neu, GB 67107 Oberreith (bestehend aus GSt.Nr. 27/3 und Teilflächen aus GSt.Nr. 33/2 und GSt.Nr. 33/3, alle EZ 65, GB 67107 Oberreith) im unverbürgten Gesamtausmaß von rund 7.900 m² an die Firma Herbert Steinrieser GmbH, Oberreith, Oberhof 122, 8932 St. Gallen, um einen Kaufpreis von € 256.750,-- sowie
3. der Verkauf der Liegenschaft, 8920 Hieflau, Hauptstraße 55, GSt.Nr. .97/4, EZ neu, KG 60102 Hieflau, (bestehend aus GSt.Nr. .97/4 und einer Teilfläche aus GSt.Nr. 57, alle EZ 1, KG 60102 Hieflau) im unverbürgten Gesamtausmaß von rund 492 m² an Herrn Hubert Rohrmoser, Laurentistraße 3, 8794 Vordernberg, um einen Kaufpreis von € 78.000,-- wird genehmigt.