LANDTAG STEIERMARK
XV. GESETZGEBUNGSPERIODE


EZ/OZ: 2888/1

Selbstständiger Antrag von Abgeordneten (§ 21 GeoLT)

eingebracht am 30.04.2009, 08:50:49


Landtagsabgeordnete(r): Markus Zelisko (SPÖ), Siegfried Tromaier (SPÖ), Martina Schröck (SPÖ), Franz Schleich (SPÖ), Erich Prattes (SPÖ), Werner Breithuber (SPÖ), Detlef Gruber (SPÖ), Barbara Gross, Waltraud Bachmaier-Geltewa (SPÖ), Günther Prutsch (SPÖ), Walter Kröpfl (SPÖ), Gabriele Kolar (SPÖ), Johannes Schwarz (SPÖ), Gerald Schmid (SPÖ), Gerhard Rupp (SPÖ), Ilse Reinprecht (SPÖ), Karl Petinger (SPÖ), Ewald Persch (SPÖ), Anton Lang (SPÖ), Ursula Lackner (SPÖ), Klaus Konrad (SPÖ), Wolfgang Böhmer (SPÖ), Siegfried Schrittwieser, Klaus Zenz (SPÖ), Monika Kaufmann (SPÖ)
Fraktion(en): SPÖ
Zuständiger Ausschuss: -
Regierungsmitglied(er): Franz Voves, Christian Buchmann, Hermann Schützenhöfer, Siegfried Schrittwieser

Betreff:
Maßnahmenpaket zur Unterstützung des Steirischen Feuerwehrwesens


Das Feuerwehrwesen in der Steiermark stützt sich wesentlich auf den freiwilligen und ehrenamtlichen Einsatz von 50.000 Mitgliedern in insgesamt 789 Feuerwehren, deren Engagement und Beitrag zur Bekämpfung von Bränden sowie technische und andere Hilfeleistungen nicht hoch genug geschätzt werden kann.
 
Zur Aufrechterhaltung dieses von Freiwilligen getragenen Systems sind neben umfangreichen finanziellen Zuwendungen der öffentlichen Hand sowie hohen Eigenleistungen der Feuerwehren selbst auch laufende Adaptierungen der rechtlichen und gesellschaftlichen Rahmenbedingungen notwendig.
 
Diesbezüglich wurden im Zuge der vom Feuerwehrreferenten der Steiermärkischen Landesregierung, Mag. Franz Voves durchgeführten sechs Regionalkonferenzen, an denen nahezu sämtliche Feuerwehrkommandanten auf Orts-, Bezirks- und Landesebene teilgenommen haben, von der Feuerwehrbasis an die Politik zentrale Anliegen herangetragen:
 
1.     Vorsteuerabzug
Das Feuerwehrwesen mit seinen österreichweit rund 300 000 Feuerwehrmitgliedern erbringt Leistungen für das Gemeinwohl auf Gemeindeebene, auf Landesebene und auch auf Bundesebene. Bei den Feuerwehren handelt es sich daher dem Wesen nach um gemeinnützige Vereinigungen. Deshalb sollte sie wie die anderen gemeinnützigen Vereinigungen umsatzsteuerbefreit werden. Die Umsatzsteuerpflicht für die Beschaffung von erforderlichen Fahrzeugen, Gerätschaften und sonstigen Ausrüstungsgegenständen ist nicht nachvollziehbar, da die Finanzmittel hierfür von der öffentlichen Hand und zu einem großen Teil auch von den Feuerwehren selbst aufgebracht werden müssen. Lediglich die rund 320 Betriebsfeuerwehren und sechs Berufsfeuerwehren in Österreich haben die Möglichkeit eines Vorsteuerabzuges.
 
2.     Entgeltfortzahlung im Einsatzfall
Die Freiwilligen Feuerwehren bilden gemeinsam mit den anderen Einsatzorganisationen die Basis für eine erfolgreiche Bewältigung von Katastrophen und Gefahrensituationen jeglicher Art. Gerade in Hinblick auf länger andauernde Katastropheneinsätze ist es daher notwendig, die Rahmenbedingungen für die Einsatzbereitschaft der Mitglieder von freiwilligen Feuerwehren weiter zu verbessern und abzusichern. Immer häufiger handelt es sich hier auch um Gefahren, deren Abwehr in die Zuständigkeit des Bundes fällt (z.B. Gewässerverunreinigungen, Unfälle und Störfälle beim Transport gefährlicher Güter, Eisenbahn- und Flugnotfälle, Seuchen etc.). Bereits 2004 hat der Nationalrat die Bundesregierung daher aufgefordert, eine Regierungsvorlage zu übermitteln, in der alle arbeits- und sozialrechtlichen Nachteile für Mitglieder von Freiwilligen Feuerwehren beseitigt werden, insbesondere jedoch ein genereller Anspruch auf Dienst- und Arbeitsfreistellung mit Entgeltfortzahlungsanspruch für Einsatzfälle geschaffen wird. Bis heute liegen jedoch keine konkreten Ergebnisse vor.

3.     Absetzbarkeit von Spenden für Freiwillige Feuerwehren
Seit vielen Jahren fordern die Freiwilligen Feuerwehren, dass private Personen und Firmen ihre Spenden, die den Feuerwehren zugute kommen, von der Steuer absetzen können. Durch die jüngste Diskussion über die Absetzbarkeit von Spenden an wohltätige Sozialeinrichtungen wurde diese Forderung zusätzlich aktualisiert. Es besteht nämlich die Befürchtung, dass künftig nur noch solche Organisationen von privater Hand Spenden erhalten werden, für die dieses Steuerprivileg gilt. Damit könnte sich die finanzielle Situation, insbesondere für jene Feuerwehren maßgeblich verschlechtern, die in finanzschwachen Gemeinden beheimatet sind und die ihre finanziellen Zuwendungen aus dem jeweiligen Gemeindehaushalt noch zusätzlich mit anderen im selben Ort beheimateten Feuerwehren teilen müssen.

4.     Befreiung von der Entrichtung des AKM-Beitrages
Die Veranstaltung von Festen ist ein wesentliches Standbein für die Finanzierung des Aufwandes der Einsatzorganisationen sowie für den Ankauf und den Betrieb von Fahrzeugen, Gerätschaften und Ausrüstungsgegenständen und trägt somit zu einer maßgeblichen Entlastung des öffentlichen Haushalts bei. Die Befreiung von der Entrichtung des AKM-Beitrags wäre daher ein vertretbarer Beitrag zur finanziellen und organisatorischen Entlastung dieser Organisationen.

5.     Dienstfreistellung für Feuerwehrmitglieder im öffentlichen Dienst
Nach dem Beispiel des Burgenlandes wäre es wünschenswert, dass Landesbedienstete Sonderurlaub für Übungen, Schulungskurse, Prüfungen und Einsätze im Ausmaß von 10 Arbeitstagen in Anspruch nehmen könnten. Dabei erscheint es sinnvoll, dass dieses Sonderurlaubskontingent auch stundenweise verbraucht werden kann, wobei ganztägig Beschäftigten 80 Stunden pro Jahr und Teilzeitbeschäftigten ein entsprechend aliquoter Teil zur Verfügung stehen sollte.

6.     Aufnahme in den öffentlichen Dienst
Im Burgenland kann auch bei gleicher Qualifikation und gleichem Geschlecht bei Neuaufnahmen in den Landes- oder Gemeindedienst als Entscheidungskriterium im Rahmen der Objektivierung jener Person der Vorzug gegeben werden, welche sich bei Freiwilligen Feuerwehren und anderen Einsatzorganisationen über einen längeren Zeitraum aktiv engagiert hat. Eine ähnliche Regelung ist auch in der Steiermark anzustreben.

Es wird daher der

Antrag

gestellt:

Der Landtag wolle beschließen:

Die Landesregierung wird aufgefordert,
 
  1. an die Bundesregierung mit der dringenden Forderung heranzutreten, dass

    a) die Umsatzsteuerpflicht der Freiwilligen Feuerwehren für die Beschaffung von Fahrzeugen, Gerätschaften und sonstigen Ausrüstungsgegenständen - so wie bei anderen gemeinnützigen Vereinigungen - entfällt,

    b) alle arbeits- und sozialrechtlichen Nachteile für die Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehren beseitigt werden, insbesondere jedoch ein genereller Anspruch auf Dienst- und Arbeitsfreistellung bei gleichzeitiger Entgeltfortzahlung für den Einsatzfall geschaffen wird,
     
    c) private Personen und Firmen Spenden, die den Feuerwehren zugute kommen, von der Steuer - so wie bei wohltätigen Organisationen - absetzen können und

    d) Freiwillige Feuerwehren hinsichtlich der Veranstaltung von Festen von der Pflicht zur Entrichtung des AKM-Beitrages befreit werden sowie
     
     
  2. im eigenen Wirkungsbereich dafür Sorge zu tragen, dass

    a) Landesbediensteten, die Mitglieder Freiwilliger Feuerwehren sind, für Übungen, Schulungskurse, Prüfungen und Einsätze ein Sonderurlaubskontingent im Ausmaß von 80 Stunden (bei Teilzeitbeschäftigten entsprechend aliquotiert) pro Jahr gewährt wird und

    b) bei Neuaufnahmen in den Landesdienst bei gleicher Qualifikation und gleichem Geschlecht im Rahmen des Objektivierungsverfahrens jener Person der Vorzug gegeben werden kann, welche sich über einen längeren Zeitraum aktiv bei Freiwilligen Feuerwehren oder anderen Einsatzorganisationen engagiert hat und zum Zeitpunkt der Bewerbung dort noch Mitglied ist, sowie
     
     
  3. in geeigneter Weise auf die Gemeinden einzuwirken, damit diese in ihrem eigenen Wirkungsbereich dafür Sorge tragen, dass

    a) Gemeindebediensteten, die Mitglieder Freiwilliger Feuerwehren sind, für Übungen, Schulungskurse, Prüfungen und Einsätze ein Sonderurlaubskontingent im Ausmaß von 80 Stunden (bei Teilzeitbeschäftigten entsprechend aliquotiert) pro Jahr gewährt wird und

    b) bei Neuaufnahmen in den Gemeindedienst bei gleicher Qualifikation und gleichem Geschlecht im Rahmen des Objektivierungsverfahrens jener Person der Vorzug gegeben werden kann, welche sich über einen längeren Zeitraum aktiv bei Freiwilligen Feuerwehren oder anderen Einsatzorganisationen engagiert hat und zum Zeitpunkt der Bewerbung dort noch Mitglied ist.


Unterschrift(en):
Markus Zelisko (SPÖ), Siegfried Tromaier (SPÖ), Martina Schröck (SPÖ), Franz Schleich (SPÖ), Erich Prattes (SPÖ), Werner Breithuber (SPÖ), Detlef Gruber (SPÖ), Barbara Gross, Waltraud Bachmaier-Geltewa (SPÖ), Günther Prutsch (SPÖ), Walter Kröpfl (SPÖ), Gabriele Kolar (SPÖ), Johannes Schwarz (SPÖ), Gerald Schmid (SPÖ), Gerhard Rupp (SPÖ), Ilse Reinprecht (SPÖ), Karl Petinger (SPÖ), Ewald Persch (SPÖ), Anton Lang (SPÖ), Ursula Lackner (SPÖ), Klaus Konrad (SPÖ), Wolfgang Böhmer (SPÖ), Siegfried Schrittwieser, Klaus Zenz (SPÖ), Monika Kaufmann (SPÖ)