EZ/OZ: 2756/1
Regierungsvorlage
eingebracht am 24.02.2009, 00:00:00
Geschäftszahl(en): FA4A-21.LTG1/2009-197
Zuständiger Ausschuss: -
Regierungsmitglied(er): Christian Buchmann, Franz Voves, Kurt Flecker
Beilagen: Beilage)
Betreff:
Bedeckung über- und außerplanmäßiger Ausgaben gegenüber dem Landesvoranschlag 2009 (1. Bericht für das Rechnungsjahr 2009)
Die Steiermärkische Landesregierung ist gemäß § 32 Abs. 2 des L-VG 1960 bei der Besorgung des Landeshaushaltes an den Landesvoranschlag gebunden. In dringenden Fällen, wenn es das Interesse des Landes offensichtlich erfordert, kann die Landesregierung mit drei Viertel der Gesamtzahl der Mitglieder und mit Zustimmung des Finanzreferenten die Überschreitung einer Voranschlagspost oder eine im Voranschlag nicht vorgesehene Ausgabe beschließen. Über alle derartigen Beschlüsse ist dem Landtag Steiermark bei seinem nächsten Zusammentritt unter gleichzeitiger Antragstellung hinsichtlich der Bedeckung zu berichten. Diese Berichterstattung kann entfallen, wenn die Landesregierung die Mittel für die Überschreitung oder die nicht veranschlagte Ausgabe durch Ersparnisse bei einer anderen Voranschlagspost des gleichen Gebarungszweiges oder durch Mehreinnahmen, die in einem ursächlichen Zusammenhang mit dieser Ausgabe stehen, hereingebracht hat.
In diesem Sinne wird nunmehr berichtet, dass in der Zeit vom 19.01.2009 bis 02.02.2009 dringende und im offensichtlichen Interesse des Landes gelegene über- und außerplanmäßige Ausgaben gegenüber dem
ordentlichen Haushalt von ………..…………………………………… € 6.772.363,60
beschlossen wurden.
Dieser Mehraufwand wurde bzw. wird wie folgt bedeckt:
Ordentlicher Haushalt:
Bindung von Ausgabenersparungen € 4.272.363,60
Im Zuge des Rechnungsabschlusses 2008 € 2.500.000,00
€ 6.772.363,60
Eine dem Antrag beigeschlossene Aufstellung gibt einen genauen Überblick über diese über- und außerplanmäßigen Ausgaben und deren Bedeckung. Die betreffenden Regierungssitzungsanträge der zuständigen Abteilungen liegen ebenfalls in Kopie bei.
Beschlüsse über spezielle Angelegenheiten, die im vorliegenden Berichtszeitraum seitens der Steiermärkischen Landesregierung gefasst und dem Landtag Steiermark gesondert vorgelegt wurden, sind im gegenständlichen Bericht nicht berücksichtigt.
Beschluss der Steiermärkischen Landesregierung vom 23. Februar 2009.
Es wird daher der
Antrag
gestellt:
Der Landtag wolle beschließen:
Der 1. Bericht für das Rechnungsjahr 2009 der Steiermärkischen Landesregierung über die Bedeckung der in der beiliegenden Liste samt Kopien der zu Grunde liegenden Regierungssitzungsanträge der zuständigen Abteilungen angeführten über- und außerplanmäßigen Ausgaben in der Gesamthöhe von € 6.772.363,60 wird gemäß § 32 Abs. 2 des L-VG 1960 zur Kenntnis genommen und hinsichtlich der Bedeckung genehmigt.