LANDTAG STEIERMARK
XV. GESETZGEBUNGSPERIODE


EZ/OZ: 2773/1

Selbstständiger Antrag von Abgeordneten (§ 21 GeoLT)

eingebracht am 26.02.2009, 16:28:48


Landtagsabgeordnete(r): Christopher Drexler (ÖVP), Anne Marie Wicher (ÖVP)
Fraktion(en): ÖVP
Zuständiger Ausschuss: -
Regierungsmitglied(er): Kurt Flecker

Betreff:
Steuerreform auch für Menschen mit Behinderung

Bei der Steuerreform 2009 wurden leider Maßnahmen, die zu einer finanziellen Besserstellung von Menschen mit Behinderung geführt hätten, nicht berücksichtigt. Gleichzeitig weist der aktuelle Behindertenbericht auf die massiv steigenden Armutsgefahren bei Menschen mit Behinderung in Österreich hin.

Die wichtigsten Punkte im Detail: Die ÖAR weist einmal mehr darauf hin, dass die steuerlichen Begünstigungen für Menschen mit Behinderungen schon seit 20 Jahren nicht mehr valorisiert worden sind. So sind zum Beispiel der Freibetrag für erhöhten Aufwand durch Behinderung oder der Pauschalbetrag für PKW-Kosten seit 1987 gleich geblieben. Eine jährliche Valorisierung zumindest in der Höhe der Inflationsrate, wäre das Gebot der Stunde.

Menschen mit Behinderung sind häufig in ihrer Mobilität sehr eingeschränkt. Um am öffentlichen Leben teilhaben zu können, ist für viele die Verfügbarkeit eines Kraftfahrzeuges unabdingbare Voraussetzung. Diesem Umstand, der eine wesentliche Voraussetzung für soziale und berufliche Inklusion von behinderten Menschen ist, wird in Form eines Steuerfreibetrages Rechnung getragen. Dieser Freibetrag wurde seit 20 Jahren nicht mehr erhöht. Was aber im Gegenzug teilweise horrend gestiegen ist, sind die Treibstoffpreise oder Versicherungskosten. Eine Anpassung ist dringend vonnöten.
Besonders pikant ist angesichts der ständigen Entwertung des Pflegegeldes - um dessen jährliche Valorisierung die Behindertenverbände ja noch immer kämpfen - dass es auf bestimmte Freibeträge angerechnet wird. Hier fordert die ÖAR seit längerem wieder die Beseitigung dieses Zustandes, dass diese Freibeträge behinderungsbedingte Mehraufwendungen (die keinesfalls mit pflegebedingten Mehraufwendungen gleichzustellen sind) pauschal abdecken sollen und somit einem anderen Zweck gewidmet sind.

Ein weiterer Punkt betrifft ganz massiv die Armutsfrage: Es gibt eine Vielzahl behinderter Personen, deren Einkommen so gering ist, dass sie keiner Steuerpflicht unterliegen. Sie haben daher nicht die Möglichkeit behinderungsbedingte Mehraufwendungen geltend zu machen. Die Zuerkennung einer "Negativsteuer" würde entsprechende Erleichterung schaffen.

Es wird daher der

Antrag

gestellt:

Der Landtag wolle beschließen:

Die Landesregierung wird aufgefordert, an die Bundesregierung mit dem Ersuchen heranzutreten, die für den 1. April angekündigte Steuerreform dahingehend zu verbessern, indem sie generell die Bestimmungen für Menschen mit Behinderung auf ihre zeitgemäße Höhe untersucht und gegebenenfalls nachjustiert. Insbesondere sind der Freibetrag für erhöhte Aufwendungen durch Behinderung und der Pauschalbetrag für PKW-Kosten anzuheben, da diese seit 1987 nicht geändert wurden.  


Unterschrift(en):
Christopher Drexler (ÖVP), Anne Marie Wicher (ÖVP)