LANDTAG STEIERMARK
XV. GESETZGEBUNGSPERIODE


EZ/OZ: 2881/1
KA-Nr: 163

Regierungsvorlage

eingebracht am 28.04.2009, 00:00:00


Geschäftszahl(en): FA4A-21.R08-1/2008-30
Zuständiger Ausschuss: -
Regierungsmitglied(er): Christian Buchmann
Beilagen: Tabelle 1) bis Tabelle 5), Beilage 1), Beilage 2), Band 1), Band 2), Band 3)

Betreff:
Rechnungsabschluss 2008 und Bericht des Landesfinanzreferenten über das Gebarungsergebnis des Landeshaushaltes 2008 sowie die Genehmigung von Maßnahmen zugunsten des Voranschlages 2009



1.       Allgemeine Betrachtung

Die Landesvoranschläge 2007 und 2008 wurden vom Landtag Steiermark am 26.4.2007 mit Beschluss Nr. 564 als Doppelbudget genehmigt.
Für das Jahr 2008 ist im Budget ein Gebarungsabgang von rd. € 89,9 Mio. ausgewiesen.

Dieses Ergebnis wurde weitgehend durch Sondermaßnahmen in der Gesamthöhe von € 200,2 Mio. erreicht:
  • Erlöse aus dem Verkauf von Landeswohnungen                €     20,0 Mio.
  • KAGes - Finanzierung (über Liegenschaftstransaktion)      €   111,2 Mio.
  • Verwendung von Mitteln aus dem Zweckzuschuss für
    Wohnbau, Umwelt und Infrastruktur                                   €     59,5 Mio.
  • Außerordentliche Erträge aus der Auflösung von
    Gebührstellungen                                                                €      9,5 Mio.


2.       Ergebnis vor Abschlussmaßnahmen

Nach den von der Landesbuchhaltung vorgelegten Unterlagen ergibt sich für das Jahr 2008 ohne die in Abschnitt C bzw. Beilage 1 vorgeschlagenen Abschlussmaßnahmen ein Gebarungsabgang von rd. € 17,6 Mio.

Gegenüber dem veranschlagten Gebarungsabgang von rd. € 89,9 Mio. ist daher eine Verbesserung um rd. € 72,3 Mio. eingetreten, die sich im Wesentlichen aus folgenden Abweichungen gegenüber dem Voranschlag ergibt:

Verschlechterungen:
  • Mehrausgaben:
Zusätzliche Bedeckungen aus Mehreinnahmen bei den
Ertragsanteilen für
o   Verkehrsverbund - UA 1/690
(GZ.: FA4A-21.V07-1900/2007-150 vom 10.9.2007 bzw.
GZ.: FA4A-21.V07-1900/2007-179 vom 3.12.2007                    €        8,0 Mio.
o   Regionalstiftung Automotive - Erweiterung - UA 1/781
(GZ.: FA4A-21.V08-1110/2008-23 vom 15.9.2008)                   €        0,3 Mio.
o   Gratiskindergarten - UA 1/240
(GZ.: FA4A-21.V08-1060/2008-33 vom 6.10.2008)                   €        8,1 Mio.
o   Winterbauoffensive 2008/2009 - UA 1/780 u. 5/020
(GZ.: FA4A-21.V08-1140/2008-16 vom 10.11.2008)                 €        1,2 Mio.
o    Projekt Spielberg - UA 5/771 u. 5/940
(GZ.: FA4A-21.V08-1120/2007-15 vom 22.12.2008)                 €        2,5 Mio.
Zusätzliche Bedeckungen im Rahmen der Gesamtbe-
deckung des Haushaltes 2008 für
o   Diözese Graz-Seckau - UA 1/771 u. 1/059
(GZ.: FA4A-21.V08-1120/2007-6 vom 28.4.2008                      €        0,1 Mio.
o   KAGES - Gewährung von Darlehen - UA 1/560
(GZ.: FA4A-21.V08-1080/2008-10 vom 23.6.2008)                   €      68,0 Mio.
o   Erwerb von Anteilen (Hypo) - UA 1/914
(GZ.: FA4A-29H3-774/2008 vom 20.10.2008)                          €      17,5 Mio.

  • Mindereinnahmen:
o   2/922105 Landes- und Bundesverwaltungsabgaben
und Pauschalbeträge gem. § 14 GebG 1957                           €        6,3 Mio.
o   2/846208 Erlöse aus dem Verkauf von Landeswohn-
ungen (LIG)                                                                             €        5,0 Mio.


o   2/411065 Ao. Ertrag aus der Auflösung von Gebühr-
stellungen                                                                               €        7,3 Mio.
Summe Verschlechterungen:                                                  €     124,3 Mio.
Verbesserungen:
  • Einnahmen nach FAG 2008:
o   Mehreinnahmen Ertragsanteile                 €   258,2 Mio.                
o   Abzüglich Mindereinnahmen
(Umwandlung von Transfers in Ertrags-
anteile lt. FAG 2008)
                                       €   157,6 Mio.      €   100,6 Mio.
o   Landesumlage                                                                     €      4,4 Mio.
o   Bedarfszuweisungen gem. § 22 FAG                                   €    29,6 Mio.
  • Wohnbauförderung:
o   Mehreinnahmen                                        €    44,5 Mio.                 
o   Abzüglich Mehrausgaben
(€ 21,0 Mio., davon Auflösung von
Gebührstellungen € 8,2 Mio.)
                          €    12,8 Mio.    €    31,7 Mio.
  • 6. Kreditsechstel:
o   Sperre von 50% des 6. Kreditsechstels
bei Förderungen - Ermessenskrediten                                  €    14,1 Mio.
  • Dividenden:
o   Mehreinnahmen                                        €    17,3 Mio.
o   Abzüglich Aufwand Strom- u. Gasbonus   €    14,3 Mio.    €      3,0 Mio.
  • Sonstige:
o   Beitrag an den Gesundheitsfonds                                     €   10,1 Mio.
o   Landesrundfunkabgabe
(ohne Zweckwidmung)                                                            €      1,0 Mio.
o   Landesstraßen, Verwaltungsstrafen
(€ 1,7 Mio. abz. € 0,3 Mio. für Porto-
mehraufwand)                                                                       €        1,4 Mio.
Summe Verbesserungen                                                       €     195,9 Mio.
Gesamtverbesserung                                                          €       71,6 Mio.


a.       Gebarungsergebnis 2008

Gebarungsabgang:
(= Differenz zwischen Ausgaben und Einnahmen ohne Darlehensaufnahmen)
Nettoneuverschuldung:
(= Gebarungsabgang abzüglich Tilgungen)

Mit dem Landesvoranschlag 2008 wurden der Gebarungsabgang und die Nettoneuverschuldung mit je rd. € 89,9 Mio. genehmigt.
Nach Durchführung der in Beilage 1 "RA 2008 - Gebührstellungen und Korrekturen" aufgelisteten und in Abschnitt C beschriebenen Abschlussmaßnahmen weist der Rechnungsabschluss 2008 einen Gebarungsabgang von insgesamt rd. € 159,6 Mio. aus, wobei die eingetretene Steigerung auf die im Rahmen des Schuldenstandes notwendig gewordene Verschiebung von den Inneren Anleihen zu den Sollstellungen für noch nicht aufgenommene Fremdmittel zurückzuführen ist (siehe Tabelle in Punkt A.3.b.). Unter Abzug der dazu verbuchten Tilgung beträgt die Nettoneuverschuldung rd. € 89,9 Mio.
Es ist daher festzustellen, dass das mit dem Voranschlag 2008 genehmigte Gebarungsergebnis eingehalten wurde.

b.      Entwicklung des Schuldenstandes

Gegenüber dem im Voranschlag 2008 ausgewiesenen voraussichtlichen Gesamtschuldenstand von € 1.446.443.065,-- beträgt der Gesamtschuldenstand nach dem vorliegenden Rechnungsergebnis 2008 € 1.445.476.248,--.
Der Rückgang um rd. € 1,0 Mio. ist auf die geringfügigen Verbesserungen der Gebarungsabgänge 2006 und 2007 zurückzuführen.
Im Vergleich mit den Schuldenständen zum Ende der abgelaufenen Finanzausgleichs- und Stabilitätspaktperioden hat sich der Schuldenstand wie folgt entwickelt:


(siehe Tabelle 1)



Zusätzlich zu diesem Gesamtschuldenstand sind als "wirtschaftliche" Schulden des Landes noch die von der Landesimmobiliengesellschaft zum Ankauf von Landesliegenschaften (Gesamtkaufsumme per 31.12.2008 rd. € 410,6 Mio.) aufgenommenen und per 31.12.2008 mit rd. € 364,1 Mio. aushaftenden Fremdmittel zu berücksichtigen, deren Rückzahlung samt Zinsen über Mietenzahlungen des Landes zu finanzieren ist.

In der Novelle LGBL. Nr. 82/2003 zum Steiermärkischen Wohnbauförderungsgesetz 1993 wurde festgelegt, dass der Wohnbauförderung aus dem Verkaufserlös der Förderungsdarlehen bis zum Jahre 2015 aus allgemeinen Haushaltsmitteln ein Teilbetrag in Höhe von € 287,1 Mio. (offen per 01.01.2009 € 204,6 Mio.) rückzuführen ist.
Weiters wurde das Steiermärkische Wohnbauförderungsgesetz im Sinne der Budgetvereinbarung 2007/2008 geändert und in § 4 (6) folgende Regelung aufgenommen:
"Insoweit für die Wohnbauförderung ab dem Jahr 2009 nach Heranziehung der jeweils zur Verfügung stehenden Rücklagemittel und sämtlicher Einnahmen der Wohnbauförderung zur Erfüllung eingegangener Verpflichtungen zusätzliche Mittel benötigt werden, so werden diese zum Ausgleich der erfolgten Kürzungen der Zweckzuschüsse in den Haushaltsjahren 2006 bis 2008 sowie der für die
teilweise Finanzierung der Budgets 2007/2008 für den allgemeinen Haushalt getätigten Entnahme aus der Rücklage Wohnbauförderung bis zu einem Höchstbetrag von € 254.130.000,-- aus allgemeinen Haushaltsmitteln der Wohnbauförderung zusätzlich bereitgestellt."

Nach der Budgetvereinbarung 2007/2008 ist "die Aufteilung der Rückflüsse auf die Jahre 2009 bis 2014 unter möglichster Schonung der Landeshaushalte und unter Bedachtnahme auf die geplanten Wohnbauvolumina vorzunehmen".

c.      Maastricht-Ergebnis 2008

Nach dem am 01.01.2008 in Kraft getretenen Österreichischen Stabilitätspakt 2008 hat das Land Steiermark für das Jahr 2008 einen Stabilitätsbeitrag in der Höhe von € 179,6 Mio. zu erbringen.

Der Berechnung des Stabilitätsbeitrages liegen der für die Länder festgelegte Prozentsatz von 0,45% sowie die letzten BIP-Prognosen (Statistik-Austria, Wifo, Stand Dezember 2007, veröffentlicht auf der Homepage der Wirtschaftskammer Österreich) zugrunde.
Dem gegenüber weist der genehmigte Voranschlag 2008 einen Maastricht-Überschuss von rd. € 199,2 Mio. aus.

Es wird festgestellt, dass wegen der im Jahr 2008 eingetretenen und im Abschnitt A, Punkt 2 dargestellten Verbesserungen sowie unter Berücksichtigung der im Abschnitt C angeführten Abschlussmaßnahmen im Rechnungsabschluss 2008 der Maastricht-Überschuss rd. € 315,9 Mio. beträgt.


4.       Gegenüberstellung Voranschlag 2008 / Rechnungsabschluss 2008 und Maastricht-Ergebnis\;

Gegenüberstellung Voranschlag 2008 / Rechnungsabschluss 2008


(siehe Tabelle 2)


Maastricht-Ergebnis:


(siehe Tabelle 3)



Die Landesbuchhaltung hat der Finanzabteilung die Unterlagen hinsichtlich der im Haushaltsjahr 2008 durchgeführten Verrechnungen zur Verfügung gestellt, auf deren Basis in der Folge die notwendigen Abschlussdispositionen vorgeschlagen werden.

Spezielle Abschlussmaßnahmen sind im Abschnitt C - Erläuterungen zu den Abschlussmaßnahmen dargestellt.



1.       Auswirkungen des FAG 2008 auf den Voranschlag 2008:

Mit Regierungsbeschluss vom 10.12.2007, GZ.: FA4A-21.V08-1900/2007-3 und Landtagsbeschluss Nr. 871 vom 15.01.2008 wurde der Bericht über die Umsetzung der haushaltsmäßigen Auswirkungen des FAG 2008 auf den Landesvoranschlag 2008 zustimmend zur Kenntnis genommen und die haushaltstechnischen Maßnahmen zum Budget 2008 genehmigt.
Zu den haushaltstechnischen Maßnahmen wird wie folgt berichtet:

1. 1.   Umrechnung von Finanzzuweisungen und Zuschüssen in Ertragsanteile:
Gegenüber der Veranschlagung haben sich im Sinne des Berichtes vom 10.12.2007 bei den Einnahmen aus dem FAG folgende Verbesserungen ergeben, die vor allem auf die Verbesserungen im Vergleich zur Prognose des Bundes vom 18.10.2006 (Basis für Budgetierung 2007/2008) zurückzuführen sind:

(siehe Tabelle 4)



1. 2.   Bedarfszuweisungen gem. § 23 (1) FAG 2008:
Im Sinne des Berichtes sind sowohl die im VA 2008 veranschlagten Einnahmen als auch die in diesem Zusammenhang stehenden Ausgaben entfallen.

1. 3.   Zweckzuschuss zur Finanzierung von Straßen:
Die mit insgesamt € 84,4 Mio. veranschlagten Einnahmen wurden zu den Ertragsanteilen umgeschichtet. (siehe 1.1.).

1. 4.   Gesundheitsfinanzierung:
Für die Gesundheitsfinanzierung wurde im Bericht vom 10.12.2007 ein Mehrertrag aus Bundesmitteln von rd. € 10,129 Mio. bis zu rd. € 11,357 Mio. angenommen, der auf den im Landesvoranschlag 2008 budgetierten Beitrag an den Gesundheitsfonds angerechnet wurde.
Tatsächlich wurden nach dem vorliegenden Rechnungsergebnis auf Basis der von der zuständigen Abteilung durchgeführten Buchungen Mehreinnahmen von € 10.129.200,-- erzielt, die beim Beitrag an den Gesundheitsfonds Steiermark berücksichtigt wurden.

1. 5.   Strukturmittel:
Die Mehreinnahmen aus den Strukturmitteln zur Abgeltung des Mehraufwandes aus Strukturproblemen aufgrund der sinkenden Schülerzahlen wurden im Bericht vom 10.12.2007 mit € 1,767 Mio. errechnet.
Tatsächlich sind rd. € 1,050 Mio. eingelangt, die auch auf der Ausgabenseite bereitgestellt, bis 31.12.2008 jedoch noch nicht verwendet wurden.
Nach Mitteilung der zuständigen Abteilung wurden dem Land Steiermark für das Kalenderjahr 2008 aus diesem Titel € 3,535.218,-- genehmigt. Im Vergleich zum Vorjahr wurden daher Mehreinnahmen in der angenommenen Höhe erzielt.
Lt. Abrechnung des Bundes betrug in der Steiermark der Mehraufwand für das Schuljahr 2007/2008 € 2,485.548,--. Für den Restbetrag von € 1,049.670,-- wurde wegen des späten Abrechnungszeitpunktes des Bundes mit dem Bundesministerium für Finanzen die Verwendung im Schuljahr 2008/2009 für den Einsatz zusätzlicher Beratungs- und StützlehrerInnen im sonderpädagogischen Bereich vereinbart.

1. 6.   24-Stunden-Betreuung, Kinderbetreuung und Sprachförderung:
Im Bericht vom 10.12.2007 wurde von einem Mehraufwand für die 24-Stunden-Betreuung von € 1,414 Mio. ausgegangen.
Nach dem vorliegenden Rechnungsergebnis ist im Haushaltsjahr 2008 kein Mehraufwand eingetreten.
Nach Mitteilung der zuständigen Abteilung ist die Art. 15 a Vereinbarung zur 24-Stunden-Betreuung noch nicht in Kraft, da sie noch nicht von allen Bundesländern ratifiziert wurde. Insbesondere ist mit einer Ratifizierung durch Wien erst im Mai zu rechnen.

Für die Kinderbetreuung und Sprachförderung sind im Jahr 2008 entsprechend dem Bericht vom 10.12.2007 Bundesmittel von € 2.467.500,-- eingelangt, die auf der Ausgabenseite durch die zuständige Abteilung in Gebühr verrechnet wurden.

Laut Mitteilung der zuständigen Abteilung wurden im Jahr 2008 Bundesmittel für die Schaffung zusätzlicher Kinderbetreuungsplätze von € 1,990.000,-- und für die Durchführung der sprachlichen Frühförderung von € 477.500,-- überwiesen.
Voraussetzung für die Auszahlung der Zuschüsse des Bundes und des Landes zur Schaffung zusätzlicher Kinderbetreuungsplätze ist die Fertigstellung der Baumaßnahmen. Die ersten Regierungsbeschlüsse zur Vergabe dieser Mittel wurden am 30.03.2009 gefasst. Für 2009 wird mit der Fertigstellung von weiteren 25 Projekten gerechnet. Die Auszahlung der Zuschüsse wird auf Basis einzuholender Regierungsbeschlüsse laufend durchgeführt.
Für die Umsetzung der sprachlichen Frühförderung sind derzeit 9 Sprachberaterinnen steiermarkweit tätig. Die Personalkosten werden der Abteilung 5 aus Bundesmitteln refundiert. Im März 2009 wurden die Kosten für 2008 sowie für das laufende Jahr ersetzt. Die noch offenen Restmittel werden für die Durchführung von Sprachstandfeststellungen, für die Begleichung der Reisegebühren der Sprachberaterinnen etc. benötigt.

Insgesamt ist festzustellen, dass die tatsächlichen Auswirkungen aus dem FAG 2008 auf das Budget 2008 im Wesentlichen dem Bericht vom 10.12.2007 entsprechen.

2.       Gebührstellungsauflösungen:

Im Voranschlag 2008 waren Auflösungen von Gebührstellungen mit einer Gesamthöhe von € 9.500.000,-- im Bereich der allgemeinen Sozialhilfe veranschlagt.
Es wird berichtet, dass die Gebührstellungsauflösung nur mit € 2.149.503,92 erfolgen konnte.

3.       Verkauf von Landeswohnhäusern an die LIG:

Im Landesvoranschlag 2008 waren bei der VSt. 2/846208-0001 "Erlöse aus dem Verkauf der Landeswohnungen (LIG)" € 20,0 Mio. budgetiert.
Mit Regierungsbeschluss vom 10.11.2008, FA4A-24La112-184/2008, und Landtagsbeschluss Nr. 1318 vom 12.12.2008 wurde der Verkauf von landeseigenen Wohnhäusern bzw. Landeswohnungen an die Landesimmobilien-Gesellschaft mbH um einen Gesamtkaufpreis von € 15.474.500,-- genehmigt. Gegenüber dem veranschlagten Betrag ergibt sich somit eine Mindereinnahme von € 4.525.500,--.
Der ursprüngliche Kaufpreis reduzierte sich um weitere € 457.000,--, da die Liegenschaft PWH Halbenrain von der LIG und im SV-Gutachten fälschlich als anzukaufende Liegenschaft ausgewiesen war.
Endgültig wurde daher eine Einnahme von € 15.017.500,-- erzielt, die bei der VSt. 2/846208-0001 "Erlöse aus dem Verkauf der Landeswohnungen (LIG)" verrechnet wurde.

4.       Wachstumsbudget:

Das Wachstumsbudget war im Voranschlag 2008 mit einem Gesamtvolumen von € 18,0 Mio. beim Ansatz 5/900018 "Deckungskredit - Wachstumsbudget" veranschlagt. Zusätzlich standen für 2008 schließliche Zahlungsrückstände (Gebührstellungsmittel) aus den Vorjahren in der Höhe von € 30.074.720,55 zur Verfügung.

Im Jahr 2008 wurden auf Basis der von den zuständigen Ressorts eingeholten Regierungsbeschlüsse die Restmittel aus den Vorjahren zur Gänze und vom veranschlagten Deckungskredit weitere € 2.100.814,44 (insgesamt daher € 32.175.534,99) in Anspruch genommen. Der beim Ansatz 5/900018 somit nicht verwendete Deckungskredit von € 15.899.185,56 wurde zur weiteren Verfügbarkeit im Jahr 2009 in Gebühr verrechnet.



Die Erstellung des Rechnungsabschlusses erfolgte auf Basis der von der Landesbuchhaltung über das Verrechnungssystem SAP ausgearbeiteten und bereitgestellten Unterlagen.

Eine vollständige Kontrolle des Rechenwerkes durch die FA4A ist nicht vorgesehen und auch nicht möglich.

Die auf Basis der Unterlagen der Landesbuchhaltung vorgenommenen Gebührstellungen und Korrekturen sind in der Beilage 1 "RA 2008 - Gebührstellungen und Korrekturen" und Beilage 2 "RA 2008 - Rücklagengebarung" detailliert dargestellt.
Dabei handelt es sich im Wesentlichen um Um- und Nachbuchungen sowie um die veranlassten Abschlussmaßnahmen.
Diese Beilagen dienen als Grundlage für die endgültigen Buchungen durch die Landesbuchhaltung.

Zu den einzelnen Maßnahmen wird erläuternd auf folgende Punkte hingewiesen:

1.       Gebührstellungen und Korrekturen

 
a)      Sturmkatastrophe "Paula" - Allgemeine Verstärkungsmittel

Für Soforthilfemaßnahmen im Zusammenhang mit der Sturm-
katastrophe "Paula" wurden mit Regierungsbeschlüssen vom
03.03.2008, GZ.: FA7B-41-185/17-2008, und vom 10.03.2008,
FA4A-21.V08-1070/2008-4                                                         € 3.000.000,--
bereitgestellt.

Mit Regierungsbeschluss vom 30.6.2008,
GZ: FA4A-21.V08-1010/2008-6, wurde die Bedeckung um       - €      17.000,--
reduziert. Eine weitere Reduktion um                                      - €      40.834,33
ist wegen der Sperre von 50% des 6. Kreditsechstels
eingetreten.                                                                                                   
Von den somit insgesamt bereitgestellten Mitteln von              € 2.942.165,67
wurden                                                                                      € 2.325.853,69
verbraucht und der Restbetrag von                                           €    616.311,98
in Gebühr verrechnet.
Laut Schreiben der FA7B - Katastrophenschutz und Landesverteidigung vom 30.06.2008 werden diese Mittel nicht benötigt.

Es wurde daher bei der VSt. 1/170308-7280 "Soforthilfemaßnahmen Sturmkatastrophe Paula" die Gebührstellung um € 616.311,98 reduziert und dem Ansatz 1/970009 "Allgemeine Verstärkungsmittel" durch eine Gebührstellung rückgeführt.

a.       Presseförderung

Für das Jahr 2009 wurden im Rahmen der Presseförderung mit Regierungsbeschluss vom 19.1.2009, GZ.: FA4A-24Pe33-200/2009 insgesamt € 2.500.000,-- zur Förderung der politischen Öffentlichkeitsarbeit bei der apl. VSt. 1/021925-7430 "Presseförderung" genehmigt.

Der Betrag wurde vorläufig aus dem Ansatz 1/970009 "Allgemeine Verstärkungsmittel" bedeckt. Die endgültige Bedeckung hat lt. Regierungsbeschluss vom 19.1.2009 im Zuge der Erstellung des Rechnungsabschlusses 2008 zu erfolgen.

In diesem Sinne wurde der Betrag von € 2.500.000,-- bei der apl. VSt. 1/021925-7430 "Presseförderung" für das Haushaltsjahr 2009 in Gebühr gestellt.
Die Abstattung hat im Jahr 2009 zu erfolgen.


2.       Abschlussmaßnahmen 2008


a)   Sozial-, Behinderten- und Jugendhilfe

Endabrechnung 2008:
Im Sinne der in der Budgetvereinbarung 2007/2008 festgelegten Anpassung der Abrechnungstermine an das Haushaltsjahr wurde von der Fachabteilung 11A - Soziales, Arbeit und Beihilfen mit Schreiben vom 03.03.2009, GZ.: FA11A-02-109/2008-914, die Endabrechnung für das Jahr 2008 vorgelegt:

Nach dieser Abrechnung ergibt sich für die Bereiche Sozial-,
Behinderten- und Jugendhilfe ein Nettomehraufwand von      €     41.946.962,14
Davon kann ein Teilbetrag von                                                €     23.000.000,00
aus vorhandenen Gebührstellungen im eigenen Bereich des
zuständigen Ressorts abgedeckt werden.                                                          
Der Restbetrag von                                                                 €     18.946.962,14
ist im Sinne der Budgetvereinbarung 2009/2010 aus den
voraussichtlichen Gesamtverbesserungen nach dem FAG 2008
zu bedecken.
Es wird festgestellt, dass sich gegenüber der Budgetvereinbarung 2009/2010, in der die voraussichtlich zusätzlich notwendigen Mittel mit € 4,2 Mio. beziffert sind, eine Erhöhung um somit rd. € 14,7 Mio. ergeben hat.

Zur haushaltsmäßigen Darstellung der Endabrechnung 2008 sind folgende nachträgliche Buchungen durchzuführen:


Ausgaben:
Sozialhilfe:
1/411068-7298   "Endabrechnung aus dem Vorjahr"              €     34.641.770,94
Behindertenhilfe:
1/413048-7298   "Endabrechnung aus dem Vorjahr"              €     14.556.488,78
Jugendhilfe:
1/439058-7296   "Liquidierung von Forderungen aus
dem Vorjahr"                                              €          193.723,64
              -7298   "Endabrechnung aus dem Vorjahr"              €       6.941.209,62
Summe Ausgaben                                                                 €     56.333.192,98


Einnahmen:
Sozialhilfe:
2/411065 -8263   Auflösung von Gebührstellungen"              €     21.657.528,21
              -8299   "Endabrechnung aus dem Vorjahr"              €     12.984.242,73
Behindertenhilfe:
2/413045-8263   "Außerordentlicher Ertrag aus der
Auflösung von Gebührstellungen"                €       1.342.471,79
              -8281   "Rückersätze durch Überzahlungen aus
dem Vorjahr"                                              €            83.910,50
              -8299   "Endabrechnung aus dem Vorjahr"              €       1.087.336,29
Jugendhilfe:
2/439055-8281   "Rückersätze durch Überzahlungen aus 
                          dem Vorjahr"                                               €          114.024,47
              -8299   "Endabrechnung aus dem Vorjahr"             €          116.716,85
Summe Einnahmen                                                              €     37.386.230,84

Im Rechnungsabschluss 2008 abgedeckter Fehlbetrag:  €     18.946.962,14

a.       Zuführung an den Außerordentlichen Haushalt

Zur Abdeckung des Gebarungsabganges im Außerordentlichen Haushalt wurde über die VSt. 1/980008-7293 der Betrag von € 79.583.210,-- ergebnisneutral buchmäßig vom Ordentlichen Haushalt dem Außerordentlichen Haushalt zugeführt. Die Verrechnung im Außerordentlichen Haushalt erfolgte bei der VSt. 6/980009-8262.

Damit ist der Außerordentliche Haushalt ausgeglichen. Die Bedeckung des Gesamtgebarungsabganges durch Aufnahme von Darlehen wird im Ordentlichen Haushalt bei der VSt. 2/982009-3450 ausgewiesen.

b.      Rücklage für den Außerordentlichen Haushalt

Im Rechnungsabschluss 1999 wurden der Rücklage für den außerordentlichen Haushalt € 50.870.983,92 mit der Maßgabe entnommen, dass aus diesem finanztechnischen Entnahmevolumen nach Bedarf in jeweils entsprechender Höhe wieder Mittel vom Finanzreferenten durch Rückführungsmaßnahmen bereitgestellt werden.
Im Jahre 2008 ist aus dieser Regelung ein Betrag von € 661.300,-- durch eine Zuführung an die Rücklage für den Außerordentlichen Haushalt bei der VSt. 5/981029-2980 bereitzustellen.

In diesem Zusammenhang wird auf die unter Punkt E.2. vorgeschlagene Maßnahme hingewiesen.

c.       Liegenschaftserlöse - Sollberichtigungen

Grundstücke KG Pößnitz:
Mit Regierungsbeschluss vom 23.05.2005 wurde der Verkauf der Grundstücke KG Pößnitz im Flächenausmaß von rd. 32.743 m2 um einen Kaufpreis von € 38.388,57 genehmigt und im Jahr 2005 bei der VSt. 2/900028-0001 "Erlöse aus Liegenschaftsveräußerungen" in Gebühr gestellt. Im Zuge der durchgeführten Vermessungen hat sich ergeben, dass ein Grundstück im Flächenausmaß von 5.068 m2 nicht bewirtschaftbar und daher auszuscheiden ist.
Mit Beschluss vom 25.02.2008 hat die Steiermärkische Landesregierung daher den Regierungsbeschluss vom 23.05.2005 reassumiert und den Kaufpreis mit nunmehr € 35.336,97 genehmigt.
Es ist somit eine Sollberichtigung von                                             €    3.051,60
vorzunehmen.

Grundstücke KG Feistritz:
Mit Regierungsbeschluss vom 28.02.2005 und Landtagsbeschluss Nr. 1816 vom 19.04.2005 wurde der Verkauf von Teilflächen der Grundstücke KG Feistritz an die Marktgemeinde St. Peter am Kammersberg genehmigt. Aufgrund der im Regierungsbeschluss angeführten vorläufigen Flächenausmaße und m2-Preise wurde ein Betrag von € 390.000,- errechnet und im Jahr 2005 bei der VSt. 2/900028-0001 "Erlöse aus Liegenschaftsveräußerungen" in Gebühr gestellt.
Aus der Neuvermessung und Neubewertung der Grundstücke hat sich ein Kaufpreis von € 333.769,80 ergeben.
Es ist somit eine Sollberichtigung von                                             €  56.230,20
vorzunehmen.


Bei der VSt. 1/991029-7297 "Außerordentlicher Aufwand aus der Auflösung von Einnahmengebührstellungen" erfolgte daher eine Sollberichtigung in der Gesamthöhe von € 59.281,80.

d.      Wohnbauförderung

Nach den Unterlagen der Landesbuchhaltung vom 9.2.2009
betragen im Abschnitt 48 (Wohnbauförderung) ohne den
UA 485 die Gesamtausgaben                                                 €  451.898.600,78
die zu einem Teilbetrag von                                                   €      8.202.805,70
durch Verwendung von eigenen Gebührstellungen aus
Vorjahren abgedeckt wurden.
Den um diesen Betrag bereinigten Gesamtausgaben von     €  443.695.795,08
stehen Gesamteinnahmen von                                              €  475.022.483,61
gegenüber.
Auf Basis der für das Jahr 2008 geltenden Rechtslage war es
daher notwendig, die im Jahr 2008 verbuchte Entnahme aus
der Wohnbauförderungsrücklage um                                     €    31.326.688,53
zu reduzieren.
Die Verbuchung der Rücklagenkorrektur erfolgt bei der VSt. 2/482092-2981.

Daraus ergibt sich ein Endbestand der Wohnbauförderungsrücklage zum 31.12.2008 von € 76.047.486,10.
Eine Darstellung der Rücklagenentwicklung ist unter Punkt D enthalten.

e.       Tilgung Innerer Anleihen

Den bestehenden Inneren Anleihen von                                 €  215.896.676,26
stehen zum Jahresende 2008 nur noch Rücklagen mit
einer Gesamthöhe von                                                            €  146.208.883,20
gegenüber.
Dies ist darauf zurückzuführen, dass sich der Gesamtrück-
lagenbestand zum Jahresende 2007 von € 217,8 Mio. ins-
besondere durch Rücklagenverwendungen in der Wohnbau-
förderung auf nunmehr rd. € 146,2 Mio. reduziert hat.

Dadurch wurde es notwendig, die Inneren Anleihen mit einem
Teilbetrag von                                                                       €    69.687.793,06
zu tilgen und gleichzeitig durch eine Gebührstellung bei den
Darlehensaufnahmen zu ersetzen.

Die Höhe des Gesamtschuldenstandes bleibt durch diese Maßnahme unverändert. Eine Erhöhung von bisher rd. € 1.355,6 Mio. auf nunmehr rd. € 1.445,5 Mio. tritt jedoch wegen der mit rd. € 89,9 Mio. im vorliegenden Rechnungsergebnis ausgewiesenen und mit dem Voranschlag 2008 vom Landtag Steiermark in dieser Höhe genehmigten Nettoneuverschuldung ein.
Eine genaue Darstellung zur Entwicklung des Schuldenstandes ist in diesem Amtsvortrag unter Punkt A.3.b. enthalten.

f.        Gebührstellung zugunsten des Konjunkturausgleichsbudgets

Zur Abfederung von zu erwartenden Einnahmenrückgängen über das Konjunkturausgleichsbudget (KAB) ist auf Basis der genehmigten Budgetvereinbarung 2009/2010 danach zu trachten, einerseits zusätzliche außerordentliche Einnahmen zu erschließen und andererseits im Rahmen eines strikten Budgetvollzuges Ausgabeneinsparungen zu erzielen.

Diese zusätzlichen Einnahmen und Ausgabeneinsparungen sind dem Konjunkturausgleichsbudget zuzuführen und zur Bedeckung eintretender Einnahmenausfälle bzw. Mehrerfordernisse aus der Budgetvereinbarung heranzuziehen.

Nach der Prognose des Bundes über die zu erwartenden kassenmäßigen Ertragsanteile vom 29.1.2009 ist gegenüber der Veranschlagung mit Mindereinnahmen für das Jahr 2009 von rd. € 103,72 Mio. und für 2010 mit rd. € 215,54  zu rechnen.
Im Regierungssitzungsantrag GZ.: FA4A-28.E09-1/2009-9 bzw. FA4A-21.BVO-1/1990-161, der in der Regierungssitzung vom 16.03.2009 aufgelegt und am 23.03.2009 beschlossen wurde, wurde vorgeschlagen, die voraussichtlichen Verbesserungen aus dem Rechnungsabschluss 2008 von € 14 Mio. bis € 19 Mio. dem Konjunkturausgleichsbudget zuzuführen.

Es wird berichtet, dass auf Basis der Unterlagen der Landesbuchhaltung und nach den durchgeführten Korrekturen und Abschlussmaßnahmen in diesem Sinne noch ein Betrag von € 18.780.000,-- zugunsten des Konjunkturausgleichsbudgets 2009 zugeführt werden kann.

Dieser Betrag wurde apl. beim Ansatz 5/900009 "Deckungskredit - Verstärkungsmittel" zugunsten des erstmals im Voranschlag 2009 aufgenommenen Konjunkturausgleichbudgets in Gebühr verrechnet.




Die Rücklagen sind in der Beilage 2 detailliert dargestellt. Diese dient als Grundlage für die endgültigen Buchungen durch die Landesbuchhaltung.


(siehe Tabelle 5)




Wie bereits unter Punkt  C.2.f. berichtet wurde, ist auf Basis der genehmigten Budgetvereinbarung 2009/2010 zur Abfederung von zu erwartenden Einnahmenrückgängen über das Konjunkturausgleichsbudget (KAB) danach zu trachten, einerseits zusätzliche außerordentliche Einnahmen zu erschließen und andererseits im Rahmen eines strikten Budgetvollzuges Ausgabeneinsparungen zu erzielen.

Diese zusätzlichen Einnahmen und Ausgabeneinsparungen sind dem Konjunkturausgleichsbudget zuzuführen und zur Bedeckung eintretender Einnahmenausfälle bzw. Mehrerfordernisse aus der Budgetvereinbarung heranzuziehen.

In dem am 16.03.2009 aufgelegten und am 23.03.2009 beschlossenen Regierungssitzungsantrag zu den Landesvoranschlägen 2009 und 2010 wurden verschiedene Maßnahmen vorgeschlagen, mit denen versucht werden soll, die derzeit für 2009 auf Basis der Prognose des Bundes über die kassenmäßigen Ertragsanteile und der nach dem derzeitigen Wissenstand bestehenden Belastungen des Konjunkturausgleichsbudgets, bestehende Finanzierungslücke zu schließen.

Ergänzend dazu wird berichtet:

1.       Regelungen für Gebührstellungen

Neben der unter Punkt C.2.f. dargestellten Zuführung an das Konjunkturausgleichsbudget 2009 von € 18.780.000,--, wurde in dem am 16.03.2009 aufgelegten und am 23.03.2009 beschlossenen Regierungssitzungsantrag auch auf Einsparungsmöglichkeiten bei den restlichen Gebührstellungsmitteln 2004 bis 2007 aufmerksam gemacht. Die konkreten Regelungen dazu werden nun im Rahmen der Vorlage des Rechnungsabschlusses 2008 wie folgt vorgeschlagen:

Mit Stichtag 03.03.2009 sind noch restliche Gebührstellungen aus den Jahren 2004 bis 2007 im Ausmaß von rd. € 152,5 Mio. vorhanden.


Eine Inanspruchnahme dieser Gebührstellungen soll nur nach Maßgabe folgender Regelungen möglich sein:

  • Umschichtungen für andere als die ursprünglich genehmigten Maßnahmen sind grundsätzlich ausgeschlossen.
  • Für eine im Jahr 2009 beabsichtigte Verwendung oder für einen notwendigen Weiterbestand dieser Gebührstellungen jeweils für den ursprünglich genehmigten Zweck ist ein entsprechender Regierungssitzungsantrag der FA4A zur Einholung der Stellungnahme des Landesfinanzreferenten vorzulegen.
  • Die Vorlage an die FA4A hat bis längstens 01.06.2009 zu erfolgen. Eine Berücksichtigung von nach diesem Zeitpunkt bei der FA4A einlangenden Anträgen ist ausgeschlossen.
  • Die Anträge sind von den zuständigen Ressorts ausführlich zu begründen.
  • Die Verwendung oder der notwendige Weiterbestand dieser Gebührstellungen entsprechend der ursprünglich genehmigten Maßnahme ist mit geeigneten Unterlagen nachzuweisen.
  • Nicht im Sinne dieser Regelungen termingerecht mit entsprechenden Begründungen und Nachweisen beantragte Gebührstellungen der Jahre 2004 bis 2007 sind von der FA4A automatisch aufzulösen und dem Konjunkturausgleichsbudget zuzuführen.


2.       Rücklage für den Außerordentlichen Haushalt

Unter Punkt C.2.b wurde bereits auf die im Rechnungsabschluss 1999 der Rücklage für den Außerordentlichen Haushalt mit der Maßgabe entnommenen Mittel hingewiesen, dass aus diesem finanztechnischen Entnahmevolumen nach Bedarf in jeweils entsprechender Höhe wieder Mittel vom Finanzreferenten durch Rückführungsmaßnahmen bereitgestellt werden.

Dazu wird berichtet, dass im Jahr 1999 insgesamt rd.                   €    50,9 Mio.
der Rücklage für den Außerordentlichen Haushalt entnommen
wurden. Bis einschließlich Ende 2008 waren Mittel von rd.             €    29,3 Mio.
im Sinne der getroffenen Regelung rückzuführen.


Unter Berücksichtigung der mit den Budgets 2009 und 2010
genehmigten Rücklagenzuführungen von insgesamt rd.                €      7,6 Mio.
besteht noch ein Rückführungsrest von rd.                                    €    14,0 Mio.

In diesem Zusammenhang ist festzustellen, dass in den letzten Jahren nur geringfügige Rückführungen an die Rücklage für den Außerordentlichen Haushalt notwendig waren (Rechnungsjahr 2006: € 29.100,--, Rechnungsjahre 2007 und 2008: je € 661.300,--).
Aufgrund der gegebenen finanziellen Situation des Landes Steiermark wird vorgeschlagen, diese bestehenden Eventualverbindlichkeiten künftiger Jahre nicht länger aufrecht zu erhalten und zu beschließen, dass mit Ausnahme der in den Budgets 2009 und 2010 veranschlagten Mittel künftig keine Ausgaben mehr zulasten der nur fiktiv bestehenden Rücklage für den Außerordentlichen Haushalt getätigt werden dürfen.


F.      VORLAGE DES LANDESRECHNUNGSABSCHLUSSES 2008 AN DEN LANDTAG STEIERMARK

Nach Beschlussfassung des gegenständlichen Sitzungsantrages soll der Rechnungsabschluss 2008 auf Basis der genehmigten Schlusssummen einschließlich der im gegenständlichen Bericht enthaltenen Maßnahmen dem Landtag Steiermark mit der beiliegenden Regierungsvorlage vorgelegt werden.



Beschluss der Steiermärkischen Landesregierung vom 27. April 2009.


Es wird daher der

Antrag

gestellt:

Der Landtag wolle beschließen:

Der Landesrechnungsabschluss 2008 mit dem Band I (Ordentlicher Haushalt, Außerordentlicher Haushalt, Gesamtübersichten und Nachweise) und dem Band II (Untervoranschläge und Wirtschaftsbe- triebe) samt den für die Durchführung der haushaltsmäßigen Verrechnungen erforderlichen über- und außerplanmäßigen Ausgaben und den vorgeschlagenen Maßnahmen zugunsten des Voranschlages 2009 werden zur Kenntnis genommen.