LANDTAG STEIERMARK
XV. GESETZGEBUNGSPERIODE


EZ/OZ: 2897/1

Selbstständiger Antrag von Abgeordneten (§ 21 GeoLT)

eingebracht am 30.04.2009, 10:01:18


Landtagsabgeordnete(r): Ernest Kaltenegger (KPÖ), Renate Pacher (KPÖ), Claudia Klimt-Weithaler (KPÖ)
Fraktion(en): KPÖ
Zuständiger Ausschuss: -
Regierungsmitglied(er): Franz Voves

Betreff:
Aushöhlung der demokratischen Kontrolle über das Landeseigentum stoppen.

Ausgliederungen sind in der Steiermark in der jüngsten Vergangenheit zu einem beliebten und immer öfter gebrauchten Instrument der Budgetkonsolidierung geworden. Vermögenswerte werden in Gesellschaften eingebracht, die zunächst vollständig im Besitz des Landes verbleiben, um unter Umgehung der Maastricht-Kriterien Geld auf dem Kapitalmarkt aufzunehmen oder defizitäre Bereiche der Verwaltung in eigenen Bilanzierungskreisläufen zu parken. Es hat sich an zahlreichen aktuellen Beispielen auch gezeigt, dass die Vehikel dieser Transaktionen, die Landesimmobiliengesellschaft, die Energie Steiermark AG, die Steiermärkische Krankenanstaltengesellschaft und ähnliche Unternehmen dazu benutzt werden, um die mittelfristige Veräußerung öffentlicher Güter vorzubereiten, die der Lukrierung von Einmaleffekten, also der Budgetkosmetik, dienen.

In den von Landeshauptmann Voves jüngst vorgestellten "Sozialdemokratischen Überlegungen für eine neue Wirtschaftspolitik" wird klar dargelegt, dass bei der Auslagerung von öffentlichem Eigentum "Entdemokratisierung durch Verlust der Einfluss- und Gestaltungsmöglichkeiten der öffentlichen Hand" zu befürchten sind. Genauer wird ausgeführt, dass "Die Aushöhlung der Souveränität der Wählerinnen und Wähler kann auch schleichend durch PPP-Modelle und Auslagerungen in KEGs erfolgen. Beteiligen sich private Unternehmen an öffentlichen Unternehmen, kann es sein, dass die Interessen der privaten Inhaber die Interessen der öffentlichen Inhaber (WählerInnen) dominieren z.B. bei der Preisgestaltung. Dem ist durch klare Regelungen in den Verträgen (siehe Privatisierung/Liberalisierung) vorzubeugen."

Wenn Kapitalgesellschaften, an denen das Land beteiligt ist, im nicht hoheitlichen Bereich privatrechtlich handeln und Transaktionen tätigen (z.B. den Verkauf von Liegenschaften oder den Verkauf von sonstigem Anlagevermögen der Gesellschaft), dann bedarf es dafür nach der geltenden Rechtslage keiner Beschlussfassung des LT. Die Rückbindung der Entscheidungen, die über öffentliches Eigentum in ausgegliederten Gesellschaften gefällt werden, an die gewählten VertreterInnen der steiermärkischen Bevölkerung, sind ein erster Schritt schleichendem Demokrativersagen und mangelnder Transparenz -auch im Sinne des von LH Voves vorgestellten "NEW" Konzeptes-- entgegen zu wirken.    

Es wird daher der

Antrag

gestellt:

Der Landtag wolle beschließen:

Die Steiermärkische Landesregierung wird aufgefordert,

1) neu zu errichtende Gesellschaftsverträge so zu gestalten, dass Rechtshandlungen der Gesellschaft ab einer zu bestimmenden Wertgrenze genehmigungspflichtige Vorhaben sind, sodass das jeweilige Organ der Gesellschaft (Aufsichtsrat und Hauptversammlung ) zu befassen wäre,

2) bei bereits bestehenden Gesellschaftsverträgen eine Änderung im Sinne von 1) zu prüfen, und Vorschläge für die dort beschriebenen Wertgrenzen zu erstatten,

3) zu prüfen, ob sich Entscheidungsbefugnisse von Organen der Landesregierung als Gesellschafterrechte in bestimmten Fällen an die Zustimmung des Landtages binden lassen, indem entsendete Mitglieder der Landesregierung - um in diesem Organ wirksam von ihrem Stimmrecht betreffend das genehmigungspflichtige Vorhaben Gebrauch zu machen - die Beschlussfassung des Landtags einzuholen haben,

4) dem Landtag eine allfällige Novelle des L-VG 1960 im Sinne von 3) vorzulegen.


Unterschrift(en):
Ernest Kaltenegger (KPÖ), Renate Pacher (KPÖ), Claudia Klimt-Weithaler (KPÖ)