LANDTAG STEIERMARK
XV. GESETZGEBUNGSPERIODE


TOP 18

EZ/OZ 2519/2

Schriftlicher Bericht

Ausschuss: Infrastruktur

Betreff:
Auflassung der L 623, St.-Veiter-Straße, von km 2,200 – km 2,876 in einer Länge von 676 m und die Übernahme der Gemeindestraße „Untere Marktstraße“ in einer Länge von 443 m.
Marktgemeinde St. Veit am Vogau, pol. Bez. Leibnitz


zu:


  • 2519/1,
    Auflassung der L 623, St.-Veiter-Straße, von km 2,200 - km 2,876 in einer Länge von 676 m und die Übernahme der Gemeindestraße "Untere Marktstraße" in einer Länge von 443 m. \;
    Marktgemeinde St. Veit am Vogau, pol. Bez. Leibnitz (Regierungsvorlage)


Der Ausschuss "Infrastruktur" hat in

seiner Sitzung

vom
02.12.2008
über
den oben angeführten Gegenstand
die Beratungen durchgeführt.

Es wird daher der

Antrag

gestellt:

Der Landtag wolle beschließen:

Gemäß § 8 Abs. 1 Landes-Straßenverwaltungsgesetz 1964 wird die Landesstraße L 623, St.-Veiter-Straße, von km 2,200 - km 2,876 in einer Länge von 676 m aufge­lassen und der Marktgemeinde St. Veit am Vogau über­geben. Gleichzeitig wird die Gemeindestraße "Untere Marktstraße" in einer Länge von 443 m als Landesstraße übernommen.
Die beiden in der Gemeinde Vogau befindlichen Zufahrtsrampen zur "Unteren Marktstraße" werden in das Landesstraßennetz übernommen.
Der gegenständliche Straßentausch tritt mit dem Tag der Beschlussfassung  in Kraft.