Mit Landtagsbeschluss Nr. 1213, Einl. Zahl 2413/5, wurde die Steiermärkische Landesregierung aufgefordert:
a) das steirische Konjunkturpaket mit den Schwerpunkten Standortpolitik, Technologiepolitik und betriebliche Qualifizierungsmaßnahmen umzusetzen und
b) an die Bundesregierung mit der Forderung heranzutreten, ein bundesweites Konjunktur- und Beschäftigungspaket (Mittelstandsmilliarde) zu beschließen, die Internationalisierungsoffensive des Bundes zu verlängern und die beabsichtigte Steuerreform (insbesondere eine Senkung der Lohn- und Einkommenssteuer) vorzuziehen.
Mit der Federführung des o.a. Landtagsbeschlusses wurde Landesrat Dr. Buchmann unter Einbindung des Ressorts von LH-Stv. Dr. Flecker betraut.
Seitens der Abteilung 14 - Wirtschaft und Innovation - ergeht dazu folgender Bericht über die bisherigen Veranlassungen:
ad a) Steirisches Konjunkturpaket mit den Schwerpunkten Standortpolitik, Technologiepolitik und betriebliche Qualifizierungsmaßnahmen
Steirischer Konjunkturgipfel
In Anbetracht der sich abzeichnenden Konjunktureintrübung fand am 10.11.2008 ein Steirischer Konjunkturgipfel gemeinsam mit den Mitgliedern der Landesregierung unter Einbindung der Arbeiterkammer Steiermark, Österreichischer Gewerkschaftsbund, Industriellenvereinigung, Landwirtschaftskammer und Landarbeiterkammer Steiermark, Wirtschaftskammer Steiermark sowie des Städte- und Gemeindebundes statt. Es wurde generell Übereinkunft darüber erzielt, dass nur durch ein gemeinsames und rasches Vorgehen der Finanz- und Wirtschaftskrise begegnet werden kann und dass die Stmk. Landesregierung bereits durch die Erstellung des Doppelhaushaltes 2009/2010 vorausschauend Mittel im investiven Bereich eingeplant hat.
Die vorgelegten Maßnahmenpakete zeigten auf, dass Teilbereiche (z. B. fiskalischer Natur, Infrastruktur, Pensionssystem) in den Zuständigkeitsbereich des Bundes fallen bzw. mit dem Bund auszuverhandeln sind, dass mit den Förderungseinrichtungen des Bundes (AWS inkl. ERP-Fonds, FFG) eine enge Zusammenarbeit und Abstimmung erforderlich ist und in Verhandlungen mit den Förderungseinrichtungen des Bundes bzw. mit dem Bund versucht werden muss, einen möglichst hohen Anteil an der "Mittelstandsmilliarde" (Beschluss des Nationalrates vom 28.10.2008) für die Steiermark zu lukrieren. Dies auch deshalb, weil die Steiermark als exportorientiertes Industriebundesland Gegensteuerungsmaßnahmen ergreifen muss. Das betrifft auch die Bereiche Umwelt, Landwirtschaft, Beteiligung des Landes Steiermark am Neubau der 1. Chirurgie sowie Schaffung von Infrastruktureinrichtungen für die Ski-WM 2013 in Schladming.
Von Landesseite wurde die Bereitschaft bekundet, Baumaßnahmen der Landesimmobilien-GmbH (LIG), Instandhaltungsmaßnahmen und die thermische Gebäudesanierung, Verfahrensbeschleunigungen (z.B. bei Betriebsanlagengenehmigungsverfahren), im Wirtschaftsbereich durch neue und ergänzende Programme im Offensiv- und Defensivbereich (Umsetzung eines neuen, ganzheitlichen Standortentwicklungskonzeptes, Einrichtung eines Beraterpools gemeinsam mit der Wirtschaftskammer, Erweiterung der Finanzierungshilfen durch Haftungen und Garantien), spezifische Förderungsaktionen im Tourismusbereich, Arbeitsstiftungen, Modell zur Bildungskarenz als Alternative zur Freisetzung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, Unterstützung von Forschungsnetzwerken, Projekte zum Aufbau neuer Forschungs-, Technologie- und Wachstumsfelder, Vorhaben im Bereich des ländlichen Wegebaus, Instandhaltung und Sanierung des Landesstraßennetzes (Infrastrukturoffensive), Maßnahmen im Bereich der erneuerbaren Energien, Fernwärmeförderungen und durch eine Investitionsoffensive im schulischen und im vorschulischen Bildungsbereich (Kindergartenbaufonds, Gratiskindergarten) voranzutreiben.
Bankengipfel
Am 03.12.2008 fand über Initiative des Wirtschaftsressorts ein Bankengipfel mit Vertretern namhafter steirischer Institute statt, bei dem bestätigt wurde, dass die vom Wirtschaftsressort vorgeschlagenen Maßnahmen als notwendig und treffsicher anzusehen sind.
Konjunkturmaßnahmen des Wirtschaftsressorts in Form von Offensiv- und Defensivinstrumenten
Mit Regierungssitzungsbeschlüssen vom 15.12.2008 wurden sodann die Voraussetzungen geschaffen, einerseits die Offensiv- und Defensivinstrumente der Steirischen Wirtschaftsförderung durch Haftungsvolumina in der Größenordnung von € 33 Mio. (inkl. € 3 Mio. Haftungsrahmen der Steirischen UmstrukturierungsgmbH) zu verstärken und andererseits aufgrund des zu erwartenden Restrukturierungsbedarfes einen Beraterpool für Finanz-, Bonitäts- und Ratinganalysen in Kooperation mit der Wirtschaftskammer einzurichten. Für die Installierung des Beraterpools wurden € 400.000,-- vorgesehen. Im Haftungsbereich ist eine konsortiale Vorgangsweise mit der Austria Wirtschaftsservice GmbH (AWSG) vorgesehen, um für die steirischen Unternehmen eine wesentlich höhere Hebelwirkung zu erzielen.
Die beabsichtigte konsortiale Vorgehensweise mit der Austria Wirtschaftsservice GmbH machte es auch erforderlich, eine Erweiterung des Steiermärkischen Wirtschafts-förderungsgesetzes (StWFG) hinsichtlich der "Arten der Förderung" (§ 3 Abs. 1) vorzunehmen. Mit RSB vom 02.02.2009 und Landtagsbeschluss Nr. 1391 vom 10.02.2009 wurde zusätzlich u.a. neben der als Förderungsart vorgesehenen Ausfallsbürgschaft auch das Instrument der Garantien aufgenommen, sodass der entsprechende Passus im Stmk. Wirtschaftsförderungsgesetz nunmehr "Haftungen, insbesondere Ausfallshaftungen und Garantien" lauten wird.
Seitens der Steirischen WirtschaftsförderungsgmbH wurden zwischenzeitlich zwei damit im Zusammenhang stehende Förderungsprogramme ausgearbeitet. Das Programm "Zukunfts!Sicher" sieht Haftungen für Kredite von zukunfts- und wachstumsorientierten Projekten vor und das Programm "Krisen!Sicher" soll durch die Behaftung von zusätzlichen Betriebsmittelfinanzierungen im Sinne einer Überbrückungsfinanzierung die Verbesserung der Finanzierungssituation von steirischen Unternehmen herbeiführen.
Zu den im Landtagsbeschluss Nr. 1213 explizit angesprochenen Schwerpunkten Stand-ortpolitik, Technologiepolitik und betriebliche Qualifizierungsmaßnahmen wird wie folgt festgehalten:
Standortpolitik
Mit Regierungssitzungsbeschluss vom 02.02.2009 und Beschluss Nr. 1432 des Landtages Steiermark vom 17.03.2009 wurde das von der Steirischen WirtschaftsförderungsgmbH vorgelegte Detailkonzept "Standortentwicklung Steiermark Neu - Headquarterconsulting" genehmigt bzw. zur Kenntnis gebracht.
Die wesentlichen Eckpunkte sind:
- Fokus auf Headquarters (HQ) und Centers of Competence (CoC): Ansiedlung, Betreuung und Entwicklung von künftigen HQs und CoC durch Unternehmenserweiterungen[1]
- Schaffung einer zentralen Ansprechstelle für HQ und CoC
- Entwicklung eines speziellen Service- und Dienstleistungsportfolios (neben Unterstützung bei der Standortsuche, Standortanalysen, Kontakt-Brokering, Förderungsberatung soll in Sonderfällen eine Begleitung bei Behördenwegen erfolgen)
- Aufbau einer steiermarkweiten Liegenschaftsdatenbank für industriell-gewerblich nutzbare Immobilien
- Nationale und internationale Sichtbarmachung des Wirtschafts-, Innovations- und Forschungsstandortes Steiermark unter Einbindung der Austrian Business Agency (ABA), Cluster- und Netzwerkorganisationen, Internationalisierungscenter Steiermark etc.
- Regionale Bewusstseinsbildung über HQs und CoC
- Verbesserte Ankoppelung der bestehenden HQs und CoC an die bestehende Forschungs- und Wissenslandschaft der Steiermark sowie an transeuropäische bzw. weltweite Centers of Excellence
Die Gesamtkosten für dieses Projekt wurden mit € 4,145.000,-- für fünf Jahre zuzüglich einer Anlaufzeit von einem halben Jahr veranschlagt und umfassen Personal-, Miet- und Betriebskosten sowie Aufwendungen für Machbarkeitsprüfungen, Wertschöpfungs-kettenanalysen, Veranstaltungen, gezielte HQ und CoC-Akquisition etc.
Für die Jahre 2009 - 2013 ist daher ein Betrag in Höhe von € 4,145.000,-- vorzusehen bzw. wurden für die Jahre 2009 und 2010 bereits je € 1.228.900,-- budgetiert. Für 2009 erfolgte die Freigabe mit Regierungssitzungsbeschluss vom 16.03.2009.
Die Konzepterstellung "Standortentwicklung Steiermark Neu - Headquarterconsulting" erfolgte unter Berücksichtigung der strategischen Leitlinien und der steirischen Stärkefelder nach der Wirtschaftsstrategie des Landes Steiermark (einstimmiger Beschluss des Landtag Steiermark vom 19.09.2006) und stellt eine sinnvolle Ergänzung dar, aus der sich wesentliche Synergieeffekte für den Wirtschaftsstandort Steiermark ergeben werden.
Technologiepolitik
Die Programme der Steirischen WirtschaftsförderungsgmbH sind nach den sieben strategischen Leitlinien der Wirtschaftsstrategie des Landes Steiermark ausgerichtet. Die Leitlinie "Innovation" (mit den Bereichen Innovation, Forschung und Entwicklung, Technologie- und Technologieentwicklung) umfasst vom Förderungsvolumen gesehen den größten Anteil. Im Jahr 2008 wurden von der Steirischen WirtschaftsförderungsgmbH insgesamt 1.753 Förderungsfälle mit einem Förderungsvolumen von gesamt € 84,2 Mio. genehmigt. Davon entfielen auf den Innovationssektor 383 Fälle mit einem Gesamtförderungsbetrag von € 61,3 Mio., das entspricht 72,8 % des Gesamtförderungsvolumens. Mit diesem Förderungsvolumen konnten Projekte in der Größenordnung von € 533,2 Mio. bewegt werden.
Die vorhin erwähnte Leitlinie "Innovation" umfasst die Förderungsprogramme "Rat!Geber", "Groß!Tat", "Geistes!Blitz", "Einfalls!Reich" und Kompetenzzentren. Angesichts der Finanz- und Wirtschaftskrise ist die Steirische WirtschaftsförderungsgmbH daher im Begriffe, Programme im Innovations- und Technologiebereich zu ergänzen oder neue zu initiieren, um Impulse und Investitionsanzreize zu schaffen.
So wird beispielsweise das Förderungsprogramm "Geistes!Blitz" um die Förderungsmöglichkeiten "Potenzialanalyse von Forschungs- und Entwicklungsfähigkeiten für KMU" und "Betriebliche F&\;E für kleine F&\;E-Vorhaben von KMU" erweitert. Mit Hilfe einer Potenzialanalyse können externe Beratungsleistungen zur Analyse und Aktivierung des unternehmensinternen Potenzials für F&\;E-Tätigkeiten bei KMU gefördert werden. Für KMU stellen Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten eine große Herausforderung und ein nicht unbeträchtliches finanzielles Risiko dar. Mit dieser Programmerweiterung setzt die Steirische WirtschaftsförderungsgmbH einen Impuls, um Unternehmen beim Einstieg in eigene Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten zu unterstützen und den Weg für umfangreichere oder auch kooperativere Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten aufzubereiten, die von der Forschungsförderungsgesellschaft des Bundes aufgrund der Größenordnung nicht gefördert werden können.
Das bisher bestehende Förderungsprogramm "Einfalls!Reich" wird um drei Förderungsarten erweitert. Bei der Förderungsart "Creative Prototype" werden Maßnahmen zur erstmaligen Umsetzung von Ideen aus Unternehmen der steirischen Kreativwirtschaft wie beispielsweise die Entwicklung von Prototypen, Schaustücken etc. gefördert, wenn diese gemeinsam mit einem steirischen Unternehmen vorgenommen werden. Die Erweiterung "Creative Production-Ready" ermöglicht die erstmalige Weiterentwicklung eines Prototypen eines Unternehmens der steirischen Kreativwirtschaft zur Serienreife, wenn diese gemeinsam mit einem steirischen Unternehmen vorgenommen wird. Für die Ermittlung des Kreativ-Potenzials in Unternehmen wird in Form eines Beratungskostenzuschusses bei "Creative Potential" unterstützt.
Betriebliche Qualifizierungsmaßnahmen
Neben den bereits bestehenden Förderungsprogrammen "Wissens!Wert" - Förderung für Wissens- und Innovationsmanagement - und "Zukunfts!Reich" - Förderung für strategische Weiterbildung werden von der Steirischen WirtschaftsförderungsgmbH auch die Programme "Triality" und die seit einigen Jahren praktizierte "Winterbauoffensive" durchgeführt.
Das Ziel von Triality, ein Programm für Jugendliche, insbesondere für Mädchen, liegt unter anderem darin, in jenen Bereichen, in denen die wirtschaftlichen Stärken der Steiermark liegen, die Ausbildung von Top-Fachkräften zu unterstützen und für innovative Unternehmen in ausgewählten steirischen Stärkefeldern künftig mehr und besser ausgebildete Spezialistinnen und Spezialisten verfügbar zu machen.
Im März 2009 wurde von der Steirischen WirtschaftsförderungsgmbH das Programm "Qplus - Qualifizierungsscheck" initiiert. Den steirischen Unternehmen steht damit als rasche und unbürokratische Unterstützung für Weiterbildungsmaßnahmen eine Förderung in Form des Qplus-Schecks in Höhe von maximal € 3.000,-- zur Verfügung. Damit soll für Unternehmen ein Anreiz geschaffen werden, bereits geplante Weiterbildungsmaßnahmen trotz der schwächeren Konjunktur umzusetzen, weitere zu planen und eventuelle Stehzeiten von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern aufgrund der schlechteren Auftragslage sinnvoll zu nutzen. Hierbei geht es um technologie- und innovationsorientierte fachliche Weiterbildungsmaßnahmen oder um exportunterstützende, betriebswirtschaftiche oder den Bereich Führung und Management betreffende Fortbildungsmaßnahmen. Die Maßnahme ist vorläufig bis 31.12.2010 befristet.
Generell haben sich die bisherigen Qualifizierungsprogramme der Steirischen WirtschaftsförderungsgmbH bestens bewährt und werden von den Unternehmen gerne in Anspruch genommen. 2008 konnte in 646 Förderungsfällen ein Förderungsvolumen von € 4,3 Mio. vergeben werden.
Beschäftigungspolitische Maßnahmen
Die Fachabteilung 11A - Soziales, Arbeit und Beihilfen verweist in diesem Zusammenhang auf ein konjunkturbedingtes Maßnahmenpaket zwischen dem Land Steiermark und dem Arbeitsmarktservice Steiermark.
Angesichts der konjunkturbedingten Auftragsrückgänge in manchen steirischen Betrieben und der damit verbundenen negativen Auswirkungen auf die Beschäftigung, bieten Land
Steiermark und Arbeitsmarktservice Steiermark für die nächsten eineinhalb Jahre ein gemeinsames Maßnahmenpaket an. Dieses soll den betroffenen Unternehmen neben der bereits vielfach eingesetzten Kurzarbeit weitere Instrumente in die Hand geben, um die Chancen der betroffenen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, im Unternehmen zu verbleiben oder möglichst rasch wieder einen Arbeitsplatz zu finden, zu erhöhen.
Ziel dieses Programms ist es, einen Beitrag zur Sicherung der Beschäftigung in der Steiermark zu leisten, indem neben den im Regelprogramm des Arbeitsmarktservice Steiermark zur Verfügung stehenden Qualifizierungsmaßnahmen für arbeitslose Personen zwei weitere Instrumente zur Verfügung gestellt werden:
Bildungskarenz plus
um Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter trotz sinkender Auslastung im Unternehmen zu halten\;
Unternehmensstiftung
um einen nicht vermeidbaren Personalabbau so zu gestalten, dass die Reintegration der betroffenen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter möglichst rasch und mit verbesserter Qualifikation ermöglicht wird.
Beide Instrumente stehen bereits seit längerem zur Verfügung, werden hiermit aber an die besonderen Herausforderungen der aktuellen wirtschaftlichen Situation angepasst und durch zusätzliche Fördermittel des Landes angereichert. Die Laufzeit des Sonderprogramms ist vom 01.01.2009 bis zum 30.06.2010
Bildungskarenz plus
Mit Bildungskarenz plus ist es möglich, bewährte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter auch bei sinkender Auslastung ans Unternehmen zu binden und während einer drei- bis zwölfmonati-gen Karenzzeit kostengünstig weiterzubilden. Eine Kündigung oder Arbeitsstiftung wird nicht erforderlich. Das Arbeitsmarktservice Steiermark finanziert das Einkommen der karenzierten Person in Form des Weiterbildungsgeldes in der Höhe des Arbeitslosengeldes, mindestens jedoch € 14,53 täglich.
Bildungskarenz plus baut auf dem bestehenden, bisher nur wenig genutzten Instrument der Bildungskarenz auf: Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer lassen sich karenzieren und nützen diese Zeit, um beruflich relevante Kompetenzen zu erwerben (in der Regel auf eigene Kosten).
Im Modell Bildungskarenz plus stimmen die Unternehmen den Inhalt der beruflichen Qualifizierung mit den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern ab und übernehmen dafür die Kosten der Weiterbildung. Das Land Steiermark refundiert den Unternehmen 25% dieser Kosten, maximal € 1.250,-- pro Teilnehmerin und Teilnehmer, wenn das Arbeitsverhältnis nach der Karenzzeit fortgeführt wird. Darüber hinaus kann während der Bildungskarenz plus zwischen Unternehmen und Mitarbeiterin bzw. Mitarbeiter eine geringfügige Beschäftigung oder ein Stipendium (bis max. € 349,01) vereinbart werden, sodass die finanziellen Einbußen der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter während der Karenzzeit abgemildert werden.
Während der Karenzzeit fallen für das Unternehmen keine Lohnkosten an.
Statt Personal in Krisenzeiten freizusetzen und bei Erholung der Konjunktur mit Zeitverlust, Such- und Integrationskosten wieder einzustellen, wird das Dienstverhältnis während der
Bildungskarenz plus nicht gelöst. Die Auftragsschwäche wird konstruktiv genutzt. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter erwerben Qualifikationen, die ihnen und dem Unternehmen zugute kommen. Die nach betrieblichen Zielsetzungen weitergebildete Arbeitskraft ist nach der Ausbildung effektiver einsetzbar.
Unternehmensstiftung
Die Unternehmensstiftung ist eine bewährte arbeitsmarktpolitische Maßnahme, die sicherstellen kann, dass bei einem größeren Personalabbau rasch zielgerichtete Qualifizierungsmaßnahmen gesetzt werden, wenn die betroffenen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter nicht sofort am Arbeitsmarkt vermittelbar sind. Hierbei handelt es sich demnach um eine sogenannte Outplacementmaßnahme, die zum Ziel hat, den Teilnehmerinnen und Teilnehmern eine neue Perspektive auf dem Arbeitsmarkt zu eröffnen.
Das Arbeitsmarktservice beteiligt sich an der Finanzierung einer derartigen Unternehmensstiftung, in dem es das so genannte Stiftungsarbeitslosengeld gemäß § 18 Abs. 5 ALVG für die Teilnehmerinnen und Teilnehmer gewährt. Die Kosten der Errichtung und des laufenden Betriebs der Stiftungseinrichtungen sowie die Qualifizierungskosten für die Teilnehmerinnen und Teilnehmer trägt in der Regel das Unternehmen. Für den Zeitraum dieses Sonderprogramms bietet das Land eine 25 %-ige Kofinanzierung der Qualifizierungskosten, maximal € 1.250,-- pro TeilnehmerIn an.
Regionalstiftung Automotive
Für den Zeitraum des Sonderprogramms kann die Regionalstiftung Automotive um jene Betriebe der Automobil-Branche erweitert werden, die konjunkturbedingt Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter freisetzen müssen. Die Unternehmen müssen jedoch zur Teilnahme an der Stiftung in der Lage sein, für Strukturkosten und Qualifizierungskosten im Ausmaß der freigesetzten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aufzukommen. Das Land Steiermark und das Arbeitsmarktservice Steiermark bieten hier eine 25 %-ige Kofinanzierung der Qualifi-zierungskosten an, wobei die maximale Förderungshöhe € 1.250,-- pro Teilnehmerin bzw. Teilnehmer beträgt.
Jugendarbeitslosigkeit
Auch im Bereich der Jugendarbeitslosigkeit wurde ein Paket zur Bekämpfung der Jugendlichenarbeitslosigkeit geschnürt. Die Entwicklung am Arbeitsmarkt in der Steiermark zeigt, dass der Anstieg der Arbeitslosigkeit bei den Jugendlichen im Vergleich zu anderen Altersgruppen am höchsten ist. Knapp 60 % der arbeitslosen Jugendlichen haben eine Ausbildung und finden dennoch keine Arbeit.
Maßnahmen zur Bekämpfung der Arbeitslosigkeit für Jugendliche bis 27
Um dieser Entwicklung entgegenzuwirken bzw. um Schadensbegrenzung zu betreiben, müssen unter Verwendung aller zur Verfügung stehenden arbeitsmarktpolitischen Mittel Maßnahmen in diesem Bereich gesetzt werden. Mit dem neuen Förderungsmodell des Landes Steiermark "Lohnkosten- und Qualifizierungskostenzuschuss" wurde ein Instrument geschaffen, das sowohl Unternehmen als auch Jugendliche in dieser schwierigen Zeit unterstützen soll.
Je nach individuellem Bedarf und Dauer der Arbeitslosigkeit sollen Bewerbungstraining, Stellenakquise und bedarfsorientierte Zusatzqualifikationen für Jugendliche gekoppelt mit einem Lohnkostenzuschuss für Unternehmen bzw. einem Personalleasing-Modell angeboten werden, um die Integration von jungen Menschen in den Arbeitsmarkt zu unterstützen. Bei der Zielgruppe handelt es sich um Jugendliche mit mittlerer und höherer Ausbildung (AHS, BMS, BHS, Uni, FH, Studienabbrecherinnen und Studienabbrecher), die beim AMS vorgemerkt sind. Davon sollen rund 800 Jugendliche profitieren. Diese Aktion soll vorerst vom 1.3.2009 bis 30.6.2010 dauern.
Der Ablauf sieht folgendermaßen aus: Der betreffende Jugendliche muss beim Arbeitsmarktservice Steiermark vorgemerkt sein, bzw. sich vormerken lassen. Während der Vormerkzeit beim Arbeitsmarktservice wird dem Jugendlichen ein Bewerbungscoaching in einem eigens dafür eingerichteten Bewerbungsbüro angeboten, wobei besonders auf das Ausschöpfen der Eigeninitiative Wert gelegt wird.
Der Jugendliche geht mit Unterstützung des Bewerbungsbüros und des Arbeitsmarktservice auf Arbeitssuche und kann dem Unternehmen, bei dem er sich vorstellt, gleichzeitig einen Lohnkostenzuschuss anbieten, wenn das künftige Arbeitsverhältnis zumindest 9 Monate dauert.
Bei Begründung eines Arbeitsverhältnisses können neben dem Lohnkostenzuschuss bedarfsorientierte Qualifizierungen in der Höhe von max. € 1.000,-- pro Jugendlichem gefördert werden, wenn das Arbeitsverhältnis zumindest 12 Monate dauert.
Wird innerhalb von 6 Monaten kein Dienstverhältnis begründet, hat der Jugendliche die Möglichkeit in das Projekt "gate 25" (Arbeitskräfteüberlassung für Jugendliche) einzusteigen, wenn er bisher noch keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld erworben hat. Diese Möglichkeit besteht auch für jene Jugendliche, die nach Beendigung des geförderten Dienstverhältnisses keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld erworben haben.
Lohnkostenzuschuss
Bei Begründung eines Dienstverhältnisses von zumindest 9 Monaten, wobei das Ausmaß der Beschäftigung bei zumindest 50 % liegen muss, bekommt ein Unternehmen 25 % der Lohn- und Lohnnebenkosten, maximal jedoch € 500,-- pro Monat, für maximal 6 Monate gefördert. Bei der Einstellung des Jugendlichen muss es sich um eine zusätzliche Stelle im Unternehmen handeln.
Qualifizierungskostenzuschuss
Neben dem Lohnkostenzuschuss kann auch ein Qualifizierungskostenzuschuss gewährt werden, wenn die Dauer des Dienstverhältnisses zumindest 12 Monaten beträgt. Mit der Durchführung der Qualifizierungsmaßnahme muss eine zertifizierte Bildungseinrichtung betraut sein, wobei die Ausbildung auch im Unternehmen durchgeführt werden kann.
ad b) Maßnahmenpakete der Bundesregierung
Maßnahmen des Bundes zur Sicherung und Stabilisierung des Finanzmarktes und zur Belebung der heimischen Konjunktur
Obwohl die Verschlechterung der internationalen Rahmenbedingungen auf eine Rezession im Jahr 2009 hindeutete, versuchte man innerhalb der österreichischen Wirtschaftspolitik dieser negativen Entwicklung mittels Ausgabensteigerungen und Steuersenkung entgegen
zu wirken. Entsprechend veranlasste die österreichische Bundesregierung infolge der Wirtschafts- und Finanzkrise zusätzliche Ausgaben für Familien und das Vorziehen der Steuerreform im Umfang von 2,2 Mrd. € auf das Jahr 2009. Diese werden zusammen mit den Maßnahmen des ersten und zweiten Konjunkturpakets 2009 und 2010 um insgesamt € 5,7 Mrd. (rund 2 % des BIP) konjunkturwirksam werden.
Paket zur Stabilisierung des Finanzmarktes (Bankenpaket)
Zur Entlastung der angespannten Situation am Finanzmarkt wurde am 20. Oktober 2008 ein Paket zur Sicherung des Finanzmarktes im Ausmaß von insgesamt € 100 Mrd. beschlossen.
Im Zuge dessen erließ der Nationalrat das Interbankenmarktstärkungsgesetz sowie das Finanzmarktstabilisierungsgesetz und änderte zudem das Finanzmarktaufsichtsgesetz, das Bankwesengesetz und das Bundesfinanzgesetz. Der Bund stellte außerdem einen Haftungsrahmen von € 75 Mrd. bereit, das u. a. die Schaffung der Österreichische Clearing Bank AG (OeCAG) zur Refinanzierung der Banken und Interbankgeschäfte nach sich zog. Hierbei wurde durch den Bund die Haftung für Geschäfte der OeCAG im Umfang von € 4 Mrd. übernommen. Weiters wurde eine Ausweitung der Einlagensicherung auf unbegrenzte Höhe für Einzelpersonen sowie auf € 50.000 für Klein- und Mittelunternehmen im Umfang von € 10 Mrd. veranschlagt und eine € 15 Mrd. hohe Eigenkapitalstärkung einzelner Kreditinstitute zu marktorientierte Verzinsung[2] festgelegt.
Konjunkturpaket I
Am 28. Oktober 2008 fixierte der Nationalrat das Konjunkturpaket I (Konjunkturbelebungs-gesetz 2008) im Umfang von € 1 Mrd. Die Schwerpunkte dieses Maßnahmenbündels liegen insbesondere auf dem Ausbau der Infrastruktur, der Förderung mittelständischer Unternehmen und der Anhebung des Höchstbetrages von Bausparprämien von € 1.000,-- auf € 2.000,--.
Bezüglich des Ausbaus der Infrastruktur wurde die Haftung für die ÖBB 2009 um € 100 Mio. und 2010 um € 200 Mio. ausgeweitet, eine Maßnahme die bis 2013 eine Erhöhung der Mittel von insgesamt € 700 Mio. mit sich bringen wird.
Die Asfinag erhält 2009 und 2010 jeweils zusätzlich € 50 Mio. und bis 2013 weitere € 100 Mio.
Im Falle der Förderung von mittelständischen Unternehmen wurde u. a. bei der Austria Wirtschaftsservice GmbH (AWSG) ein Mittelstandfonds zur Beteiligung an Unternehmen mit Wachstumsprojekten eingerichtet, wofür in Summe € 80 Mio. (je € 40 Mio. in den Jahren 2009/2010) zur Verfügung stehen werden. Zusätzlich erfolgte eine Ausweitung des Haftungsrahmens der Austria Wirtschaftsservice für 2009 und 2010 um je € 400 Mio., eine Erhöhung des Kreditrahmens für zinsgünstige EPR-Kredite (€ 200 Mio. pro Jahr), die Implementierung eines neuen EPR-Programms für Kleinkredite von bis zu € 50 Mio. sowie die Bereitstellung zusätzlicher Kredite der EIB um € 150 Mio.
Auszahlung der 13. Familienbeihilfe
Im Regierungsprogramm der neuen Bundesregierung vom 23. November 2008 wurde u.a. die Auszahlung der 13. Familienbeihilfe vereinbart. Die gesamte Familienbeihilfe für den Monat September - also Grundbeträge und Alterszuschläge einschließlich der Geschwisterstaffelung und der erhöhten Familienbeihilfe - wurde verdoppelt.
Konjunkturpaket II
Am 23. Dezember 2008 wurde seitens des Ministerrates für die Jahre 2009 und 2010 das Konjunkturpaket II im Umfang von € 2 Mrd. festgelegt. Ein Großteil der finanziellen Mittel ist für Infrastrukturinvestitionen von insgesamt € 875 Mio. (für 2009 € 355 Mio. und für 2010 insgesamt € 520 Mio.) vorgesehen.
Besonderes Augenmerk liegt hierbei auf der thermischen Sanierung öffentlicher Gebäude, vorgezogenen Instandhaltungsarbeiten, Neubauten sowie der Generalsanierung von Gebäuden der Bundesimmobiliengesellschaft. Des Weiteren stehen für die thermische Sanierung von Altbauten im Jahr 2009 rund € 100 Mio. zur Verfügung, die jeweils zur Hälfte den Unternehmen und dem privaten Wohnbau zugute kommen sollen.
Für die Jahre 2009 und 2010 ist ferner eine regionale Beschäftigungsoffensive von je € 75 Mio. geplant, wobei € 40 Mio. zur Förderung von Unternehmensprojekten und € 35 Mio. im Zuge der Qualifizierungsmaßnahmen des Arbeitsmarktservice eingesetzt werden sollen.
Zudem sollen pro Jahr € 33 Mio. an Mitteln zur Förderung der wirtschaftsnahen Forschung (FGG) und € 17 Mio. zur Erneuerung naturwissenschaftlicher technischer Geräte bereitgestellt werden.
Als Anreiz für das Vorziehen von Investitionen wurde als weitere Schwerpunktmaßnahme die vorzeitige (degressive) Abschreibung beweglicher Anlagegüter im Ausmaß von € 570 Mio. (2009 € 230 Mio. und 2010 € 340 Mio.) eingeführt.
Das Gratis-Kindergartenjahr wurde für 2009/10 mit je € 70 Mio. angesetzt.
Internationalisierungsoffensive des Bundes
Das Bundesministerium für Wirtschaft, Familie und Jugend hat 2003 - damals als Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit - gemeinsam mit der Wirtschaftskammer Österreich die Internationalisierungsoffensive "go international" gestartet, um die öster-reichische Exportwirtschaft in ihren außenwirtschaftlichen Aktivitäten zu unterstützen. Insgesamt wurden bisher € 67 Mio. an Bundesmitteln zur weiteren Stärkung der inter-nationalen Wettbewerbsfähigkeit der österreichischen Wirtschaft zusätzlich zur Verfügung gestellt. Ein besonderes Anliegen von "go international" ist der Abbau von Exportbarrieren für Klein- und Mittelbetriebe.
Im Rahmen von "go international" werden vom Bundesministerium für Wirtschaft, Familie und Jugend zahlreiche Maßnahmenpakete mit den Partnerinstitutionen Austrian Development Agency (ADA), Austria Wirtschaftsservice GmbH (AWSG), Industriellenvereinigung (IV), Österreichische Kontrollbank (OeKB), Österreich Werbung (ÖW), Austrian
Business Council For Sustainable Development (respACT) und Wirtschaftskammer Österreich (WKÖ) umgesetzt.
Aufgrund des großen Erfolges bzw. der regen Inanspruchnahme sieht das Regierungsprogramm 2008 eine Fortsetzung der Internationalisierungsoffensive mit jährlich 25 Mio. € vor. Als Hauptpartner wird die Wirtschaftskammer Österreich fungieren.
Steuerreform 2009
Am 11. März 2009 wurde die Steuerreform 2009 vom Nationalrat beschlossen. Neben einer Senkung der Steuersätze im Umfang von € 2,3 Mrd., verfolgt die österreichische Bundes-regierung innerhalb der Steuerreform 2009 eine Stärkung des Wachstumspotenzials, eine Verbesserung der Standortattraktivität, eine Erhöhung der Eigenkapitalbasis von insbe-sondere Klein- und Mittelunternehmen sowie eine Steigerung der Kaufkraft und damit belebende Impulse für die Konjunktur. € 510 Mio. entfallen zusätzlich auf die Entlastung von Familien mit Kindern.
Die wesentlichsten Eckpunkte mit Wirtschaftsbezug sind:
Eine deutliche Senkung des Einkommen- und Lohnsteuertarifes - künftig sind Ein-kommen von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern bis mindestens € 11.945,-- jährlich steuerfrei, wodurch zusätzlich 160.000 Menschen keine Steuern mehr be-zahlen müssen. Der Eingangssteuersatz wird von 38,33 % auf 36,35 % und der zweite Grenzsteuersatz von 43,6 % auf 43,2 % gesenkt. Der Betrag, ab dem der Spitzensteuersatz (50 %) zur Anwendung kommt, wird von € 51.000,-- auf € 60.000,-- abgehoben.
Eine Ausweitung des Freibetrages für investierte Gewinne (nunmehr Gewinn-freibetrag) auf bilanzierende Unternehmen von 10 % auf 13 % und der Entfall des Investitionserfordernisses für Gewinne unter € 30.000,--. Zusätzlich werden Gebäude in den Kreis der möglichen Investitionsgüter aufgenommen.
Die Abschaffung der begünstigten Besteuerung nicht entnommener Gewinne.
Der Entfall der steuerlichen Begünstigung für Stock Options[3] ab 1. April 2009.
Die beschlossene Steuerreform 2009 tritt rückwirkend mit 1. Jänner 2009 in Kraft.
Zusammenfassung
Es ist festzustellen, dass den Intentionen des Landtagsbeschlusses Nr. 1213 hinsichtlich der Schwerpunktsetzungen Standortpolitik, Technologiepolitik und betriebliche Qualifizierungsmaßnahmen weitestgehend Rechnung getragen wurde. Die Finanz- und Wirtschaftskrise erfordert aber ein flexibles und rasches Reagieren\; daher sind weitere Maßnahmenschritte nicht auszuschließen bzw. werden gegebenenfalls die Modifizierung bestehender Förderungsprogramme oder die Initiierung neuer Förderungsprogramme auf Landesebene erforderlich machen.
Die vom Landtag Steiermark geforderten Maßnahmen von Seiten der Bundesregierung wie Konjunktur- und Beschäftigungspaket (Mittelstandsmilliarde), Internationalisierungsoffensive des Bundes und die Steuerreform wurden größtenteils bereits gestartet und befinden sich in der Umsetzung.
[1] Nach Definition der Steirischen WirtschaftsförderungsgmbH wird unter "Headquarter" ein selbstständiger Unternehmensteil eines Mittelbetriebes oder eines Großbetriebes (ab 50 DN im Unternehmensverbund) mit Standorten auch außerhalb der Steiermark, der Führungsentscheidungen trifft, verstanden. "Center of Competence" (ab 50 DN im Unternehmensverbund) verfügen hingegen über Technologieverantwortung.
[2] Für gesunde Banken beträgt die marktorientierte Verzinsung 9,3 %, die an den Bund ausgeschüttet werden muss. Dieser Zinssatz kann auf 8 % verringert werden, sofern die betreffende Bank eine Rückzahlung von 110 % des Nennwertes leistet. Die Dividendenausschüttung an die Aktionäre ist zudem auf 17,5 % begrenzt. Im Gegensatz beträgt die marktorientierte Verzinsung für nicht gesunde Banken 10 %, wobei eine Ausschüttung der Dividenden an die Aktionäre verboten ist (WIFO: Monatsberichte, Jänner 2009).
[3] Aktienoptionen für Führungskräfte, die diesen das Recht geben, innerhalb eines festgelegten Zeitraumes und zu einem vorher festgelegten Preis Aktien des eigenen oder eines verbundenen Unternehmens zu erwerben
Der vorliegende Bericht betreffend "Der weiß-grüne Weg - Konjunkturpaket mit den Schwerpunkten Standortpolitik, Technologiepolitik und betriebliche Qualifizierungsmaßnahmen" wird zustimmend zur Kenntnis genommen.