EZ/OZ: 2906/1
Regierungsvorlage
eingebracht am 05.05.2009, 00:00:00
Geschäftszahl(en): FA4A-21.V09-1900/2008-69
Zuständiger Ausschuss: -
Regierungsmitglied(er): Christian Buchmann
Betreff:
Landesvoranschlag 2009 - Konjunkturausgleichsbudget - Mittelbereitstellung
A. Ausgangslage:
1. Budgetziele
Nach den durch die Steiermärkische Landesregierung in der Budgetklausur vom 28.11.2005 festgelegten Budgetzielen soll 2009 ein ausgeglichener Haushalt erreicht werden und die Obergrenze der Gesamtverschuldung maximal 130% des Gesamtschuldenstandes 2005 (das sind rd. € 1.446,4 Mio.) betragen.
Diese Budgetziele wurden mit dem Doppelbudget 2009/2010 erreicht.
2. Stabilitätspakt
Im Österreichischen Stabilitätspakt 2008 verpflichtet sich das Land Steiermark zur Erbringung eines Stabilitätsbeitrages für das Jahr 2009 in der Höhe von rd. 203 Mio. € und für das Jahr 2010 in der Höhe von rd. 217 Mio. € (Landtagsbeschluss vom 11. März 2008).
3. Landesvoranschläge 2009 und 2010
Der Landtag Steiermark hat am 11. Dezember 2008 unter Beschluss Nr. 1311 die Landesvoranschläge 2009 und 2010 mit folgenden Schlusssummen genehmigt:
VA 2009 VA 2010
Gebarungsabgang *) 33.125.200 25.000.300
Nettoneuverschuldung 0 0
Nettoüberschuss nach Maastricht 110.668.100 156.924.500
*) Die Gebarungsabgänge entsprechen den in gleicher Höhe veranschlagten Tilgungen
4. Konjunkturausgleichsbudget
In der vom Landtag Steiermark genehmigten Budgetvereinbarung 2009/2010 ist unter Punkt II. "Konjunkturausgleichsbudget" folgende Regelung enthalten:
"Aufgrund von konjunkturbedingt zu erwartenden Rückgängen bei den Steuereinnahmen, der geplanten Steuerreform, deren negative Auswirkungen der Höhe nach derzeit nicht feststehen (pro Mrd. € Einnahmenausfall resultieren Mindereinnahmen von rd. € 29 Mio. für das Land Steiermark), ist zur Abfederung solcher Einnahmenausfälle danach zu trachten, zusätzliche außerordentliche Einnahmen zu erschließen.
Auch sollen im Rahmen eines strikten Budgetvollzuges, bei dem die getroffenen Regelungen für Gebührstellungen (RSB vom 04.12.2006) am Jahresende ausnahmslos anzuwenden sind, Ausgabeneinsparungen erzielt werden.
Für das Konjunkturausgleichsbudget wird auf der Einnahmenseite eine mit € 100 dotierte Verrechnungsposition und auf der Ausgabenseite eine mit je € 15,7 Mio. für 2009 und 2010 mit der Zuständigkeit des Landesfinanzreferenten (A4) aufgenommen.
Der Einnahmenposition werden die erzielten außerordentlichen Mehreinnahmen und Ausgabeneinsparungen der Jahre 2009 und 2010 gutgeschrieben, die dann zur Bedeckung eintretender Einnahmenausfälle bzw. Mehrerfordernisse aus der Budgetvereinbarung heranzuziehen sind.
Über die Höhe der im Konjunkturausgleichsbudget verfügbaren Mittel sowie über die vorgemerkten zusätzlichen Bedeckungsnotwendigkeiten ist vom Landesfinanzreferenten den Mitgliedern der Landesregierung quartalsmäßig, bei gegebener Dringlichkeit auch im Anlassfall, zu berichten."
5. Wirtschafts-Prognosen
Die Landesvoranschläge 2009 und 2010 basieren hinsichtlich der veranschlagten Ertragsanteile auf der Ertragsanteilprognose des Bundes vom 2. Juni 2008, der nach Auskunft von Prof. Dr. Gerhard Lehner vom 23. April 2009 ein reales Wirtschaftswachstum für 2009 von 1,4 % und für 2010 von 2,5 % zugrunde gelegt war. Bei der Veranschlagung wurden auch die zum Zeitpunkt der Budgeterstellung bekannt gewesenen Auswirkungen aus steuerlichen Maßnahmen des Bundes berücksichtigt.
Am 22. April 2009 hat der Bund eine neue Ertragsanteilprognose übermittelt, die nach Mitteilung des Bundesministeriums für Finanzen Basis für die Bundesvoranschläge 2009/2010 war und auf der WIFO-Prognose vom März 2009 aufbaut. Nach dem Budgetbericht 2009/2010 des Bundes geht das WIFO davon aus, dass 2009 die österreichische Wirtschaft um 2,2 % schrumpfen wird.
Für 2010 wird eine leichte Erhöhung der österreichischen Wirtschaft mit einem BIP-Wachstum von 0,5 % erwartet. Am 23. April 2009 hat das Bundesministerium für Finanzen auch telefonisch mitgeteilt, dass alle auf Bundesebene gesetzten steuerlichen Maßnahmen in der Prognose vom 22. April 2009 berücksichtigt sind.
Anlässlich der Präsentation des Zwischenberichts zum halbjährlichen "Economic Outlook" rechnet die OECD für Österreich mit einem Minus von 4,3 % bis 4,8 % (Die Presse vom 1. April 2009). Der Internationale Währungsfonds (IWF) hat in seinem am 22. April 2009 präsentierten "World Economic Outlook" für Österreich einen Rückgang der Wirtschaftsleistung von 3 % prognostiziert.
B. Budgetklausur der Landesregierung vom 27. April 2009
Aufgrund der nach der Ertragsanteilprognose des Bundes vom 22. April 2009 zu erwartenden Mindereinnahmen sowie wegen noch zu finanzierender Mehrausgaben, die sich insbesondere aus der genehmigten Budgetvereinbarung 2009/2010 ergeben, hat die Steiermärkische Landesregierung in einer Budgetklausur vom 27. April 2009 folgende Beschlüsse gefasst, für die auch eine Genehmigung des Landtages Steiermark notwendig ist:
1. Konjunkturausgleichsbudget - konjunkturbelebendes Wachstumsbudget
Nach dem Ergebnis der Budgetklausur vom 27. April 2009 stellt sich das Konjunkturausgleichsbudget 2009 wie folgt dar:
VA 2009
Aus der Ertragsanteilprognose des Bundes vom 22. April 2009
resultierende Mindereinnahmen 116.540.000,--
Zusätzliche Mehrausgaben insbesondere auf Basis der genehmigten
Budgetvereinbarung 2009/2010 86.779.788,93
Konjunkturbelebendes Wachstumsbudget 14.755.901,07
Insgesamt ergibt sich daher ein Finanzierungserfordernis von 218.075.690,00
Aus Mitteln des Konjunkturausgleichsbudgets
können 104.104.995,20
bedeckt werden.
Es verbleibt daher ein Finanzierungserfordernis von 113.970.694,80
das sind 2,35 % des genehmigten Budgetvolumens 2009.
Die Bedeckung des Betrages von € 113.970.694,80 soll durch Aufnahme zusätzlicher Darlehen erfolgen.
2. Begleitbeschlüsse
Zu diesem Konjunkturausgleichsbudget samt konjunkturbelebendem Wachstumsbudget wurden folgende Begleitbeschlüsse gefasst:
- Durch die Wirtschaftslage und die Steuerreform erzielt der Bund heuer und im nächsten Jahr weniger Steuereinnahmen. Daraus folgt, dass auch die Bundesländer mit erheblichen Mindereinnahmen konfrontiert sind. Um die Finanz- und Wirtschaftskrise bekämpfen zu können, ist die Steiermärkische Landesregierung bereit, in den Jahren 2009 und 2010 eine moderate Neuverschuldung zu akzeptieren.
- Die Landesregierung nimmt zur Kenntnis, dass der "Gesamtschuldenstand von 130% auf Basis des Rechnungsabschlusses 2005 (1,46 Mrd. Euro)" in den Budgetjahren 2009 und 2010 überschritten werden wird. Die Landesregierung bekennt sich jedoch ausdrücklich dazu, im Rahmen des Konjunkturzyklus einen ausgeglichenen Haushalt anzustreben.
- KAGes: Für den Fall, dass die im Jahr 2009 veranschlagten Zuschüsse an die Krankenanstalten GesmbH zur Abgangsdeckung und zu den Investitionen nicht in voller Höhe in Anspruch genommen werden müssen, sind die daraus erzielten Einsparungen dem Land als Zwischenfinanzierung zur Verfügung zu stellen. Die diesbezüglichen Fragestellungen sind im Statusbericht vom 23.4.2009 enthalten.
- Da die Auswirkungen auf das Budget 2010 zum jetzigen Zeitpunkt nicht hinreichend beurteilt werden können, sollen im Rahmen einer weiteren Budgetklausur im Herbst 2009 die notwendigen Maßnahmen für das Budget 2010 festgelegt werden.
3. Gebarungsabgang 2009 und Neuverschuldung 2009
Auf Basis der in der Budgetklausur vom 27. April 2009 beschlossenen Maßnahmen ergeben sich für den Voranschlag 2009 folgende Schlusssummen:
VA 2009
Gebarungsabgang *) 147.095.894,80
Nettoneuverschuldung 113.970.694,80
Nettoabgang nach Maastricht 3.302.594,80
*) Im Gebarungsabgang ist die veranschlagte Tilgung von € 33.125.200 enthalten.
C. Konjunkturausgleichsbudget - Abwicklung
Zur Abwicklung des Konjunkturausgleichsbudgets sind von den jeweils zuständigen Ressorts entsprechende Sitzungsanträge mit den durchzuführenden Maßnahmen und den daraus resultierenden Kosten auszuarbeiten und vor Einbringung in die Regierungssitzung der FA4A zuzuleiten.
Auf Basis dieser Sitzungsanträge sind vom Landesfinanzreferenten die konkreten über- oder außerplanmäßigen Ausgaben und deren Bedeckung aus dem Konjunkturausgleichsbudget in Form qualifizierter Beschlüsse zu beantragen. Über diese Beschlüsse ist dem Landtag Steiermark gem. § 32 Abs. 2 L-VG 1960 bei seinem nächsten Zusammentritt unter gleichzeitiger Antragstellung hinsichtlich der Bedeckung zu berichten.
Beschluss der Steiermärkischen Landesregierung vom 4. Mai 2009.
Es wird daher der
Antrag
gestellt:
Der Landtag wolle beschließen:
1.) Zur Bedeckung des Konjunkturausgleichsbudgets 2009 wird die Aufnahme zusätzlicher Darlehen in Höhe von € 113.970.694,80 genehmigt, wodurch sich für den Landeshaushalt 2009 ein Gebarungsabgang von € 147.095.894,80, eine Nettoneuverschuldung von € 113.970.694,80 sowie ein Nettoabgang nach Maastricht von € 3.302.594,80 ergibt.
2.) Für den Fall, dass die im Jahr 2009 veranschlagten Zuschüsse an die Krankenanstalten GesmbH zur Abgangsdeckung und zu den Investitionen nicht in voller Höhe in Anspruch genommen werden müssen, wird genehmigt, dass die daraus erzielten Einsparungen dem Land als Zwischenfinanzierung zur Verfügung zu stellen sind.