LANDTAG STEIERMARK
XV. GESETZGEBUNGSPERIODE


EZ/OZ: 2781/1

Regierungsvorlage

eingebracht am 10.03.2009, 00:00:00


Geschäftszahl(en): FA11A-02-16/2009-106
Zuständiger Ausschuss: -
Regierungsmitglied(er): Kurt Flecker

Betreff:
Landtagsbeschluss Nr. 1302 betreffend Arbeitsstiftung für Leiharbeiter, Einl.Zahl 2511/49

Der Steiermärkische Landtag hat am 11. Dezember 2008 mit Beschluss Nr. 1302 die Steiermärkische Landesregierung aufgefordert, gemeinsam mit dem Arbeitsmarktservice Steiermark und betroffenen steirischen Leiharbeiterfirmen eine überbetriebliche Leiharbeiterstiftung zu konzipieren, welche diesen Arbeitnehmern neue Berufs- und Beschäftigungsmöglichkeiten eröffnet.

Von Seiten der Fachabteilung 11A wird hierzu folgende Stellungnahme abgegeben:

Den Personalbereitstellungsunternehmen steht, so wie jedem anderen Unternehmen auch, die Möglichkeit offen, eine Arbeitsstiftung gemäß § 18 Arbeitslosenversicherungsgesetz zu begründen. Das Land kann sich dabei, so wie auch bei anderen Stiftungen, an den Qualifizierungskosten beteiligen (siehe Regierungssitzungsbeschluss vom 15.12.2008). Es gibt daher keine Benachteiligung bei der Ko-Finanzierung des Landes im Vergleich zu anderen Unternehmen.

In der Vergangenheit erklärten sich die Personalbereitstellungsunternehmen jedoch nie bereit, im Rahmen einer Stiftung mit dem AMS zu kooperieren. Zur Gründung einer Stiftung muss das Unternehmen gewillt sein, für die Qualifizierung von freigesetzten MitarbeiterInnen, Geld zur Verfügung zu stellen. Ohne die Finanzierung der Unternehmen gibt es keine Stiftung. Sowohl das Land als auch das AMS haben klare Richtlinien, wann Stiftungen zu genehmigen bzw. Qualifizierungskosten mitzufinanzieren sind. Das Land Steiermark hat daher keinen Handlungsbedarf.

Nun gibt es von Sozialpartnervertretern und einzelnen Personalbereitstellungsunternehmen eine Initiative für eine bundesweite "Branchenstiftung Zeitarbeit". Die AUFLEB GmbH., Wien, wurde mit der Konzepterstellung beauftragt. Die AUFLEB ist eine gemeinnützige Einrichtung der Sozialpartner (AG- und AN-VertreterInnen) und war unter anderem schon bisher mit der Verwaltung der Weiterbildungsmittel der Zeitarbeitsbranche beauftragt. Das Konzept wurde vereinbarungsgemäß Mitte Dezember 2008 an die Bundesgeschäftsstelle des AMS Österreich für erste Verhandlungen übermittelt und es ist beabsichtigt, bis Ende Jänner 2009 eine geeignete Vereinbarung zur Umsetzung der Branchenstiftung Zeitarbeit zu erreichen. Seitens des AMS Vorstandes wurde signalisiert, dass er sich dieses Modell gut vorstellen könnte.

Das Konzept sieht unter anderem vor, österreichweit ehemalige überlassene MitarbeiterInnen von Personalbereitstellungsunternehmen, die ihren Arbeitsplatz verloren haben und die als definierte Zielgruppe eine Weiterbildung für den Berufseinstieg brauchen, durch die Einrichtung einer Arbeitsstiftung zu begleiten und durch Qualifizierungsmaßnahmen, Training und Coaching bei der Suche nach einem neuen Arbeitsplatz zu unterstützen. Im Stiftungskonzept ist die Zielgruppe nach Meinung des AMS Steiermark sehr klar dargestellt (Mindestdauer der letzten Beschäftigung, Hilfskräfte, angelernte Kräfte oder FacharbeiterInnen, die eine Zusatzausbildung benötigen). Aktuell geht die AUFLEB von 2.000 Stiftungseintritten aus.

Wenn es zur Gründung dieser Stiftung kommen wird, wird das Land Steiermark unter Berücksichtigung der bestehenden Landesrichtlinien, Qualifizierungskosten fördern können.


Beschluss der Steiermärkischen Landesregierung vom 2. März 2009.


Es wird daher der

Antrag

gestellt:

Der Landtag wolle beschließen:

Der Bericht zum Beschluss Nr. 1302 betreffend Arbeitsstiftung für Leiharbeiter wird zur Kenntnis genommen.