LANDTAG STEIERMARK
XV. GESETZGEBUNGSPERIODE


TOP 17

EZ/OZ 194/3

Schriftlicher Bericht

Ausschuss: Finanzen

Betreff:
direkte Auszahlung von einem Drittel der Bedarfszuweisungen an die Gemeinden


zu:


  • 194/1, Direkte Auszahlung von einem Drittel der Bedarfszuweisungen an die Gemeinden (Selbstständiger Antrag)


Der Ausschuss "Finanzen" hat in seinen Sitzungen vom 10.01.2006 und 10.03.2009 über den oben angeführten Gegenstand die Beratungen durchgeführt.

Die Fraktion der Grünen hat am 12. Dezember 2005 einen Antrag mit folgender Begründung in den Landtag eingebracht:

"Die Steiermärkische Landesregierung wird aufgefordert, ein Drittel der Bedarfszuweisungen nach einem festzulegenden Schlüssel direkt an die steirischen Gemeinden auszuzahlen, um die in den letzten Jahren gewachsenen Anforderungen im Sozial- und Bildungsbereich abdecken zu können."

Der Antrag wurde dem Unterausschuss "Bedarfszuweisungen" zugewiesen, während die Landesregierung die neue Handhabung der Bedarfszuweisungen im Rahmen der Umsetzung des Projektes RegioNext politisch ausverhandelte und ausarbeitete. Dies führte zu entsprechenden Novellierungen der Gemeindeordnung und des Raumordnungsgesetzes. Weiters hat die Landesregierung neue Bedarfszuweisungsrichtlinien beschlossen, die dem Unterausschuss zur Information zugegangen sind.

Die Intentionen des Antrages der Grünen sind damit noch nicht erfüllt, aber das Arbeitsübereinkommen für die laufende Gesetzgebungsperiode sieht in Punkt 18 Folgendes vor: "Für die Zuteilung von Bedarfszuweisungsmitteln an Gemeinden sind .... neue allgemein gültige Richtlinien ....  zu erarbeiten. Ziel muss es sein, dass ... mindestens 50 % des Gesamtvolumens an Bedarfszuweisungsmittel nach einem zu fixierenden System von Schlüsselgrößen und der Rest nach Maßgabe spezifischer Notwendigkeiten vergeben werden."

Es wird daher der

Antrag

gestellt:

Der Landtag wolle beschließen:

Der Bericht des Ausschusses für Finanzen zum Antrag, Einl.Zahl 194/1, der Abgeordneten Ingrid Lechner-Sonnek, Peter Hagenauer und Mag. Edith Zitz betreffend direkte Auszahlung von einem Drittel der Bedarfszuweisungen an die Gemeinden wird zur Kenntnis genommen.