LANDTAG STEIERMARK
XV. GESETZGEBUNGSPERIODE


TOP 15

EZ/OZ 2433/5

Schriftlicher Bericht

Ausschuss: Finanzen

Betreff:
Nachnutzungskonzept Gästehaus "Villa Barbara"


zu:


  • 2433/1, Nachnutzungskonzept Gästehaus "Villa Barbara" (Selbstständiger Antrag)


Der Ausschuss "Finanzen" hat in seinen Sitzungen vom 14.10.2008 und 10.03.2009 über den oben angeführten Gegenstand die Beratungen durchgeführt.

Die Abgeordneten Bacher und Rieser haben am 1. Oktober 2008 an den Ausschuss für Finanzen einen Selbstständigen Antrag betreffend "Nachnutzungskonzept Gästehaus ‚Villa Barbara’" eingebracht. In diesem Antrag wird Bezug genommen auf die Tatsache, dass der Landesbediensteten-Unterstützungsverein (LUV) die Villa Barbara als Gästehaus im Herbst 2008 geschlossen und die Liegenschaft, die der Verein schenkungs­weise vom Land erhalten hat, mit 1. Dezember 2008 dem Land zurückgegeben hat. In dem Antrag wird vorgeschlagen, dass der Landtag beschließen wolle, dass die Landesregierung ein brauchbares Nachnutzungskonzept zum Erhalt der Villa Barbara samt Nebengebäude ausarbeiten und dem Landtag vorlegen solle.

Zu diesem Antrag darf ausgeführt werden:

Mit Schenkungsvertrag vom 14. Dezember 1998 hat das Land Steiermark dem Landesbediensteten-Unterstützungsverein Steiermark die Liegenschaft EZ. 161, Grundbuch 65301 Adendorf, Gerichtsbezirk Neumarkt in Steiermark, (Erholungsheim "Villa Barbara") und die Liegenschaft EZ. 286, Grundbuch 67206 Michaelerberg, Gerichtsbezirk Gröbming, (Erholungsheim "Moosheim") zum Zwecke der Durchführung von Erholungs- und Urlaubsaktionen entsprechend den Vereinstatuten des LUV Steiermark schenkungsweise übertragen. Der Vertrag sieht eine Rückübertragungsverpflichtung für den Fall vor, in dem ein Heim nicht widmungsgemäß verwendet wird. 

Mit Schreiben vom 3. Juli 2008 hat der Landesbediensteten-Unterstützungsverein diese vertragsgemäß vorgesehene Rückübertragung in Bezug auf das Erholungsheim "Villa Barbara" an das Land mit Wirkung vom 1. Dezember 2008 bekannt gegeben und dazu ausgeführt:
  
"Im Hinblick auf die geringe Auslastung und die wirtschaftliche Situation sieht sich der LUV gezwungen, das Erholungshaus "Villa Barbara" (Grundbuch 65301, Adendorf, Gerichtsbezirk Neumarkt in Steiermark, mit den Grundstücken Nr. 1138/6, 1138/7, 1138/8, 1141/1, 1141/2, 1141/3, .302, .303, .407, .408) dem Land Steiermark wieder zu übertragen.

Ein diesbezüglicher vereinsinterner Beschluss wurde am 5. Juni 2008 einstimmig im Vorstand gefasst. … Der Ordnung halber führen wir an, dass der unter Pkt. I Ziffer 1 angeführte Schenkungs­gegenstand (Erholungsheim Moosheim in Michaelerberg) davon nicht betroffen ist."

Zum Objekt "Villa Barbara" selbst ist anzumerken:
 
Auf der rd. 18.500 m² großen Liegenschaft (knapp 16.000 m² davon ist Waldfläche) ist neben dem Hauptgebäude und div. Nebengebäuden auch ein sogenanntes "Sommerhaus" situiert. Die Villa Barbara ist ein um 1900 als Wohngebäude errichtetes Bauwerk. In der 2. Hälfte des 20. Jahrhunderts wurden die Zimmer mit Kunststoffsanitärboxen mit sehr geringem Platzangebot ausgestattet. Die Struktur der Zimmer wie die des Hauses insgesamt entspricht in keiner Weise den zeitgemäßen touristischen Standards. Weder sind notwendige Nebenräume noch Erholungs- oder Wellnessbereiche vorhanden. Die elektrischen Anlagen wie auch der Brandschutz der Gebäude entsprechen nicht dem Stand der Technik, die Gebäude und Einrichtungen sind nicht barrierefrei. Aufgrund gravierender Sicherheitsmängel musste das Sommerhaus vor einigen Jahren geschlossen werden.

Da weder im Zuständigkeitsbereich der Abteilung 2 noch im Bereich der LIG Steiermark eine Verwendungs­möglichkeit für das Objekt besteht, wurde die gegenständliche Liegenschaft mit Schreiben vom 29. August 2008 gemäß den erlassmäßigen Vorgaben der Fach­abteilung 4A - Finanzen und Landeshaushalt gegenüber als nicht betriebsnotwendig gemeldet.

Mit Schreiben vom 16. Oktober 2008 hat die Fachabteilung 4A mitgeteilt, dass die Gemeinde Mariahof mit Schreiben vom 19. September 2008 ihr grundsätzliches Interesse an der Liegenschaft deponiert hat und daraufhin von der Verkaufsabsicht des Landes Steiermark und der Evidenzhaltung für die Einladung zur Angebotslegung informiert wurde.

Unter Berücksichtigung der obigen Ausführungen darf vorgeschlagen werden, den gegen­ständlichen Beschlussantrag nicht zu realisieren, zumal eine Nutzungsmöglichkeit für landeseigene Zwecke nicht gegeben ist.

Es wird daher der

Antrag

gestellt:

Der Landtag wolle beschließen:

Der Bericht des Ausschusses für Finanzen zum Antrag, Einl.Zahl 2433/1, der Abgeordneten Johann Bacher und Peter Rieser betreffend Nachnutzungskonzept Gästehaus "Villa Barbara" wird zur Kenntnis genommen.