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EZ/OZ 2075/5
Schriftlicher Bericht
Ausschuss: Gemeinden
Betreff:
Gemeindekooperation als Voraussetzung für die Zuerkennung von Bedarfszuweisungen
zu:
- 2075/1, Gemeindekooperation als Voraussetzung für die Zuerkennung von Bedarfszuweisungen (Selbstständiger Antrag)
Der Ausschuss "Gemeinden" hat in seinen Sitzungen vom 06.05.2008 und 10.03.2009 über den oben angeführten Gegenstand die Beratungen durchgeführt.
Die Fraktion der Grünen hat am 21. April 2008 einen Antrag mit folgender Begründung in den Landtag eingebracht:
"Die Landesregierung wird aufgefordert,
1. als Voraussetzung für die Zuerkennung von Bedarfszuweisungen Gemeinden daran zu binden, mit den Gemeinden der Kleinregion gemeinsam ihre Infrastruktur und Dienstleistungen zu planen,
2. auf der Basis solcher akkordierter Planungen Bedarfszuweisungen auszubezahlen und klare Kriterien für die Zuerkennung von Bedarfszuweisungen, die für alle einsehbar und nachvollziehbar sind, festzulegen, sowie
3. die Kontrolle der Einhaltung dieser Kriterien in Form eines aussagekräftigen Förderberichtes (Kalenderjahr, Name der Gemeinde, Höhe der Bedarfszuweisungen, Projekte, Name der Kleinregion) sicherzustellen, der dem Landtag zu übermitteln ist."
Der Antrag wurde dem Unterausschuss "Bedarfszuweisungen" zugewiesen, während die Landesregierung die neue Handhabung der Bedarfszuweisungen im Rahmen der Umsetzung des Projektes RegioNext politisch ausverhandelte und ausarbeitete. Dies führte zu entsprechenden Novellierungen der Gemeindeordnung und des Raumordnungsgesetzes. Weiters hat die Landesregierung neue Bedarfszuweisungsrichtlinien beschlossen, die dem Unterausschuss zur Information zugegangen sind.
Damit sind die Intentionen des Antrages der Grünen größtenteils positiv erledigt.
Es wird daher der
Antrag
gestellt:
Der Landtag wolle beschließen:
Der Bericht des Ausschusses für Gemeinden zum Antrag, Einl.Zahl 2075/1, der Abgeordneten Ingrid Lechner-Sonnek, Lambert Schönleitner und Mag. Edith Zitz betreffend Gemeindekooperation als Voraussetzung für die Zuerkennung von Bedarfszuweisungen wird zur Kenntnis genommen.