LANDTAG STEIERMARK
XV. GESETZGEBUNGSPERIODE


TOP 2

EZ/OZ 2437/4

Schriftlicher Bericht

Ausschuss: Wirtschaft

Betreff:
Verkauf nichtalkoholischer Getränke bei Veranstaltungen


zu:


  • 2437/1, Verkauf nichtalkoholischer Getränke bei Veranstaltungen (Selbstständiger Antrag)


Der Ausschuss "Wirtschaft" hat in seinen Sitzungen vom 14.10.2008 und 02.12.2008 über den oben angeführten Gegenstand die Beratungen durchgeführt.

Es wird daher der

Antrag

gestellt:

Der Landtag wolle beschließen:

Das Gesetz vom 8. Juli 1969 über öffentliche Schaustellungen, Darbietungen und Belustigungen (Steiermärkisches Veranstaltungsgesetz) LGBl. Nr. 192/1969  (EZ  768 Blg.Nr. 140   VI. GPStLT) idF LGBl. Nr.  87/2005  (EZ 2189 Blg.Nr. 262  XIV. GPStLT) wird wie folgt geändert:


Dem § 34a wird der folgende § 34b angefügt:

"§ 34b
Veranstalter die alkoholische Getränke  ausschenken oder verkaufen sind verpflichtet, mindestens zwei Sorten kalter nichtalkoholischer Getränke zu einem nicht höheren Preis auszuschenken als das am billigsten angebotene kalte alkoholische Getränk und diese besonders zu kennzeichnen. Der Preisvergleich hat jeweils auf der Grundlage des hochgerechneten Preises für einen Liter der betreffenden Getränke zu erfolgen. "