LANDTAG STEIERMARK
XV. GESETZGEBUNGSPERIODE


TOP 28

EZ/OZ 2648/5

Schriftlicher Bericht

Ausschuss: Wirtschaft

Betreff:
Beihilfen auch für größere Unternehmen (nicht KMU)


zu:


  • 2648/1, Beihilfen auch für größere Unternehmen (nicht KMU) (Selbstständiger Antrag)


Der Ausschuss "Wirtschaft" hat in seinen Sitzungen vom 13.01.2009 und 10.03.2009 über den oben angeführten Gegenstand die Beratungen durchgeführt.

Zum Antrag der VP betreffend Beihilfen auch für größere Unternehmen (nicht KMU) liegt seitens der Landesregierung eine Stellungnahme vor, die folgendes zum Inhalt hat:

"Der vorliegende Antrag hat die Intention, Unternehmen die in Folge der mittlerweile evidenten Wirtschaftskrise in Schwierigkeiten sind bei der Bewältigung ihrer Probleme adäquate Hilfestellung anbieten zu können. Entsprechende Förderungsmaßnahmen zur Beseitigung von Liquiditätsengpässen waren bislang wettbewerbsrechtlich nur im sogenannten Beihilferahmen für Rettungs- und Umstrukturierungsmaßnahmen gedeckt\; dieser zielt jedoch - was Beihilferegelungen (= Förderungsprogramme) betrifft - ausschließlich auf kleine und mittlere Unternehmen (KMU) ab. Insofern wird mit dem selbständigen Antrag angeregt Beihilfen auch für größere Unternehmen, die nicht unter die KMU-Definition  fallen, zu ermöglichen. Angesichts der nunmehr auch Österreich erreichenden Wirtschaftskrise scheint es absolut erforderlich  zu sein, dass auch Großunternehmen, die eine Vielzahl an Arbeitsplätzen sichern und nun einerseits von den negativen konjunkturellen Rahmenbedingungen und andererseits von der sogenannten Kreditklemme betroffen sind, den Vorteil von staatlichen Beihilfen nutzen können.
Zu dieser wichtigen Thematik ist anzuführen, dass die KMU-Definition, die derzeit auf einer Kommissionsempfehlung aus dem Jahre 2003 beruht, nun auf EU-Ebene neu überprüft werden soll. Österreich hat hiezu eine erste Stellungnahme abgegeben, die u. a. für eine Vereinfachung der Regelung und eine Verkleinerung des Prüfaufwandes eintritt. Ebenso wird vorgeschlagen, die schon lange geltende 250 Mitarbeiter-Grenze für KMU deutlich anzuheben.

In der Zwischenzeit hat die Europäische Kommission am 17. Dezember 2008 einen befristeten Beihilferahmen zur Erleichterung des Zugangs zu Finanzierungen in der derzeitigen Finanz- und Wirtschaftskrise beschlossen. Den Kernpunkt dieses Rahmens bilden Maßnahmen für Haftungen, zinsbegünstigte Kredite und Risikokapital sowohl für KMU als auch für Großunternehmen. Alle Maßnahmen gelten zunächst bis Ende 2010. Die Mitgliedstaaten können dabei bis Ende 2010 u. a. folgende Arten von Beihilfen vergeben:

1. Pauschale Zuwendungen von bis zu € 500.000,-- pro Unternehmen für die nächsten zwei Jahre zur Überwindung der derzeitigen Schwierigkeiten
2. Staatliche Kreditbürgschaften mit günstigeren Prämien
3. Subventionierte Kredite insbesondere zur Herstellung umweltfreundlicher Produkte (bei denen die Umweltschutznormen vorzeitig erfüllt oder übertroffen werden)
4. Risikokapitalbeihilfen bis zu € 2,5 Mio. (statt derzeit nur € 1,5 Mio.) pro KMU und Jahr, sofern private Investoren mindestens 30 % (statt bisher 50 %) der Investitionskosten tragen

Die Mitgliedstaaten müssen Beihilferegelungen, die den vorgenannten Bedingungen in vollem Umfang entsprechen, bei der Kommission anmelden.

Aufgrund eines am 30.12.2008 ausgefolgten Notifikationsschreibens der EU-Wettbewerbs-behörde kann nun der Gestaltungsspielraum für entsprechende Beihilferegelungen einge-schätzt werden. Es kann dabei grundsätzlich festgehalten werden, dass insbesondere die mit Regierungssitzungsbeschluss vom 15.12.2008, GZ: A14-13-215/2008-17 und Landtagsbeschluss Nr. 1361 vom 20.01.2009 vorgesehenen Konjunkturmaßnahmen des Landes Steiermark in Form von Haftungsmaßnahmen unter den o.a. "befristeten Beihilferahmen" der EU-Kommission vom 17.12.2008 subsumiert werden können.
Da allerdings vorgesehen ist, diese Haftungsmaßnahmen konsortial mit der AWSG (Austria Wirtschaftsservice GmbH) abzuwickeln, gilt es zu beachten, dass die AWSG ad hoc offenbar nur Haftungen für KMU auf Basis des "Bundesgesetzes über besondere Förderungen von kleinen und mittleren Unternehmen" vergeben kann. Die Förderung von Großunternehmungen - diese stellen gerade in der Steiermark aufgrund der Vernetzung mit KMU einen immens wichtigen Faktor für die regionalen Wirtschaftsstrukturen dar - kann aus heutiger Sicht seitens der AWSG nur nach einer entsprechenden Änderung des Garantiegesetzes erfolgen.

Wichtig wäre es nun, seitens des Bundes die notwendigen legistischen Voraussetzungen zu erlassen, damit sowohl steirische Klein- und Mittelunternehmen als auch Großunternehmen ehestmöglich die Vorteile der von der europäischen Kommission erlassenen befristeten Beihilferegelungen über die von der Austria Wirtschaftsservice Gesellschaft mbH (AWSG) gewährte Förderinstrumente nutzen zu können."

Es wird daher der

Antrag

gestellt:

Der Landtag wolle beschließen:

Der Bericht des Ausschusses für Wirtschaft zum Antrag, Einl.Zahl 2648/1, der Abgeordneten Manfred Kainz und Mag. Christopher Drexler betreffend Beihilfen auch für größere Unternehmen (nicht KMU) wird zur Kenntnis genommen.