EZ/OZ: 2717/1
Selbstständiger Antrag von Abgeordneten (§ 21 GeoLT)
eingebracht am 04.02.2009, 11:04:22
Landtagsabgeordnete(r): Edith Zitz (Grüne), Lambert Schönleitner (Grüne), Ingrid Lechner-Sonnek (Grüne)
Fraktion(en): Grüne
Zuständiger Ausschuss: -
Regierungsmitglied(er): Kurt Flecker
Betreff:
Mehr Geld für lohnarbeitslose Menschen
Arbeitslosigkeit verursacht Armut. Die Untersuchung EU-SILC der Statistik Austria weist 33% aller lohnarbeitslosen Menschen als armutsgefährdet aus. Kein Wunder: Die Höhe des durchschnittlichen Arbeitslosengeldes und der durchschnittlichen Notstandshilfe liegt weit unter der Armutsgefährdungsschwelle von € 893,- im Monat.
Die Frage, wie ein Mensch von einer durchschnittlichen Notstandshilfe in der Höhe von € 588,- ein menschenwürdiges Leben führen kann, ist leicht zu beantworten: Es geht nicht! Die durchschnittliche Notstandshilfe von Frauen liegt überhaupt bei nur knapp über € 500,- im Monat.
Dazu kommt, dass das durchschnittliche Arbeitslosengeld seit dem Jahr 2000 5,4% an Kaufkraft verloren hat, die durchschnittliche Notstandshilfe gar um 8,4%.
Einmal zuerkannte Leistungen der Arbeitslosenversicherung werden nicht der Inflation angepasst. Dass heißt, dass zumindest 36.000 langzeitbeschäftigungslose Menschen in Österreich keine Inflationsanpassung erhalten. Keine Anpassung einer Leistung, die mit einer Nettoersatzrate von 55% des Erwerbseinkommens die zweitniedrigste EU-Europas ist.
Es ist daher dringend notwendig, die Nettoersatzrate in der Arbeitslosenversicherung auf den EU-Schnitt von 70% anzuheben und bereits zuerkannte Leistungen der Inflation anzupassen. Darüber hinaus bedarf es einer Grundsicherung zumindest in der Höhe der Armutsgefährdungsschwelle.
Auf diese Weise kann Armut verhindert und können menschenwürdige Lebensbedingungen garantiert werden. Diese Maßnahmen entlasten aber auch Länder und Gemeinden und ermöglichen diesen, ihre Mittel gezielter zur Verhinderung von Armut, zur Verbesserung des Angebots im Bereich sozialer Unterstützungs- und Dienstleistungen einzusetzen.
Es wird daher der
Antrag
gestellt:
Der Landtag wolle beschließen:
Die Landesregierung wird aufgefordert, an die Bundesregierung mit dem Ersuchen heranzutreten, dem Nationalrat ehestens einen Gesetzesentwurf zuzuleiten, mit dem
- die Nettoersatzrate in der Arbeitslosenversicherung von 55% auf den europäischen Durchschnitt von 70% angehoben wird,
- diese Erhöhung der Nettoersatzrate vollständig in der Notstandshilfe abgebildet wird, und
- Leistungen aus der Arbeitslosenversicherung jährlich entsprechend der Entwicklung der Inflationsrate valorisiert werden.
Unterschrift(en):
Edith Zitz (Grüne), Lambert Schönleitner (Grüne), Ingrid Lechner-Sonnek (Grüne)