EZ/OZ: 2995/1
Dringliche Anfrage (§ 68 GeoLT)
eingebracht am 04.06.2009, 16:37:32
Landtagsabgeordnete(r): Werner Murgg (KPÖ), Claudia Klimt-Weithaler (KPÖ)
Fraktion(en): KPÖ
Regierungsmitglied(er): Christian Buchmann
Betreff:
KAGes Finanzierung
Im Dezember 2008 hat der Landtag Steiermark einen weitreichenden Beschluss gefasst: Die im Besitz des Landes befindlichen Krankenhausliegenschaften (Grundstücke samt Gebäuden) wurden an die KAGes übertragen. Ziel dieser Transaktion war ein vorgesehener Verkauf dieser Liegenschaften seitens der KAGes an eine zu gründende Immobiliengesellschaft. Als Kaufpreis wurden 1,2 Milliarden Euro ins Auge gefasst. Für die zur Aufbringung der Kaufsumme notwendige Kreditaufnahme sollte das Land Steiermark die Haftung übernehmen. Ein weiterer Landtagsbeschluss betraf die Verwendung der durch den Verkauf erzielten Mittel: Ein Teil davon war für die Betriebsabgänge der KAGes der Jahre 2009 und 2010 vorgesehen, der Rest für Investitionen in die Projekte LKH Graz 2020 und LKH Leoben 2020. Diese Vorgangsweise scheint nun abgesagt worden zu sein, wie Medienberichten der letzten Zeit zu entnehmen war. Auf Grund der mit der Wirtschaftskrise einhergehenden "Kreditklemme" waren Banken offenbar trotz Landeshaftung nicht bereit, Kredite in derartiger Höhe zu gewähren. Als Alternative soll nun eine Anleihe in selber Höhe aufgelegt werden. Für die nun offenbar gewählte Finanzierungsvariante existiert bisher kein Landtagsbeschluss.
1. Was bedeutet das in den Medien kolportierte Vorhaben, eine Anleihe des Landes Steiermark im Umfang von 1,2 Milliarden Euro zu begeben im Hinblick auf die Landtagsbeschlüsse Nr. 1333 und Nr. 1332, mit der der Landtag die Übertragung der Krankenhausimmobilien an die KAGes und die sich daraus ergebenden Änderungen der Finanzierungsvereinbarung beschlossen wurden?
2. Auf welcher Rechtsgrundlage erfolgt der Abbruch der so genannten Sale-And-Lease-Back-Maßnahme und das Auflegen der Anleihen?
3. Ist dazu eine Reassumierung der in der Budgetsitzung des Landtages im Dezember 2008 gefassten Beschlüsse notwendig?
4. War nicht bereits in der Planungsphase der Übertragung der Krankenhausimmobilien an die KAGes absehbar, dass es aufgrund der schwierigen wirtschaftlichen Lage und der allerorts gefürchteten "Kreditklemme" für die zu diesem Zweck gegründete Tochterfirma der KAGes nicht möglich sein würde, den Kaufpreis für die Immobilien über Kredite zu finanzieren?
5. Zu welchem Zeitpunkt war das Scheitern des ursprünglich geplanten sogenannten KAGes-Deals absehbar?
6. Wann wurde von Seiten ihres Ressorts mit den Vorbereitungen für die Emittierung von Anleihen begonnen?
7. Warum wurde der Landtag lediglich durch eine Zeitungsnotiz von diesen Vorgängen und dem entsprechenden Regierungsbeschluss informiert?
8. Wie groß waren die Kosten, die dem Land Steiermark und der KAGes für die Vorbereitung der jetzt gescheiterten Sale-And-Lease-Back-Maßnahme an Beraterkosten, Gebühren usf. erwachsen sind?
9. Welche begleitenden Kosten werden dem Land Steiermark für die Mittelaufbringung durch Anleihen erwachsen?
10. Entsprechen die in der Begründung des Landtagsbeschlusses Nr. 1333 und den begleitenden Unterlagen ermittelten Summen für den Verkehrswert der Liegenschaften tatsächlich deren aktuellen Marktwert?
11. Ist die unrealistisch hohe Bewertung der an die KAGes übertragenen Krankenhausimmobilien ein Grund dafür, dass das ursprünglich geplante Geschäft gescheitert ist?
12. Wird die Übertragung der Liegenschaften an die KAGes im Wert von angeblich rund 1,2 Milliarden EURO rückgängig gemacht?
13. Falls nicht: Werden die der KAGes überantworteten Immobilien wie geplant in eine Subgesellschaft ausgelagert oder verbleiben sie direkt im Eigentum der KAGes?
14. Wird das Land Steiermark selbst als Emittent der Anleihen auftreten, oder wird die KAGes sie herausgeben und das Land Steiermark für sie haften?
15. Welche Laufzeit sollen die Anleihen haben?
16. Aus welchen Mitteln sollen am Ende der Laufzeit der Anleihen die Forderungen ihrer InhaberInnen bedient werden, und welche Auswirkungen wird dies auf das Landesbudget haben?
17. Dienen die Krankenhausliegenschaften als Sicherstellung der Anleihe?
18. Falls Ja: Könnte in einem Worst-Case-Szenario der Verlust der Liegenschaften an die Zeichner der Anleihe drohen?
19. Welche Auswirkungen hat die Änderung der Vorgangsweise (Anleihen statt Kredite) beim so genannten KAGes-Deal auf das Defizit des Landes nach Maastricht?
20. Worauf stützen sie die Annahme, dass die Begebung von Anleihen in der derzeitigen wirtschaftlichen Lage auf dem Finanzmarkt größerer Erfolg beschert sein wird als der gescheiterte Versuch der Aufnahme von Krediten?
21. Was sind die Konsequenzen, wenn die Anleihen nicht in ausreichendem Maß nachgefragt werden?
22. Was sind die diesbezüglichen Pläne der Landesregierung, wenn der oben geschilderte Fall auftritt?
23. Wie wird ihrer Auffassung nach der KAGes-Abgang der Jahre 2011 ff. finanziert werden?
24. Wie beurteilen sie die Tatsache, dass die öffentliche Hand bereit ist, den heimischen Bankensektor mit dreistelligen Milliardenbeträgen aus öffentlichen Geldern zu stützen, umgekehrt aber dieselben Banken dem öffentlichen Sektor Kredite zur Finanzierung seiner Aufgaben verweigern?
Unterschrift(en):
Werner Murgg (KPÖ), Claudia Klimt-Weithaler (KPÖ)