EZ/OZ: 3338/1
Regierungsvorlage
eingebracht am 10.11.2009, 00:00:00
Geschäftszahl(en): FA8A-18Ta-1/2009-3
Zuständiger Ausschuss: -
Regierungsmitglied(er): Bettina Vollath
Betreff:
Beschluss Nr. 1446 (EZ. 2827/4) vom 21.04.2009 betreffend die Pensionsregelung für Transplantationspatienten
Zu Folge des Beschlusses der Steiermärkischen Landesregierung vom 22.06.2009 wurde der Beschluss des Landtages Steiermark Nr. 1446 (EZ. 2827/4) mit Schreiben vom 22.06.2009, GZ: FA8A-18Ta-1/2009-1, an die Bundesregierung herangetragen unter Berücksichtigung der Lebensumstände und Lebenserwartung von Menschen nach einer Transplantationsoperation oder Menschen mit einer Ersatztherapie das Frühpensionsalter wieder auf 55 Jahre herabzusetzen und damit wieder die alte Rechtslage herzustellen.
Das Bundeskanzleramt hat mit Schreiben vom 17.09.2009 auf Grundlage der beim Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz eingeholten Stellungnahme Folgendes mitgeteilt:
"Im derzeitigen Regierungsprogramm wurde unter dem Kapitel Soziales und Gesundheit festgeschrieben, dass, aufbauend auf den von der Arbeitsgruppe in der letzten Gesetzgebungsperiode erarbeiteten Vorschlägen das Organisationsrecht, das Präventionsrecht und das Invaliditätsrecht reformiert werden sollen.
Folgende Ziele sollen insbesondere erreicht werden:
· Intensivierung und Modernisierung der beruflichen Rehabilitation zur Erhaltung bzw. Wiedererlangung der Erwerbsfähigkeit.
· Der Berufsschutz soll durch einen Rechtsanspruch auf eine zumutbare berufliche Rehabilitation überlagert werden, wobei der Berufsschutz an sich durch diese Maßnahme nicht in Frage gestellt wird.
· Qualifizierter Schutz für Menschen mit erheblichen Gesundheitsschäden (Härtefallregelung bei eingeschränktem Leistungskalkül).
· Verbesserung der materiellen Absicherung von InvaliditätspensionistInnen durch faire Berücksichtigung von Zurechnungszeiten.
· Verbesserung der Verfahrensqualität und des Schnittstellenmanagements in der Verwaltung.
Im BMASK wurde ein Projektleitungsausschuss, bestehend aus Vertretern der Sozialpartner, der Sozialversicherungsträger, diversen Ministerien sowie weiteren ExpertInnen eingerichtet, der sich seit 19.02.2009 mit mehreren Projekten im Bereich der Prävention bis hin zu Projekten im Bereich des Schnittstellenmanagements befasst.
Im Bereich Schnittstellenmanagement ist bereits ein sehr erfolgreiches Pilotprojekt, die sogenannte "Gesundheitsstraße", etabliert. Die "Gesundheitsstraße" wurde im Herbst 2008 von den PVA Landesstellen Wien und Niederösterreich mit dem Arbeitsmarktservice gestartet. Erste Evaluierungsergebnisse werden Ende 2009 vorliegen. Im Jahr 2010 soll das Projekt auf ganz Österreich ausgedehnt werden.
Inhalt ist ein Kompetenzzentrum für eine einheitliche, standardisierte, zentrale und verbindliche Feststellung der Arbeitsfähigkeit. Bei der Pensionsversicherungsanstalt ist eine sogenannte Clearingstelle eingerichtet, die dort die medizinische Einschätzung der Arbeitsfähigkeit der Kundinnen und Kunden des Arbeitsmarktservice vornehmen soll. Die von den Begutachterärztinnen und -ärzten der Pensionsversicherungsanstalt erstellten Gutachten sind im Hinblick auf das medizinische Leistungskalkül verbindlich.
Die Ergebnisse und Vorschläge der fast zweijährigen Arbeitsgespräche "Invalidität im Wandel" wurden darüber hinaus in weitere Folgeprojekte gegliedert, die nun zum Teil in Gesprächsgruppen umgesetzt werden bzw. deren Umsetzung mit den zuständigen Akteuren koordiniert und besprochen wird.
Eine Unterarbeitsgruppe "rechtliche Rahmenbedingungen", in welcher auch ExpertInnen der Sozialpartner mitwirken, befasst sich derzeit u.a. auch mit einer Verstärkung des Grundsatzes "Rehabilitation vor Pension" sowie mit Verbesserungen beim Tätigkeitsschutz nach § 255 Abs. 4 ASVG in Form einer neu zu schaffenden Härtefallregelung ab Vollendung des 50. Lebensjahres."
Diese Mitteilung des Bundeskanzlers wäre nunmehr dem Landtag Steiermark zur Kenntnis zu bringen.´
Beschluss der Steiermärkischen Landesregierung vom 27. Oktober 2009.
Es wird daher der
Antrag
gestellt:
Der Landtag wolle beschließen:
Der Bericht der Steiermärkischen Landesregierung zum Beschluss Nr. 1446 (Einl.Zahl 2827/4) vom 21.04.2009 betreffend die Pensionsregelung für Transplantationspatienten wird zur Kenntnis genommen und genehmigt.