LANDTAG STEIERMARK
XV. GESETZGEBUNGSPERIODE


EZ/OZ: 3349/1

Regierungsvorlage

eingebracht am 16.11.2009, 00:00:00


Geschäftszahl(en): FA17A 01-14/2009-153, FA4A-24La84-214/2009
Zuständiger Ausschuss: -
Regierungsmitglied(er): Franz Voves, Manfred Wegscheider

Betreff:
Beschluss Nr. 1555 des Landtages Steiermark vom 09.06.2009 betreffend Kraftwerk Zeltweg, Einl.Zahl 2557/6

Im ggst. Beschluss des Landtages Steiermark wurde die Steiermärkische Landeregierung aufgefordert, mit dem Verbund in Verhandlungen zu treten, damit das Kraftwerk in Zeltweg für die Verwendung von erneuerbaren Energien umgerüstet wird.

Von der Österreichischen Elektrizitätswirtschafts-AG (Verbund), vertreten durch den Vorsitzenden des Vorstandes, Dr. Wolfgang Anzengruber, wurde dazu Folgendes ausgeführt:

"Unter Bezugnahme auf Ihre Anfrage vom 03.09.2009 über den Einsatz von regenerativen Energieformen (Biomasse, Biogas) im Kraftwerk Zeltweg können wir Ihnen mitteilen, dass in den Jahren 1997 bis 2001 an diesem Standort ein EU-Projekt zur Mitverbrennung von Biomasse erfolgreich durchgeführt wurde und dass daher umfangreiche Erfahrungen vorliegen. Die  nachfolgenden Ausführungen stützen sich darauf.

Aus dem damaligen Versuchsprogramm kann abgeleitet werden, dass im Kraftwerk Zeltweg maximal eine etwa 10-%ige Verfeuerung von Biomasse technisch realisierbar wäre. Der überwiegende Brennstoffanteil müsste aber von Steinkohle getragen werden. Da mit dem Kraftwerk Zeltweg aufgrund der Anlagengröße, des Wirkungsgrades und der ungünstigen Transportkostenbelastung für Steinkohle kein wirtschaftlicher Einsatz realisiert werden kann, wurde das Kraftwerk außer Betrieb genommen und steht daher für eine Umrüstung zur Mitverbrennung von Biomasse nicht zur Verfügung.

Das Kraftwerk Zeltweg wurde 1960 als Zechenkraftwerk für Köflacher Braunkohle konzipiert und wurde mit Schließung des Bergbaues auf Steinkohle umgestellt. Eine nochmalige Umrüstung des Kraftwerks unter Nutzung bestehender bereits 50 Jahre alter Komponenten entbehrt jeder technischen und wirtschaftlichen Relevanz.

Uns ist aber bekannt, dass das Holzinnovationszentrum am Standort Zeltweg eine Biomasseanlage betreibt, die den örtlichen Wärmebedarf der Produktion abdeckt. Sollten weitere Möglichkeiten zur Biomassenutzung am Standort Zeltweg angedacht werden, so wäre eine Erweiterung dieser Anlage durchaus die technisch und wirtschaftlich beste Lösung.

Wir möchten Sie abschließend darüber informieren, dass wir in unserem Steinkohlekraftwerk Mellach an der Mitverbrennung von Biomasse arbeiten und dass ein solches Projekt dann umgesetzt werden kann, wenn
  • Ein langfristiger Biomassevertrag in Größenordnung von 100.000 bis 300.000 Srm/a mit entsprechender Preissicherung abgeschlossen,
  • eine dem Biomasseeinsatz zur Stromerzeugung adäquate Förderung gewährt, sowie
  • die für einen Umbau erforderlichen Genehmigungen beigeschafft

werden können.

Wir bedauern, dass wir Ihnen bezüglich Biomasseeinsatz im Kraftwerk Zeltweg keine Perspektive aufzeigen können."

Die FA4A hat ihre ursprüngliche Stellungnahme,
  1. Das Kraftwerk befindet sich nicht im Eigentum einer Landesgesellschaft, daher besteht keine Zuständigkeit der FA4A.
  2. Sollte mit dem Verbund Einigung über die Umsetzung des vorgeschlagenen Projektes erzielt werden, müsste zum gegebenen Zeitpunkt die technische Frage der Einspeisung ins örtliche Ferngasnetz mit der STGW geklärt werden.
  3. Hierzu kann mangels Zuständigkeit keine Aussage getroffen werden.

nochmals bestätigt.

Dies stimmt inhaltlich auch mit den bereits mit GZ:FA17A01-14/2009-14 und FA4A-24La84-188/2009 dem Landtag Steiermark übermittelten Ausführungen überein, dass die im Antrag des Landtag Steiermark angesprochene Umrüstung des Kraftwerks in Zeltweg für die Verwendung von erneuerbaren Energien unter den bestehenden Rahmenbedingungen als nicht wirtschaftlich realisierbar erscheint.


Beschluss der Steiermärkischen Landesregierung vom 9. November 2009.


Es wird daher der

Antrag

gestellt:

Der Landtag wolle beschließen:

Der Bericht der Steiermärkischen Landesregierung zum Beschluss Nr. 1555 des Landtages Steiermark vom 09.06.2009 betreffend Kraftwerk Zeltweg wird zur Kenntnis genommen.