LANDTAG STEIERMARK
XV. GESETZGEBUNGSPERIODE


TOP 13

EZ/OZ 3024/6

Schriftlicher Bericht

Ausschuss: Soziales

Betreff:
Zuweisung zu einem anderen Ausschuss zu: 3024/1


zu:


EZ/OZ 3024/6

Schriftlicher Bericht

Ausschuss: Soziales

Betreff:
Fachsozialbetreuer im Pflegeheimgesetz


zu:


  • 3024/1, Fachsozialbetreuer im Pflegeheimgesetz (Selbstständiger Antrag)


Der Ausschuss "Soziales" hat in seinen Sitzungen vom 30.06.2009, 07.07.2009 und 13.10.2009 über den oben angeführten Gegenstand die Beratungen durchgeführt.

Die Abgeordneten Ernest Kaltenegger und Ing.in Renate Pacher haben in der Sitzung des Ausschusses für Soziales am 07. Juli 2009 mit der Einl. Zahl 3024/1, betreffend Fachsozialbetreuer im Pflegeheimgesetz, die Landesregierung aufgefordert, eine Gesetzesnovelle des Steiermärkischen Pflegeheimgesetzes vorzulegen, die den Beruf "Fachsozialbetreuer/-betreuerin" im Gesetz verankert.
Der Ausschuss hat in der selben Sitzung beschlossen eine Stellungnahme der Landesregierung einzuholen.

Hiezu wird seitens der Fachabteilung 11A folgende Stellungnahme aus fachlicher Sicht abgegeben:

Das Steiermärkische Pflegeheimgesetz 2003, LGBl.Nr. 77/2003 idF 4/2008, normiert, dass Pflegeheime über ausreichend fachlich qualifiziertes Personal verfügen müssen.

Diese generelle Norm wird mit der Steiermärkischen Personalausstattungsverordnung vom 27. April 2009 über die Personalausstattung in Pflegeheimen, Grazer Zeitung 139/2009, die mit 1. Oktober 2009 in Kraft tritt, konkretisiert. In dieser Verordnung wird explizit auf den Fachsozialbetreuer abgestellt. Daher ist eine gesonderte Anordnung dieser Berufsgruppe im Pflegeheimgesetz selbst nicht mehr notwendig.

Es wird daher der

Antrag

gestellt:

Der Landtag wolle beschließen:

Der Bericht des Ausschusses für Soziales, Arbeitsmarkt, KonsumentInnenschutz, SeniorInnen, Jugend, Frauen und Familien zum Antrag, Einl.Zahl 3024/1, der Abgeordneten Kaltenegger und Ing.in Pacher betreffend Fachsozialbetreuer im Pflegeheimgesetz wird zur Kenntnis genommen.