LANDTAG STEIERMARK
XV. GESETZGEBUNGSPERIODE


TOP N3

EZ/OZ 3290/4

Schriftlicher Bericht

Ausschuss: Verfassung

Betreff:
Gesetz über eine Änderung von Bestimmungen über die Weisungsfreistellung und die Selbstverwaltung - Sammelnovelle


zu:


  • 3290/1, Gesetz über eine Änderung von Bestimmungen über die Weisungsfreistellung und die Selbstverwaltung - Sammelnovelle (Regierungsvorlage)


Der Ausschuss "Verfassung" hat in seinen Sitzungen vom 03.11.2009 und 17.11.2009 über den oben angeführten Gegenstand die Beratungen durchgeführt.

Die Landeskammer für Land- und Forstwirtschaft hat ersucht, im Gesetz über eine Änderung von Bestimmungen über die Weisungsfreistellung und die Selbstverwaltung zwei Änderungen des Art. 18 Änderung des Stmk. Jagdgesetzes vorzunehmen, die es erstens der Landeskammer für Land- und Forstwirtschaft ermöglicht, in den Vorstand der Landesjägerschaft ein Mitglied mit beratender Stimme zu entsenden bzw. zweitens die Bezirkskammern der Land- und Forstwirtschaft berechtigt, in den Bezirksjagdausschuss einen Vertreter/eine Vertreterin mit beratender Stimme zu entsenden.
Dieser Vorschlag wurde im Unterausschuss "Dienstrecht Landtag, Anwaltschaften" beraten und es wurde dort vereinbart, diesem Ersuchen nachzukommen.

Außerdem wird zeitgleich mit der Sammelnovelle Weisungsfreiheit und Selbstverwaltung eine Novelle zum Steiermärkischen Behindertengesetz beschlossen. Da durch die Weisungsfreistellungs-Sammelnovelle auch das Behindertengesetz geändert wird, ist eine Anpassung betreffend das Inkrafttreten notwendig.

Es wird daher der

Antrag

gestellt:

Der Landtag wolle beschließen:

Gesetz über eine Änderung von Bestimmungen über die Weisungsfreistellung und die Selbstverwaltung - Sammelnovelle

Der Landtag Steiermark hat - teilweise in Ausführung der Grundsatzbestimmungen des Krankenanstalten- und Kuranstaltengesetzes, BGBl. Nr. 1/1957, zuletzt in der Fassung BGBl. I Nr. 49/2008, - beschlossen: