LANDTAG STEIERMARK
XV. GESETZGEBUNGSPERIODE


EZ/OZ: 3007/1

Regierungsvorlage

eingebracht am 16.06.2009, 00:00:00


Geschäftszahl(en): FA18A 013.22-4/2009-2
Zuständiger Ausschuss: -
Regierungsmitglied(er): Kristina Edlinger-Ploder (ÖVP)

Betreff:
Vereinbarungen für Beitragsleistungen des Landes zum Ausbau des Bahnhofs Wettmannstätten im Rahmen des Baus der Koralmbahn inklusive Verknüpfungen mit der GKB-Strecke, zur Realisierung von P&R-Anlagen an der Koralmbahn bei den Bahnhöfen Wettmannstätten und Hengsberg sowie zur Ausstattung der Verkehrsstationen der Koralmbahn entsprechend den Qualitätsansprüchen im steirischen S-Bahn-Netz

"Mit der Teilinbetriebnahme der Koralmbahn im Abschnitt zwischen Werndorf und Wettmannstätten zum Fahrplanwechsel im Dezember 2010 wird ein weiterer Meilenstein in der Entwicklung des steirischen S‑Bahn-Netzes gesetzt. Im Zuge der Errichtung der Koralmbahn wird auch der Bahnhof Wettmannstätten entsprechend adaptiert, um den Anforderungen des Eisenbahnbetriebes gerecht zu werden. Dem entsprechend werden auch die für den regionalen Eisenbahnverkehr erforderlichen Verknüpfungsmöglichkeiten mit der GKB-Strecke im Bahnhof hergestellt und im Rahmen der Beiträge des Landes für die Errichtung der Koralmbahn vom Land Steiermark mitfinanziert. In weiterer Folge ist in einem Vertrag zwischen Bund, ÖBB und GKB die infrastrukturelle Zuordnung der Gleisanlagen zwischen ÖBB und GKB zu regeln.

Zudem soll in dieser Vereinbarung mit dem Land Steiermark die Errichtung und Finanzierung der Ostschleife im Bahnhof Wettmannstätten geregelt werden. Diese stellt, als rund 800 Meter langes reines Güterverkehrsgleis der GKB und nicht im unmittelbaren Zusammenhang mit der Errichtung der Koralmbahn stehend, sowohl für die in der Nähe angesiedelten Wirtschaftsbetriebe wie auch für jene bis nach Voitsberg/Köflach eine direkte Verbindung der GKB-Strecke einerseits zum CCG‑Terminal in Werndorf und andererseits über Leibnitz in Richtung Süden und Adriahäfen Koper und Rijeka dar, ohne die in den Bahnhöfen Wettmannstätten und Graz Hbf. für den Personenverkehr erforderliche Kapazitäten einzuschränken.

Diese Ostschleife im Bahnhof Wettmannstätten, deren Gesamtkosten auf Preisbasis Jänner 2008 1,78 Mio. EUR beträgt, ist zur Gänze eine Eisenbahnanlage der GKB, was eine Finanzierung nach dem §4 des Privatbahnfinanzierungsgesetzes voraussetzt. Demnach ist diese Eisenbahnanlage zu je 50% von Bund und Land zu finanzieren. Die 50%-ige Finanzierung des Bundes ist durch Zusagen des BMVIT gesichert.
Entsprechend den Preisgleitungen bis zur Fertigstellung im Jahr 2011 und allfälligen, heute noch nicht bekannten Umständen ist für die Mitfinanzierung der Ostschleife im Bahnhof Wettmannstätten von einem gesamten Landesanteil von 1,0 Mio. EUR auszugehen, wobei dieser Landesanteil 2011 fällig wird.

Mit dem Ziel möglichst viele Wege in der Steiermark mit den öffentlichen Verkehrsmitteln bewältigen zu können, ist die Errichtung von leistungsfähigen Park&\;Ride-Anlagen an den S‑Bahn-Strecken als Strategie des Landes fest verankert, was auch von Bund und ÖBB mitgetragen wird. Demnach sollen in den beiden neuen, an der Neubaustrecke der Koralmbahn gelegenen Verkehrsstationen entsprechende Anlagen für ca. 135 Kfz (in Hengsberg) und für ca. 165 Kfz (in Wettmannstätten) entstehen. Nachdem die Errichtung von P&\;R-Anlagen in der Vereinbarung zur Errichtung und Finanzierung der Koralmbahn nicht enthalten ist, sind diesbezüglich gesonderte Vereinbarungen mit der ÖBB abzuschließen und die Finanzierung nach dem üblichen Schlüssel zu je 50% durch ÖBB und Land Stiermark zu tragen. Die Gesamtkosten für die Errichtung der beiden P&\;R-Anlagen betragen rund 1,3 Mio. EUR, wobei der Anteil der Steiermark rund 650.000 EUR beträgt. Die Verkehrswirksamkeit der Anlagen ist mit der Teilinbetriebnahme der Koralmbahn im Abschnitt Werndorf - Wettmannstätten im Jahr 2010 geplant, die Fertigstellung im Jahr 2011. Dem entsprechend sollen die Beiträge des Landes dafür je zur Hälfte also mit jeweils 325.000 EUR auf die beiden Jahre 2010 und 2011 aufgeteilt werden.

Mit dem System S-Bahn, das sich zwischenzeitlich das in der Steiermark gut etabliert hat, sind für die Verkehrsstationen im steirischen S-Bahn-Netz auch entsprechende Kennzeichnungen und Ausstattungen erforderlich geworden, die im Vertrag zur Realisierung und Finanzierung der Koralmbahn grundsätzlich noch nicht enthalten waren. Deshalb ist für eine diesbezügliche Kennzeichnung mittels S-Bahn-Logo und entsprechende Ausstattung eine zusätzliche Vereinbarung mit der ÖBB zu verhandeln und abzuschließen und bis spätestens zur Verkehrsinbetriebnahme zu realisieren. Die zusätzlichen Kosten dafür betragen rund 50.000 EUR.

Der Gesamtbeitrag des Landes für die Errichtung der Ostschleife, der beiden P&\;R-Anlagen sowie die S-Bahn gerechte Ausstattung der Verkehrsstationen in Hengsberg und Wettmannstätten beträgt somit rund 1,7 Mio. EUR. Davon sind im Jahr 2010 für die P&\;R-Anlagen und die S-Bahn gerechte Ausstattung rund 350.000 EUR fällig und bei Vst. 1/690404‑7430 "Beiträge für Verkehrsunternehmen" bedeckt. Für den Restbeitrag von rund 1,35 Mio. EUR ist im Verkehrsbudget im Jahr 2011 Vorsorge zu treffen.

Die Beitragsleistung des Landes ist als Förderung im Sinne der Rahmenrichtlinie des Landes Steiermark qualifiziert und wird im Fördercontrolling erfasst. Für die Ausgestaltung der Verträge sind jedoch der Bund bzw. die ÖBB verantwortlich. Dem entsprechend weichen deren österreichweit gültigen Musterverträge grundsätzlich von jenen der Steiermark ab. Soweit es Seitens des Bundes und der ÖBB möglich war, wurden jedoch entsprechende Vertragspunkte bzw. Formulierungen übernommen."


Beschluss der Steiermärkischen Landesregierung vom 8. Juni 2009.


Es wird daher der

Antrag

gestellt:

Der Landtag wolle beschließen:

  1. Der vorstehende Bericht wird zur Kenntnis genommen.
  2. Der Landtag Steiermark genehmigt die entsprechenden Vereinbarungen mit dem Bund, der ÖBB‑Infrastruktur Bau AG bzw. der GKB über die Errichtung der Ostschleife im Bahnhof Wettmannstätten, zur Umsetzung und Finanzierung der P&\;R-Anlagen und der S-Bahn gerechten Ausstattung in den Verkehrsstationen Hengsberg und Wettmannstätten über Landesbeiträge von insgesamt bis zu 1,7 Mio. EUR.
  3. Der Landtag Steiermark nimmt zustimmend zur Kenntnis, dass dafür im Budget 2009/2010 bei Vst. 1/690404‑7430 "Beiträge für Verkehrsunternehmen" 350.000 EUR bedeckt sind, der im Jahr 2011 fällige Landesbeitrag in der Höhe von rund 1,35 Mio. EUR aus dem Verkehrsbudget zu begleichen ist und für diesen Betrag im zukünftigen Budgetantrag des Ressorts für 2011 Vorsorge getroffen wird.