EZ/OZ: 3019/1
Regierungsvorlage
eingebracht am 18.06.2009, 00:00:00
Geschäftszahl(en): FA18A 016.11-59/2009-1
Zuständiger Ausschuss: -
Regierungsmitglied(er): Kristina Edlinger-Ploder (ÖVP)
Betreff:
Auflassung der L 385, Übelbachstraße von km 15,630 bis km 16,608 in einer Länge von 0,978 km Gemeindegebiet von Übelbach, pol. Bez. Graz- Umgebung
"Die laufenden Änderungen der Wirtschafts- und Siedlungsstruktur bewirken auch nachhaltige Veränderungen der Verkehrsstruktur einzelner Landesstraßen. Das Landesstraßennetz der Steiermark muss daher immer wieder den geänderten Funktionen und Verkehrsverhältnissen angepasst werden. Landesstraßen, die ihre Funktion entsprechend § 7 Abs. 1 LStVG 1964 verloren haben, sind nach § 8 Abs. 1 LStVG 1964 als solche aufzulassen.
Mit der Marktgemeinde Übelbach wurde diese funktionelle Straßennetzbereinigung einvernehmlich geregelt und hat sich mit Vertrag vom 11. Juli 2008 bereit erklärt, ein Teilstück der L 385, Übelbachstraße von km 15,630 (Kreuzung Bockstallgraben in Neuhof) bis km 16,608 (End-km) in einer Länge von 0,978 km in das Gemeindestraßennetz zu übernehmen, wenn von der Landesstraßenverwaltung eine letztmalige Instandsetzung durchgeführt wird.
Die gegenständliche Landesstraßenauflassung tritt mit dem Abschluss der letztmaligen Instandsetzungsarbeiten in Kraft."
Beschluss der Steiermärkischen Landesregierung 15. Juni 2009.
Es wird daher der
Antrag
gestellt:
Der Landtag wolle beschließen:
Gemäß § 8 Abs. 1 Landes-Straßenverwaltungsgesetz 1964 wird die Landesstraße Nr. L 385, Übelbachstraße von km 15,630 bis km 16,608 in einer Länge von 0,978 km aufgelassen und der Marktgemeinde Übelbach übergeben.
Die gegenständliche Landesstraßenauflassung tritt nach Fertigstellung der letztmaligen Instandsetzung in Kraft.