LANDTAG STEIERMARK
XV. GESETZGEBUNGSPERIODE


TOP 29

EZ/OZ 3221/2

Schriftlicher Bericht

Ausschuss: Finanzen

Betreff:
I. EU-Programmplanungsperiode 2007 - 2013\; Österreichisches Programm für die Entwicklung des ländlichen Raums, Schwerpunkte 1 – 4\;
II. Österreichisches Gemeinschaftsprogramm Europäischer Fischereifonds 2007 – 2013\;
III. Österreichisches Imkereiprogramm 2007-2010


zu:


  • 3221/1,
    I. EU-Programmplanungsperiode 2007 - 2013\; Österreichisches Programm für die Entwicklung des ländlichen Raums, Schwerpunkte 1 - 4\; \;
    II. Österreichisches Gemeinschaftsprogramm Europäischer Fischereifonds 2007 - 2013\; \;
    III. Österreichisches Imkereiprogramm 2007-2010 \;
    (Regierungsvorlage)


Der Ausschuss "Finanzen" hat in

seiner Sitzung

vom
13.10.2009
über
den oben angeführten Gegenstand
die Beratungen durchgeführt.

Es wird daher der

Antrag

gestellt:

Der Landtag wolle beschließen:

1. Der vorliegende AV der programmverantwortlichen Landesstelle FA 10A - Agrarrecht und ländliche Entwicklung - zur Umsetzung des Programms Ländliche Entwicklung 2007-2013 sowie
2. Die Umsetzung der Ländlichen Entwicklung nach dem von der EU-Kommission am 25.10.2007 genehmigte Programmplanungsdokument sowie die vom Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft, erlassenen Umsetzungsrichtlinien und die von der Steiermärkischen Landesregierung genehmigten erlassenen Richtlinien werden zustimmend zur Kenntnis genommen.
3. Die Abwicklung der einzelnen Förderungsmaßnahmen und die Auszahlung der Förderungsmittel hat gemäß Genehmigung durch die EU-Kommission nach den im verfügenden Teil des Programms angeführten Richtlinien des BMLFUW zu erfolgen.
4. Die in der Tabelle (Anlage 4a) dargelegten Landesmittlelerfordernisse und deren Sicherstellung aus dem Landeshaushalt für die Programmperiode 2007 bis 2013 (Umsetzung bis 2015) - Programmänderungen, sowie Adaptierungen des Finanzplanes im Wege des Begleitausschusses und aufgrund der Durchlässigkeit sowie  im Rahmen der Modulation sind vorbehaltlich - werden zustimmend zur Kenntnis genommen.
5. Das von der EK am 19.12.2007 genehmigte Österreichische Gemeinschaftsprogramm Europäische Fischereifonds 2007 - 2013 und die vom BMLFUW erlassene Umsetzungsrichtlinie werden zustimmend zur Kenntnis genommen.
Die Abwicklung hat gemäß Genehmigung durch die EK nach der im verfügenden Teil des Programms angeführten  Richtlinie zu erfolgen. In den Jahren 2007-2013 beträgt der jährliche Landesmittelbedarf rund € 80.000,--, insgesamt also € 560.000,--. Die Sicherstellung aus dem Landeshaushalt wird zustimmend zur Kenntnis genommen.
6. Das von der EK am 10.8.2007 genehmigte Österreichische Imkereiprogramm und die vom BMLFUW erlassene Umsetzungsrichtlinie werden zustimmend zur Kenntnis genommen. Die Abwicklung hat gemäß Genehmigung durch die EK nach der im verfügenden Teil des Programms angeführten Richtlinie zu erfolgen. Im Zeitraum vom 1.9.2007 bis 31.8.2010 beträgt der anteilige Landesmittelbedarf insgesamt rund 130.000 Euro.