TOP 18
EZ/OZ 3226/2
Schriftlicher Bericht
Ausschuss: Finanzen
Betreff:
Nahverkehrsdrehscheibe Graz Hbf., Errichtung der unterirdischen Straßenbahnhaltestelle am Bahnhofsvorplatz des Grazer Hauptbahnhofes mit unterirdischer Führung der Straßenbahn unter Bahnhofsgürtel B67, Bahnhofvorplatz, Bahnhofsgebäude und Eisenbahngleisen und Neuerrichtung einer Wendeschleife im Bereich Asperngasse/Daungasse sowie Neuerrichtung der Eisenbahnunterführung Eggenbergerstraße L333c und fahrgastadäquate Gestaltung des Bahnhofvorplatzes, Vereinbarung mit der Stadt Graz und der ÖBB zur Beitragsleistung des Landes an die Stadt Graz in der Höhe von insgesamt bis zu 32,410 Mio. EUR zuzüglich der Finanzierungskosten für eine langfristige Finanzierung über 20 Jahre in den Jahren 2010 bis 2029
zu:
- 3226/1, Nahverkehrsdrehscheibe Graz Hbf., Errichtung der unterirdischen Straßenbahnhaltestelle am Bahnhofsvorplatz des Grazer Hauptbahnhofes mit unterirdischer Führung der Straßenbahn unter Bahnhofsgürtel B67, Bahnhofvorplatz, Bahnhofsgebäude und Eisenbahngleisen und Neuerrichtung einer Wendeschleife im Bereich Asperngasse/Daungasse sowie Neuerrichtung der Eisenbahnunterführung Eggenbergerstraße L333c und fahrgastadäquate Gestaltung des Bahnhofvorplatzes, Vereinbarung mit der Stadt Graz und der ÖBB zur Beitragsleistung des Landes an die Stadt Graz in der Höhe von insgesamt bis zu 32,410 Mio. EUR zuzüglich der Finanzierungskosten für eine langfristige Finanzierung über 20 Jahre in den Jahren 2010 bis 2029 (Regierungsvorlage)
Der Ausschuss "Finanzen" hat in seiner Sitzung vom 13.10.2009 über den oben angeführten Gegenstand die Beratungen durchgeführt.
Es wird daher der
Antrag
gestellt:
Der Landtag wolle beschließen:
1. Der Bericht wird zur Kenntnis genommen.
2. Der Landtag Steiermark genehmigt die entsprechenden Vereinbarungen mit der Stadt Graz und der ÖBB‑Infrastruktur Bau AG zur Realisierung der Nahverkehrsdrehscheibe Graz Hbf. über Landesbeiträge von insgesamt maximal 32,410 Mio. EUR zuzüglich der Finanzierungskosten über 20 Jahre, die als Annuitäten in den Jahren 2010 bis 2029.
3. Der Landtag Steiermark nimmt zustimmend zur Kenntnis, dass der voraussichtliche Landesbeitrag für das Jahr 2010 in der Höhe von bis zu 2,5 Mio. EUR im Budget des Landes bei Vst. 5/690404‑7355 "Beiträge an Gemeinden" unter Berücksichtigung der mit RS-Beschluss vom 15.12.2008 (GZ FA18A 14-5/03-100) in Gebühr gestellten Mittel bedeckt ist und für die Annuitäten in den Jahren 2011 bis 2029 entsprechend den tatsächlichen Kosten und der Zinsentwicklung in den zukünftigen Budgetanträgen des Verkehrsressorts Vorsorge getroffen wird.