LANDTAG STEIERMARK
XV. GESETZGEBUNGSPERIODE


TOP 30

EZ/OZ 2822/5

Schriftlicher Bericht

Ausschuss: Gesundheit

Betreff:
Wiedereinführung des "Pneumobils"


zu:


  • 2822/1, Wiedereinführung des "Pneumobils" (Selbstständiger Antrag)


Der Ausschuss "Gesundheit" hat in seinen Sitzungen vom 31.03.2009 und 13.10.2009 über den oben angeführten Gegenstand die Beratungen durchgeführt.

Die Abgeordneten Kaltenegger und Klimt-Weithaler haben unter der Einl. Zahl 2822/1, am 19. März 2009 folgenden selbstständigen Antrag eingebracht:
"Der Landtag wolle beschließen:
Die Landesregierung wird aufgefordert, wieder ein niederschwelliges, unentgeltliches Angebot zur Lungen- und Atemwegsuntersuchung einzurichten, wie es in der Form des "Pneumobils" seit 1989 und in den Folgejahren bestand."

In der Sitzung des Ausschusses für Gesundheit und Sport am 31. März 2009 wurde der Beschluss gefasst, die Landesregierung um Stellungnahme gem. § 30 Abs. 1 GeoLT zu ersuchen.

In ihrer Stellungnahme führt die Landesregierung dazu Folgendes aus:

Die Wiedereinführung des "Pneumobils" kann aus Public Health - Sicht nicht empfohlen werden, da die wissenschaftlichen Belege derzeit dagegen sprechen, in der klinisch gesunden Bevölkerung (d.h. bei Personen ohne Krankheitszeichen) mittels Spirometrie (= Lungenfunktionsmessung) nach chronischen obstruktiven Lungenerkrankungen (COPD) zu suchen.
 
Was die Präventionsmöglichkeiten der COPD anlangt, so stellt der Nikotinmiss­brauch den einflussreichsten Risikofaktor für die COPD dar und es liegt unzweifelhafte Evidenz dafür vor, dass die effektivste und kosten­günstigste Maßnahme zur Verminderung des Risikos einer COPD-Entwicklung sowie zur Verhinderung des Fortschreitens der tabakrauchassoziierten COPD in einer erfolgreichen Entwöhnung vom Tabakrauchen besteht.

Mit der Umsetzung der umfassenden Tabakpräventionsstrategie Steiermark werden daher bereits wirksame Präventionsmaßnahmen umgesetzt, die sowohl auf der Verhältnisbene (mehr rauchfreie Räume schaffen) als auch auf der Verhaltensebene (so haben seit dem Start der Entwöhnprogramme bereits mehr als 1.200 Steirer daran teilgenommen) ansetzen. Diese Bemühungen gilt es weiter zu verstärken.
 
Die Förderung des Pneumobil-Programms durch das Gesundheitsressort wurde nach dem Jahre 2000 eingestellt, da es den Betreibern einerseits bereits damals nicht gelungen war, die Eignung der Spirometrie als Instrument für ein Bevölkerungs-Screening zu belegen, und andererseits dem Ansinnen der Fachabteilung für Ge­sundheitswesen, durch das Pneumobil-Programm einen gezielten und wissen­schaftsbasierten Beitrag zur Erhebung von Prävalenzdaten hinsichtlich der COPD zu leisten nicht nachgekommen wurde.
 
Darüber hinaus gilt es zwischen der Spirometrie als Diagnoseinstrument, das heißt zur Abklärung von Erkrankungen bei Einzelpersonen, und deren Einsatz als Screening-Methode, also bei der Suche nach frühen Erkrankungsstadien in der Bevölkerung zu unterscheiden. Als Diagnoseinstrument ist die Spirometrie bei verschiedenen Lungenerkrankungen unbestritten, während die Verwendung als Screening-Methode im Rahmen der österreichischen Gesundenuntersuchung sowie von der Global Initiative for Chronic Obstructive Lung Disease, der U.S. Preventive Services Task Force und dem American College of Physicians als ungeeignet abgelehnt wird. Dementsprechend stellt sich die Frage nach alternativen Untersuchungsange­boten eigentlich gar nicht, da die gezielte Untersuchung von Risikopersonen und Menschen mit (beginnenden) Beschwerden natürlich weiterhin beim entsprechend ausgebildeten Facharzt erfolgen muss.

Es wird daher der

Antrag

gestellt:

Der Landtag wolle beschließen:

Der Bericht des Ausschusses für Gesundheit und Sport zum Antrag, Einl.Zahl 2822/1, der Abgeordneten Kaltenegger und Klimt-Weithaler betreffend  Wiedereinführung des "Pneumobils" wird zur Kenntnis genommen.