LANDTAG STEIERMARK
XV. GESETZGEBUNGSPERIODE


TOP 31

EZ/OZ 2855/6

Schriftlicher Bericht

Ausschuss: Gesundheit

Betreff:
Maßnahmen gegen die Gefährdung durch Bisphenol A in Nahrungsmitteln.


zu:


EZ/OZ 2855/6

Schriftlicher Bericht

Ausschuss: Gesundheit

Betreff:
Maßnahmen gegen die Gefährdung durch Bisphenol A in Nahrungsmitteln


zu:


  • 2855/1, Maßnahmen gegen die Gefährdung durch Bisphenol A in Nahrungsmitteln. (Selbstständiger Antrag)


Der Ausschuss "Gesundheit" hat in seinen Sitzungen vom 12.05.2009 und 13.10.2009 über den oben angeführten Gegenstand die Beratungen durchgeführt.

Das Stück mit der Einlagezahl 2855/1, betreffend Maßnahmen gegen die Gefährdung durch Bisphenol A in Nahrungsmitteln zielt darauf ab, die Landesregierung aufzufordern, an die Bundesregierung heranzutreten, sich auf europäischer Ebene dafür einzusetzen, dass Bisphenol A auf die Liste der besonders besorgniserregenden Substanzen laut EU-Chemikalienverordnung REACH eingestuft wird.

Dazu führt die Landesregierung in ihrer Stellungnahme mit der Einlagezahl 2855/3 aus, dass Sachverständige zwar für diese Substanz Handlungsbedarf bestätigen, der von LTAbg. Klubobmann Ernest Kaltenegger und LTAbg. Dr. Werner Murgg eingebrachte Antrag, Bisphenol A auf die SVHC - Liste zu setzen von der zuständigen Behörde der europäischen Union ECHA aus formalen Gründen nicht berücksichtigt werden könnte, da der Nachweis einer endokrinen beziehungsweise fortpflanzungsgefährdenden Wirkung auf den menschlichen Organismus erst durch Vorlage oder Durchführung entsprechender Studien erbracht werden müsse.

Die Landesregierung schlägt daher vor, den Antrag dahingehend abzuändern, dass seitens der Bundesregierung wissenschaftliche Studien in Auftrag zu geben oder vorhandene Studien vorzulegen wären, welche von der ECHA anerkannt werden und den Kriterien von REACH Artikel 57 entsprechen. 

Es wird daher der

Antrag

gestellt:

Der Landtag wolle beschließen:

Die Steiermärkische Landesregierung wird aufgefordert, an die Bundesregierung mit dem Anliegen heranzutreten, wissenschaftliche Studien in Auftrag zu geben beziehungsweise vorhandene Studien vorzulegen, die geeignet sind, die schwerwiegenden Auswirkungen, die Bisphenol A auf die menschliche Gesundheit beziehungsweise auf die Umwelt entfaltet, im Sinne der Kriterien von Artikel 57 der EU-Chemikalienverordnung REACH nachzuweisen und diese mit dem Ziel, Bisphenol A in den Anhang XIV der REACH-Verordnung aufzunehmen, der zuständigen europäischen Behörde ECHA vorzulegen.