LANDTAG STEIERMARK
XV. GESETZGEBUNGSPERIODE


TOP 20

EZ/OZ 3026/5

Schriftlicher Bericht

Ausschuss: Infrastruktur

Betreff:
Weitere Verkehrsanbindungen der Stadtgemeinde Trofaiach an die LB 115


zu:


  • 3026/1, Weitere Verkehrsanbindungen der Stadtgemeinde Trofaiach an die LB 115 (Selbstständiger Antrag)


Der Ausschuss "Infrastruktur" hat in seinen Sitzungen vom 30.06.2009 und 13.10.2009 über den oben angeführten Gegenstand die Beratungen durchgeführt.

Zum Antrag der Landtagsabgeordneten Claudia Klimt-Weithaler und Ing. Renate Pacher liegt seitens der Steiermärkischen Landesregierung folgende Stellungnahme vor:

"Das regionale Verkehrskonzept Obersteiermark-Ost wurde am 26. Februar 2007 von den regionalen Planungsbeiräten und am 4. April 2007 von der Steiermärkischen Landesregierung einstimmig beschlossen. Es war und ist nach wie vor vorgesehen, die jeweiligen Verkehrskonzepte sukzessive erst dann zu evaluieren, wenn alle elf regionalen Verkehrskonzepte fertiggestellt und beschlossen sind (siehe auch www.verkehr.steiermark.at/rvk). Derzeit befinden sich die letzten drei, nämlich Graz-Graz/Umgebung, Obersteiermark West (Murau-Judenburg-Knittelfeld) und Voitsberg in Ausarbeitung. In diesem Zusammenhang wird festgehalten, dass die jeweiligen Bauprogramme mit den zuständigen Baubezirksleitungen turnusmäßig zweimal jährlich evaluiert werden.

Nachdem die derzeit bestehenden Anschlussstellen Trofaiach-Mitte und Trofaiach-Nord aus verkehrs-sicherheitstechnischer Sicht funktionieren und es sich um keine Unfallhäufungsstellen handelt, sieht die Landesstraßenverwaltung auch auf Grund der knappen Budgets derzeit keine Veranlassung, Mittel in Baumaßnahmen zu investieren.

Denn wie im selbstständigen Antrag formuliert "Die Aufschließung von Bauerwartungsland bzw von möglichen Gewerbegebieten ist das über das derzeitige Verkehrssystem nur sehr beschränkt möglich", könnte es sich dabei künftig viel mehr um die Errichtung von Aufschließungsstraßen handeln, was einerseits nicht die Aufgabe der Landesstraßenverwaltung ist, andererseits nach dem Landesstraßenverwaltungsgesetz § 25a auch untersagt ist.

§ 25a

(1) Anschlüsse von öffentlichen Straßen sowie von nichtöffentlichen
Straßen und Wegen oder Zu- und Abfahrten zu einzelnen Grundstücken in
Ortsgebieten an Landesstraßen dürfen nur mit Zustimmung des Landes
(Landesstraßenverwaltung), entsprechende Anschlüsse an Verkehrsflächen
von Gemeinden nur mit Zustimmung der Gemeinde
(Gemeindestraßenverwaltung) angelegt oder abgeändert werden. Die
Zustimmung ist zu erteilen, wenn hiedurch für die Leistungsfähigkeit
der Landesstraße bzw. der Verkehrsflächen der Gemeinde keine Nachteile
zu erwarten sind und dies den Rücksichten auf die künftige Verkehrsentwicklung und den in § 16 enthaltenen Grundsätzen nicht
widerspricht. Die Kosten des Baues und der Erhaltung dieser Straßen
und Weganschlüsse sowie allfälliger Änderungen sind vom Erhalter der
angeschlossenen Straße oder des angeschlossenen Weges zu tragen.
(2) Wird die Zustimmung nach Abs.1 nicht erteilt, so entscheidet über
die Zulässigkeit des Anschlusses an Landesstraßen die Landesregierung,
über die Zulässigkeit des Anschlusses an Verkehrsflächen der Gemeinden
die Gemeinde mit Bescheid. In diesem Verfahren kommt der
Straßenverwaltung, an deren Verkehrsfläche angeschlossen werden soll,
Parteistellung zu. Die Beseitigung entgegen dieser Vorschrift
vorgenommener Anschlüsse ist dem Eigentümer der angeschlossenen
Grundstücke bzw. der Gemeinde, die an eine Verkehrsfläche des Landes
angeschlossen hat, über Antrag der Straßenverwaltung von der
zuständigen Behörde mit Bescheid aufzutragen.
(3) Die Kosten des Baues, der Erhaltung und allfälliger Änderungen von
Anschlüssen im Sinne des Abs. 1 sind von der Gemeinde, die an eine
Verkehrsfläche des Landes angeschlossen hat bzw. vom Grundeigentümer
der angeschlossenen Grundstücke zu tragen."

Es wird daher der

Antrag

gestellt:

Der Landtag wolle beschließen:

Der Bericht des Ausschusses für Infrastruktur zum Antrag, Einl.Zahl 3026/1, der Abgeordneten Klimt-Weithaler und Ing. Pacher betreffend weitere Verkehrsanbindungen der Stadtgemeinde Trofaiach an die LB 115 wird zur Kenntnis genommen.