LANDTAG STEIERMARK
XV. GESETZGEBUNGSPERIODE


TOP N1

EZ/OZ 3411/2

Schriftlicher Bericht

Ausschuss: Infrastruktur

Betreff:
Genehmigung eines Dienstbarkeitsvertrages abzuschließen zwischen dem Land Steiermark, der Stadt Graz - Abteilung für Grünraum und Gewässer und der Republik Österreich – Öffentliches Wassergut betreffend des Hochwasserschutzprojekts „Bründlbach – Hochwasserrückhaltebecken mit Linearbachausbau im Unterlauf im Bereich der Land- und forstwirtschaftlichen Fachschule Alt-Grottenhof“


zu:


  • 3411/1,
    Genehmigung eines Dienstbarkeitsvertrages abzuschließen zwischen dem Land Steiermark, der Stadt Graz - Abteilung für Grünraum und Gewässer und der Republik Österreich - Öffentliches Wassergut betreffend des Hochwasserschutzprojekts "Bründlbach - Hochwasserrückhaltebecken mit Linearbachausbau im Unterlauf im Bereich der Land- und forstwirtschaftlichen Fachschule Alt-Grottenhof" (Regierungsvorlage)


Der Ausschuss "Infrastruktur" hat in

seiner Sitzung

vom
15.12.2009
über
den oben angeführten Gegenstand
die Beratungen durchgeführt.

Es wird daher der

Antrag

gestellt:

Der Landtag wolle beschließen:

1. Der Einräumung der erforderlichen Dienstbarkeit für die im AV angeführten Liegenschaften des Landes Steiermark zugunsten der Stadt Graz und der Republik Österreich bezüglich der Inanspruchnahme von Grundstücken des Landes Steiermark zur Umsetzung der geplanten Hochwasserschutzmaßnahmen im Sinne des AV´s wird zugestimmt.

2. Die Fachabteilung 6C - Land- und forstwirtschaftliches Berufs- und Fachschulwesen - wird ermächtigt, den dafür erforderlichen Vertrag, abzuschließen zwischen dem Land Steiermark, der Stadt Graz und der Republik Österreich zu verhandeln, zum Abschluss zu bringen und notariell zu unterfertigen.

3. Das Entgelt für die Einräumung der Dienstbarkeit sowie allfällige Entschädigungen für Flurschäden werden für Investitionen im Bereich des land- und forstwirtschaftlichen Schulwesens - Fachabteilung 6C - vor allem für die Fachschule und den Lehr- und Versuchsbetrieb Alt-Grottenhof genehmigt.