LANDTAG STEIERMARK
XV. GESETZGEBUNGSPERIODE


EZ/OZ: 3199/1

Regierungsvorlage

eingebracht am 14.09.2009, 00:00:00


Geschäftszahl(en): FA19A02La3-1999/80
Zuständiger Ausschuss: -
Regierungsmitglied(er): Johann Seitinger
Beilagen: Beilage)

Betreff:
Rückstand aus Wasserwirtschaftsförderung - Siedlungswasserwirtschaft\; Bericht und 5-Jahresplan

Anlässlich des Beschlusses des Budgets 2009/2010 wurde unter Punkt 6b) der Budgetvereinbarung festgelegt:

Die Rückstände aus den Wasserwirtschaftsförderungen für den Ausbau der Abwasserreinigungsanlagen der steirischen Gemeinden betragen Ende 2008 insgesamt     € 32 Mio. Da die Gemeinden auf Grund des Wasserrechtsgesetzes und des Steiermärkischen Kanalgesetzes gezwungen sind, die Infrastruktur weiter auszubauen, sollen die Förderrückstände in den Jahren 2009 - 2013 mit je
€ 6,4 Mio. abgebaut werden. Der Bedarf für die zusätzlich benötigten Mittel von ca.
€ 32 Mio. für die Abwasserentsorgung und Wasserversorgung, ist in einem
5-Jahresplan der Regierung und dem Landtag vorzulegen. Dazu ist der Nachweis zu bringen, dass die in den Jahren 2005 bis 2008 zur Verfügung gestellten Mittel nicht ausreichen, um den gesetzlichen Bestimmungen des Wasserrechtsgesetzes gerecht zu werden. Ebenso ist darzulegen, dass die Bezug habenden Richtlinien nicht ohne Beeinträchtigung der Gesamtversorgung geändert werden können und der Finanzierungsrahmen verlängert werden kann.

Die Abwasserentsorgung nach dem Stand der Technik ist eine generelle Forderung des Wasserrechtsgesetzes und im Sinne eines flächendeckenden Gewässerschutzes von wesentlicher Bedeutung. Überall dort, wo die Abwasserentsorgung gemeinschaftlich, vor allem aus wirtschaftlichen Gründen sinnvoll ist, sind die Gemeinden angehalten, eine ordnungsgemäße Abwasserentsorgung sicher zu stellen.
Verstärkt wird diese Forderung durch die Bestimmungen des Raumordnungsgesetzes, dem zufolge Bauland nur in Verbindung mit einer Abwasserentsorgung nach dem Stand der Technik ausgewiesen werden kann. Zuletzt wurde auch der Betrieb von nicht mehr dem Stand der Technik entsprechenden Hauskläranlagen untersagt, und war von den Gemeinden im Rahmen des Gemeindeabwasserplanes festzulegen, welche Bereiche in den nächsten Jahren öffentlich, sprich kommunal und welche privat zu entsorgen sind.

Mit Ende des Jahres 2004 betrugen die Förderungsrückstände in der Siedlungswasserwirtschaft bereits € 13,1 Mio. Durch die Möglichkeit der Nutzung von EU-Förderungen und Nutzung von Mitteln aus dem Wachstumsbudget konnten in den Jahren 2005 und 2006 die Rückstände auf € 11,5 Mio. bzw. € 12,0 Mio. reduziert werden. In den Jahren 2007 und 2008 wurden die Budgetansätze für die Förderung siedlungswasserwirtschaftlicher Maßnahmen um rd. 20 % gekürzt. Nachfolgend sind die Förderungsrückstände überdurchschnittlich stark gestiegen. Ende 2008 betrug der Rückstand € 24,1 Mio., wobei zusätzlich Sonderförderungen u.a. für das Wassernetzwerk Steiermark mit einer längerfristigen Bereitstellung von Förderungsmitteln in Raten zu berücksichtigen sind.

Die Auswertung der Daten aus der Förderungsdatenbank "Projekts- und Kostenevidenz Siedlungswasserwirtschaft" mit Stand 29.01.2009 weist insgesamt folgende Rückstände für kommunale (Gemeinden, Verbände) Förderungsnehmer aus:

- € 15,71 Mio. Förderung Abwasserentsorgungsanlagen für Gemeinden
€   7,52 Mio. Förderung Abwasserentsorgung für Verbände
  € 23,23 Mio. Summe Förderung Abwasserentsorgung


- €   4,50 Mio. Förderung Wasserversorgung für Gemeinden
€ 10,59 Mio. Förderung Wasserversorgung für Verbände
  € 15,09 Mio. Summe Förderung Wasserversorgung


Daraus ergibt sich ein Gesamtförderungsrückstand auf Basis vorgelegter Rechnungsnachweise von € 38,32 Mio. Der Unterschied zu der im Budgetbeschluss genannten Summe von € 32,00 Mio. ergibt sich aus zwischenzeitlich vorgelegten weiteren Förderungsanforderungen, der Sperre von 50 % des letzten Kreditsechstels 2008 sowie bis Jänner 2009 nur im geringfügigen Ausmaß erfolgten Auszahlungen von Förderungsbeiträgen.

Die seit dem Budgetbeschluss erfolgte Vorlage von Förderungsanträgen lässt kurzfristig keinen Rückgang an Bauvolumina und Förderungsumfang für 2009 erkennen.

Mit Ende Jänner 2009 lagen darüber hinaus 2757 Förderungsanträge für Kleinabwasseranlagen mit einem Investitionsvolumen von € 39.615.227,-- und geschätzten Fördervolumen-Landesförderung von rd. € 8,0 Mio. auf. Die exakte Festlegung des Fördersatzes erfolgt erst nach Baufertigstellung, wobei bisherige Auswertungen einen durchschnittlichen Bedarf an Landesförderungen von 20%, bezogen auf die Nettobaukosten, ausweist. Für die Budgetperiode 2009/2010 wurden letztendlich € 5,0 Mio. pro Jahr aus dem Titel Rückstandsabdeckung bereit gestellt.

Ein wesentlicher Teil der Budgetaufstockung (aus dem Titel Rückstandsabdeckung) im Ausmaß von je € 2,46 Mio. für 2009 und 2010 war für die aktuell sehr große Anzahl an Kleinkläranlagen erforderlich. Bei diesem Förderungsgegenstand ist die Koförderung zur Bundesförderung zwingend, und gewährt der Bund nur Mittel in Höhe der Landesförderung.

Die Budgetaufstockung für die kommunalen Bauvorhaben wurde für 2009 und 2010 wie folgt vorgesehen:

- € 0,7 Mio. Abwasserentsorgung von Gemeinden und Verbände 2009,
- € 0,2 Mio. für Abwasserentsorgung von Gemeinden und Verbände 2010 und
- € 1,85 Mio. für kommunale Bauvorhaben der Wasserversorgung für Gemeinden und Verbände, jeweils für 2009 und 2010

Durch die Sperre von 50 % des letzten Kreditsechstels 2008 sind rd. € 830.000,-- an Förderungsmittel für die Siedlungswasserwirtschaft verloren gegangen, davon € 610.000,-- für kommunale Abwasseranlagen und rd. € 55.000,-- für Kleinkläranlagen. Bei einem Wegfall des letzten Kreditsechstels 2009 und 2010 stehen weitere € 2,538.100,-- für 2009 und € 2.425.484,-- für 2010 (insgesamt € 4,963.584,--) nicht zur Verfügung.
Der Wegfall des letzten Kreditsechstels für die zur Rückstandsabdeckung zugesicherten € 5,0 Mio. für jeweils 2009 und 2010 würde eine Kürzung von € 0,83 Mio. pro Jahr entsprechen.

Das heißt, die zur Rückstandsabdeckung für 2009 bzw. für 2010 in Aussicht gestellten Mittel von jeweils € 6,4 Mio. wurden bereits wesentlich gekürzt und durch Sperren von Kreditsechstel auch das reguläre Budget wesentlich eingeschränkt.

Zur Ausfinanzierung der dargestellten Förderungsrückstände sowie von de facto bestehenden Förderungsansprüchen mit Bezug auf die Förderungsrichtlinien des Landes für Maßnahmen der Abwasserentsorgung und Wasserversorgung sind die bereitgestellten Mittel sowie die bis 2013 jährlich in Aussicht gestellten Mittel von € 6,4 Mio. zur Rückstandsabdeckung allein nicht mehr ausreichend.


Daraus ergibt sich folgendes Erfordernis für die Bereitstellung von Landesförderung für Maßnahmen der Wasserversorgung und Abwasserentsorgung:
Die zur Rückstandsabdeckung zur Verfügung gestellten € 5,0 Mio. jeweils für die Jahre 2009 und 2010 werden außer Streit gestellt und zur Gänze, ohne Kürzung des letzten Kreditsechstels zur Verfügung gestellt.
Zur Ausfinanzierung bzw. Förderung aller vorliegenden Projekte ist die Dauer der Bereitstellung von zusätzlich € 6,4 Mio. pro Jahr von derzeit 2013 auf 2015 zu verlängern.
Neben der Bereitstellung von Mitteln für die Rückstandsabdeckung sind über das Jahr 2010 hinaus ebenfalls bis 2015 die bestehenden Budgetansätze von 2009/2010 für Maßnahmen der Wasserversorgung und Abwasserentsorgung von rd. € 15,5 Mio. erforderlich. Weiters sind die Förderungsregelungen des Landes für Maßnahmen der Abwasserentsorgung und Wasserversorgung im Hinblick auf Förderungsbedarf und aktueller Förderungsgegenstände zu überprüfen. Diesbezüglich sind bis Ende 2009 Vorschläge für Richtlinienänderungen der Landesregierung vorzulegen.

Die seit 01.01.2008 geltenden Rahmenrichtlinien über die Gewährung von Förderungen des Landes Steiermark sehen verbindliche Förderungszusagen nur mehr mit Förderungsverträgen vor. Aufgrund der bestehenden Rückstände können derzeit keine Förderungszusagen gemacht bzw. Förderungsverträge erstellt werden.
Dies führt zu einem Aussetzen von Baumaßnahmen bzw. besteht ein hohes Finanzierungsrisiko für die Förderungswerber (Gemeinden, Verbände, etc.)

Weiters sind auch die Förderungsrichtlinien für Maßnahmen der Abwasserentsorgung anzupassen und sollten auf Vorschlag des Landesrechnungshofes auch Richtlinien für die Förderung von Wasserversorgungsanlagen erlassen werden. Dabei soll die Richtlinienermächtigung für die Abwasserentsorgung aus dem Kanalgesetz genommen werden, und die künftigen Richtlinien auf Antrag des budgetbewirtschaftenden Regierungsmitgliedes mittels Regierungsbeschluss festgelegt werden.

Das Erfordernis einer ausreichenden Dotierung des Budgets bis 2015 zeigen auch die Daten einer Investitionskostenerhebung, der zufolge von 2009 bis 2015 Investitionsabsichten von rd. € 500 Mio. bekanntgegeben wurden. Diese Investitionen würden bei aktuellen Förderungssätzen allein einen Förderungsmittelbedarf von € 60 - 70 Mio. erzeugen.

Die Fortführung einer für die Gemeinden und Verbände planbaren Investition und Finanzierung von Projekten der Wasserversorgung und Abwasserentsorgung erfordert zumindest die dargestellte Bedeckung der bestehenden Ansprüche sowie zukünftig eine frühzeitige vertragliche Zusicherung von Förderungen. Werden diese Budgetmittel nicht bereitgestellt, können die Gemeinden mangels Finanzierbarkeit auch die bereitgestellten Bundesförderungen nicht ansprechen. Dabei ist anmerken, dass die Bundesförderungssätze im Schnitt mehr als doppelt so hoch sind wie die Landesförderungen.

Neben der Sicherung der Infrastruktur für Wasserversorgung und Abwasserentsorgung und der Erhaltung des hohen Gewässerschutzniveaus ist die Siedlungswasserwirtschaft mit Investitionen von € 120 - € 140 Mio. in den letzten Jahren ein wesentlicher Wirtschaftsfaktor.
Mit einem durchschnittlichen Fördersatz des Landes von 10 - 15 % können in Verbindung mit der Bundesförderung erhebliche Investitionen ausgelöst werden.


Beschluss der Steiermärkischen Landesregierung vom 13. Juli 2009 (zufolge der Budgetvereinbarung 2009/2010 - Regierungsbeschluss vom 23.10.2008 und Landtagsbeschluss vom 11.12.2008).


Es wird daher der

Antrag

gestellt:

Der Landtag wolle beschließen:

Der Bericht der Steiermärkischen Landesregierung betreffend Rückstand aus der Wasserwirtschaftsförderung - Siedlungswasserwirtschaft, Bericht und 5-Jahresplan wird zur Kenntnis genommen.