LANDTAG STEIERMARK
XV. GESETZGEBUNGSPERIODE


EZ/OZ: 3040/1

Regierungsvorlage

eingebracht am 24.06.2009, 00:00:00


Geschäftszahl(en): FA4A-24Eu26-525/2009, FA8A-82Ka1/2009-217
Zuständiger Ausschuss: -
Regierungsmitglied(er): Christian Buchmann, Helmut Hirt

Betreff:
Steiermärkische Krankenanstalten GmbH\; Bereitstellung von € 908.179.472,06 zuzüglich Zinsen in der Höhe von € 61.057.264,20 (Stand 30. Mai 2009) zur buchmäßigen Umwandlung der in der Zeit vom 01.01.2006 bis 31.12.2008 gewährten Landesdarlehen in einen Sondergesellschafterzuschuss

In den Jahren 2006 bis 2008 wurden der Steiermärkischen Krankenanstalten-GmbH die erforderlichen Mittel in Form von Darlehen bereitgestellt. Dadurch war es möglich, den laut Österreichischem Stabilitätspakt 2005 erforderlichen Maastricht-Überschuss darzustellen.

Laut Statistik Austria kam es Ende des Jahres 2005 zu einer wesentlichen Uminterpretation des Darlehensmodells im Bereich Krankenanstalten. Daraus resultierte eine Darstellung der Statistik Austria, die entgegen der Argumentation des Landes Steiermark die Darlehensgewährungen als Maastricht-wirksame und somit die Maastricht-Ergebnisse verschlechternde Ausgaben auswies. Im Bericht der Statistik Austria über die Haushaltsergebnisse 2007 (zugestellt am 21. Oktober 2008) wird dazu wie folgt ausgeführt:

"Aufgrund neuer Informationen und eines gestiegenen Erklärungsbedarfes gegenüber Eurostat wurde die Verbuchung der Landesdarlehen im Zuge der Krankenanstaltenfinanzierung im ESVG 95 mit der Maastricht-Notifikation im März 2006 umgestellt".

Unabhängig von der Diskussion über die ESVG 95 konforme Darstellung sollte im Zusammenhang mit der Liegenschaftstransaktion eine haushaltsmäßige Bereinigung der an die KAGes in den Jahren 2006 bis 2008 gewährten Landesdarlehen durch Umwandlung in einen Sondergesellschafterzuschuss vorgenommen werden.

Der erforderliche Sondergesellschafterzuschuss wäre bei der apl. VSt. 1/560014-7420 "Steiermärkische Krankenanstalten-GmbH, Sondergesellschafterzuschuss" als Maastricht-wirksame außerplanmäßige Ausgabe in der Gesamthöhe von € 969.236.736,26 darzustellen.

Dieser außerplanmäßigen Ausgabe wären buchmäßig zu verrechnende Einnahmen aus der Darlehenstilgung (Maastricht-unwirksam) bei der apl. VSt. 2/560018-2444 "Steiermärkische Krankenanstalten-GmbH, Tilgung von gewährten Landesdarlehen" in der Höhe von insgesamt € 908.179.472,06 und aus Zinsen (Maastricht-wirksam) bei der apl. VSt. 2/560015-8200 "Steiermärkische Krankenanstalten-GmbH, Zinsen für gewährte Darlehen" in der Gesamthöhe von € 61.057.264,20 gegenüber zu stellen. Die buchmäßige Verrechnung hat durch die kreditbewirtschaftende Abteilung 8 zu erfolgen.

Hervorzuheben ist, dass sich durch diese Maßnahme für das Land keine Verschlechterung des Gebarungsergebnisses 2009 ergibt - es ändert sich nur die zeitliche Abwicklung der Entschuldung der Gesellschaft.

Das Maastricht-Ergebnis 2009 verschlechtert sich jedoch in der Höhe der buchmäßig zu verrechnenden Tilgung, somit in der Höhe von € 908.179.472,06. Ausgehend von der eingangs beschriebenen Uminterpretation durch Statistik Austria wird die Auffassung vertreten, dass die gesamtstaatlichen Defizite bereits die von Statistik Austria bereinigten Beträge für das Land Steiermark inkludieren, so dass diesbezüglich für das gesamtstaatliche Maastricht-Ergebnis keine Auswirkungen gegeben sind.

Es kann jedoch davon ausgegangen werden, dass durch Entfall der in den bestehenden Darlehensverträgen festgeschriebenen Rückzahlungsverpflichtungen der KAGes gegenüber dem Land aus den jährlichen Annuitäten eine Reduktion der zukünftig vom Land zu leistenden Zuschüsse zu den Betriebsabgängen der KAGes eintritt.

Hier ist aber darauf hinzuweisen, dass beim Abschluss der Ergänzung zur Finanzierungsvereinbarung wegen des negativen Eigenkapitals der Gesellschaft von einer Stundung der Landesdarlehen ausgegangen werden musste und daher die für die Jahre 2009 bis 2011 vereinbarten Gesellschafterzuschüsse (teilweise über die Liegenschaftstransaktion finanziert) Annuitätenzahlungen der KAGes an das Land nicht berücksichtigen. Dieser Tatsache trägt auch die vom Landtag Steiermark am 12.12.2008, Beschlussnr. 1332 im Zusammenhang mit der Ergänzung zur Finanzierungsvereinbarung genehmigte Rückstehungserklärung Rechnung, nach der erst nach der Beseitigung des negativen Eigenkapitals der Gesellschaft Rückzahlungen der Darlehen zu erfolgen haben. Damit werden durch diese Maßnahme in erster Linie zukünftige Mehrbelastungen nach einer Entschuldung der Gesellschaft im Zusammenhang mit der Liegenschaftstransaktion verhindert. Dieser Umstand wird bei der endgültigen Festlegung der Gesellschafterzuschüsse ab dem Jahr 2012 berücksichtigt.

Für die KAGes tritt durch die aus der vorgeschlagenen Vorgangsweise resultierende vorzeitige Entschuldung jedenfalls eine wesentliche Verbesserung ihrer bilanziellen Situation durch Stärkung des Eigenkapitals sowie durch Entfall der jährlichen Rückzahlungsverpflichtungen gegenüber dem Land ein. Insbesondere ergeben sich im Zusammenhang mit der derzeit in Umsetzung befindlichen Liegenschaftstransaktion wesentlich verbesserte Möglichkeiten für Finanzierungsmaßnahmen der Gesellschaft.


Beschluss der Steiermärkischen Landesregierung vom 22. Juni 2009.


Es wird daher der

Antrag

gestellt:

Der Landtag wolle beschließen:

Der Steiermärkischen Krankenanstalten GmbH wird zur buchmäßigen Umwandlung der in der Zeit vom 01.01.2006 bis 31.12.2008 gewährten Landesdarlehen in der Höhe von € 908.179.472,06 und der anerlaufenen Zinsen in der Höhe von € 61.057.264,20 (Stand 30.05.2009) im Sinne der Regierungsvorlage ein Sondergesellschafterzuschuss bereit gestellt.