EZ/OZ: 3200/1
Regierungsvorlage
eingebracht am 24.09.2009, 00:00:00
Geschäftszahl(en): A9-24.Ku-6/2009-169
Zuständiger Ausschuss: -
Regierungsmitglied(er): Bettina Vollath
Beilagen: Kulturförderungsbericht 2008
Betreff:
Bericht über die Förderungen im Kulturbereich im Jahr 2008 gemäß § 14 des Steiermärkischen Kultur- und Kunstförderungsgesetzes 2005
Mit 1. Dezember 2005 trat das "Gesetz vom 24. Mai 2005 über die Förderung der Kultur und der Kunst in der Steiermark" (Steiermärkisches Kultur- und Kunstförderungsgesetz 2005) in Kraft, welches für den "Kulturförderungsbericht 2008" anzuwenden ist. Das "Steiermärkische Kultur- und Kunstförderungsgesetz 2005" normiert im § 14, dass die Landesregierung dem Landtag jährlich bis Ende September des Folgejahres einen Kulturbericht vorzulegen hat. Alle Maßnahmen der steirischen Kultur- und Kunstförderung sind darin in ihrer Gesamtheit und in ihrem Zusammenhang darzustellen.
Aus diesem Grund wird nunmehr der Kulturförderungsbericht für das Jahr 2008 vorgelegt. Er enthält in Analogie zu den Ansätzen der Landesvoranschläge die von der Steiermärkischen Landesregierung beschlossenen Förderungsmaßnahmen.
(Der Bericht ist als Beilage angeschlossen)
Beschluss der Steiermärkischen Landesregierung vom 14. September 2009.
Es wird daher der
Antrag
gestellt:
Der Landtag wolle beschließen:
Der beiliegende Bericht über die Förderungen im Kulturbereich für das Jahr 2008 wird gemäß § 14 des Steiermärkischen Kultur- und Kunstförderungsgesetzes 2005 zur Kenntnis genommen.