EZ/OZ: 3202/1
KA-Nr: 184
Regierungsvorlage
eingebracht am 24.09.2009, 00:00:00
Geschäftszahl(en): FA4A-24La84-217/2009
Zuständiger Ausschuss: -
Regierungsmitglied(er): Franz Voves
Betreff:
Landtagsbeschluss Nr. 1618, Einl.Zahl 2606/7, vom 07.07.2009 betreffend Beratungsverträge in der ESTAG
Der Landtag Steiermark hat am 07.07.2009 den Beschluss Nr. 1618 gefasst, mit dem die Steiermärkische Landesregierung aufgefordert wird "auf die ESTAG dahingehend einzuwirken, dass im Rahmen einer konzernweit geltenden Vergabeordnung folgende Standards festgelegt werden:
· Auftragsvergaben und deren Abwicklung sind zu dokumentieren (ähnlich der Vorgangsweise im Bereich der Materialwirtschaft)
· Offenlegung der Kalkulationsgrundlagen von Beratungshonoraren
· Nachweisbare Abrechnung der Leistungen von Beratungsverträgen bei gleichzeitiger Kostendeckelung mit einem Maximalentgelt
· Regelmäßige Neuausschreibung der Beratungsleistungen (insbesondere Steuerberatung und notarielle Leistungen)
· Beratungsverträge sind ausschließlich schriftlich zu erteilen
· Einführung von BieterInnenlisten bei Rechtsberatungsleistungen"
Die ESTAG wurde seitens der Fachabteilung 4A um eine Stellungnahme gebeten, inwieweit die vorgeschlagenen Standard seitens der ESTAG im Rahmen einer konzernweit geltenden Vergabeordnung umgesetzt werden könnten.
Die ESTAG hat nunmehr mit Schreiben vom 27.08.2009 wie folgt mitgeteilt:
"Eine von sämtlichen inländischen Konzernunternehmen verbindlich einzuhaltende "Konzernrichtlinie Beschaffung" wurde bereits erlassen. Diese berücksichtigt nicht nur die bestehenden gesetzlichen Regelungen unter Einbeziehung der Novellierungen des Bundesvergabegesetzes, der Freistellungsverordnung für die Erzeugung von elektrischer Energie, der laufenden Anpassung der Schwellenwerteverordnung sowie auch neuer Normen (z.B. Ö-Norm 2050) für die Vergabe von Aufträgen über Leistungen, sondern selbstverständlich auch die Anregungen des Rechnungshofs, die vom Landtag Steiermark im Beschluss Nr. 1618 zusammenfassend wiedergegeben wurden. Durch die Zentralisierung der Beschaffungsdienstleistungen für die Konzerngesellschaften der Energie Steiermark im Bereich der Materialwirtschaft und konzernübergreifend standardisierte Abläufe ist daher nunmehr für die Betriebe der Energie Steiermark eine Beschaffungsorganisation gegeben, die im Rahmen der gesetzlichen Normen ein technisch - betriebswirtschaftlich - juristisches Optimum für die Auftragsvergabe gewährleistet."
Beschluss der Steiermärkischen Landesregierung vom 14. September 2009.
Es wird daher der
Antrag
gestellt:
Der Landtag wolle beschließen:
Der Bericht zum Beschluss Nr. 1618, Einl.Zahl 2606/7, betreffend Beratungsverträge in der ESTAG wird genehmigend zur Kenntnis genommen.