LANDTAG STEIERMARK
XV. GESETZGEBUNGSPERIODE


EZ/OZ: 3278/1

Regierungsvorlage

eingebracht am 19.10.2009, 00:00:00


Geschäftszahl(en): FA10A-50La-3/1992-113
Zuständiger Ausschuss: -
Regierungsmitglied(er): Johann Seitinger

Betreff:
Beschluss Nr. 1452 des Landtages Steiermark vom 21. April 2009 betreffend den Entschließungsantrag der Abgeordneten Riebenbauer, Kaufmann, Ing. Pacher, Mag. Zitz und D. Gruber, Einl.Zahl 2686/6

Mit dem Entschließungsantrag, Einl.Zahl 2686/6, der Landtagsabgeordneten Erwin Gruber, Monika Kaufmann, Ing.Renate Pacher, Mag.Edith Zitz, Franz Riebenbauer, Detlef Gruber, Bernhard Ederer und Johannes Schwarz, betreffend die Änderung des Landarbeitsgesetzes, wurde an den Landtag Steiermark folgender Antrag gestellt:

Die Landesregierung wird aufgefordert, mit dem Ersuchen an die Bundesregierung heranzutreten, unter Einbindung der Sozialpartner ehestmöglich die notwendigen Gesetzesänderungen herbeizuführen, damit der nicht zeitgemäße Begriff der Züchtigung durchgängig in allen Gesetzen entfällt bzw. durch einen zeitgemäßen Begriff ersetzt wird.
Begründet wurde der Entschließungsantrag damit, dass mit Entschließungsantrag vom 1. Juli 2008 die Landesregierung aufgefordert wurde, an die Bundesregierung heranzutreten, um den nicht mehr zeitgemäßen Begriff der Züchtigung, der sich im Landarbeitsgesetz 1984 findet, zu streichen bzw. in den entsprechenden Bestimmungen durch einen zeitgemäßen Begriff zu ersetzen.
Vom Bundeskanzleramt wurde  mitgeteilt, dass eine Streichung im genannten Gesetz insofern nicht einfach sei, als sich der Begriff in zahlreichen einschlägigen Gesetzen ebenfalls finde und deshalb Neufassungen von mehreren Gesetzen notwendig seien.

Mit Landtagsbeschluss Nr. 1452 vom 21. April 2009, Einl.Zahl 2686/6, wurde die Steiermärkische Landesregierung daher aufgefordert, mit dem Ersuchen an die Bundesregierung heranzutreten, unter Einbindung der Sozialpartner ehestmöglich die notwendigen Gesetzesänderungen herbeizuführen, damit der nicht zeitgemäße Begriff der Züchtigung durchgängig in allen Gesetzen entfällt bzw. durch einen zeitgemäßen Begriff ersetzt wird.
Mit Schreiben des Bundeskanzleramtes vom 25.Juli 2009 wurde nach Einholung einer Stellungnahme beim zuständigen Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz folgende Antwort an den Herrn Landeshauptmann übermittelt.
"Wie schon in dem Schreiben vom 21.November 2008 , GZ.: 350.710/0661-I/4/2008, ausgeführt, ist die Vornahme einer Streichung des Begriffs "Züchtigung" im LAG nicht ohne Einbindung der Sozialpartner möglich. Dieser - zugegebenermaßen nicht mehr zeitgemäße - Ausdruck ist nur sehr schwer durch einen inhaltlich gleichbedeutenden zu ersetzen. Alle ähnlichen Begriffe sind entweder enger oder weiter gefasst\; daher ist eine Abklärung im Rahmen von etwaigen Sozialpartnerverhandlungen notwendig.
Das Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz erneuert daher die Zusage von 2008, der Anregung des Stmk Landtages Rechnung zu tragen und im Zuge einer der nächsten LAG-Novellierungen diesen Punkt bei den Sozialpartnerverhandlungen mit aufzunehmen."


Beschluss der Steiermärkischen Landesregierung vom 12. Oktober 2009.


Es wird daher der

Antrag

gestellt:

Der Landtag wolle beschließen:

Der Bericht der Steiermärkischen Landesregierung zum Beschluss Nr. 1452 wird zur Kenntnis genommen.