EZ/OZ: 3444/1
Selbstständiger Antrag von Abgeordneten (§ 21 GeoLT)
eingebracht am 23.12.2009, 12:48:56
Landtagsabgeordnete(r): Erwin Gruber (ÖVP), Erwin Dirnberger (ÖVP)
Fraktion(en): ÖVP
Zuständiger Ausschuss: -
Regierungsmitglied(er): Elisabeth Grossmann
Betreff:
Schulerhaltungsbeiträge - Anwendung der Bevölkerungsstatistik
Die Schulerhaltungsbeiträge werden derzeit von den Schulsitzgemeinden auf die zum Schulsprengel gehörenden Gemeinden nach folgendem Mischschlüssel aufgeteilt:
- zu 20 % nach der Zahl der Schulkinder
- zu 20 % nach der Zahl der Wohnbevölkerung nach dem Ergebnis der jeweils letzten rechtskräftigen Volkszählung und
- zu 60 % nach der Finanzkraft der Gemeinden
Mit dem Finanzausgleichsgesetz 2008 wurde geregelt, dass für die Anzahl der Hauptwohnsitze einer Gemeinde ab 1.1.2009 die Bevölkerungsstatistik der Statistik Austria anzuwenden ist. Die Einwohnerzahlen der Volkszählung 2001 wurden de facto für die Verteilung der Gemeindeertragsanteile außer Kraft gesetzt.
All jene Gemeinden, die von Abwanderungen betroffen sind, erleiden dadurch nicht nur zum Teil recht beachtliche Ertragsanteil-Mindereinnahmen, sie werden auch im Bereich der Schulerhaltungsbeiträge aufgrund des derzeit angewandten Mischschlüssels insofern benachteiligt, als hier weiterhin das Ergebnis der Volkszählung 2001 herangezogen wird.
Es wird daher der
Antrag
gestellt:
Der Landtag wolle beschließen:
Die Landesregierung wird aufgefordert, eine entsprechende Novelle zum Stmk. Pflichtschulerhaltungsgesetz - StPEG 2004 dem Landtag vorzulegen, damit für die Berechnung der Schulerhaltungsbeiträge nicht das Ergebnis der letzten Volkszählung sondern die Daten der Statistik Austria herangezogen werden können.
Unterschrift(en):
Erwin Gruber (ÖVP), Erwin Dirnberger (ÖVP)