LANDTAG STEIERMARK
XV. GESETZGEBUNGSPERIODE


EZ/OZ: 3210/1

Regierungsvorlage

eingebracht am 23.09.2009, 00:00:00


Geschäftszahl(en): FA10A-60Pa-18/2000-576
Zuständiger Ausschuss: -
Regierungsmitglied(er): Johann Seitinger

Betreff:
Landtagsbeschluss Nr. 1499 (Einl.Zahl 2550/8) betreffend alternative Mittel zur Bekämpfung des Feuerbrandes

Mit Entschließungsantrag des Landtages Steiermark vom 26.05.2009, Landtag EZ 2250/6 (Landtagsbeschluss Nr. 1499) wird die  Steiermärkische Landesregierung aufgefordert

1. dafür Sorge zu tragen, dass auf den Einsatz antibiotikahältiger Pflanzenschutzmittel zur Bekämpfung des Feuerbrandes verzichtet werden kann\;
2. an die Bundesregierung heranzutreten, damit diese Maßnahmen setzt, um die nationale und internationale Feuerbrandforschung besser zu koordinieren, damit diese insbesondere ökologisch verträgliche Alternativen zur Bekämpfung des Feuerbrandes entwickelt.

Bezug nehmend auf das do. Schreiben vom 2. Juni 2009 wird zu Punkt 1. dieses Antrags wie folgt Stellung genommen:

Erwerbsobstbau in der Steiermark:
In der Steiermark befassen sich nach der Erwerbsobstanlagenerhebung 2007 insgesamt 2.110 Betriebe auf einer Fläche von 8.107 ha mit dem Obstbau. Die Kernobstfläche (Apfel, Birne) - und damit die durch den Feuerband bedrohte Obstanbaufläche - im steirischen Erwerbsobstbau beträgt 6.075 ha. Der Erwerbsobstbau stellt für viele bäuerliche Familien die Existenzgrundlage dar, ist aber auch für viele Beschäftigte und Betriebe im vor und nach gelagerten Bereich die wirtschaftliche Basis.
 
Feuerbrandauftreten in der Steiermark:
Der Quarantäneschaderreger Feuerbrand wurde in der Steiermark erstmals im Jahr 2000 im Bezirk Liezen festgestellt, 2003 waren erstmals auch Erwerbsobstbaubetriebe betroffen (10 Betriebe). In den Jahren 2004 bis 2006 mussten gegenüber insgesamt 4 Erwerbsobstbaubetrieben und in einigen Fällen bei Streuobst und  sonstigen Feuerbrandwirtspflanzen behördliche Maßnahmen angeordnet werden.
Im Jahr 2007 ist es zum bislang massivsten Feuerbrandauftreten in der Steiermark gekommen. Betroffen waren das gesamte steirische Erwerbsobstbaugebiet sowie Streuobstanlagen und Hausgärten im gesamten Landesgebiet bis in eine Seehöhe von 1.000m.  Von mehr als 540 Erwerbsobstbaubetrieben mit ca. 2.000 ha betroffener Fläche sind  Befallsmeldungen dokumentiert: Gegenüber 45 Betrieben musste die Rodung von 24 ha Erwerbsobstanlagen angeordnet werden.
Gegenüber 752 Verfügungsberechtigten von Streuobstanlagen und Hausgärten wurden Maßnahmen schriftlich angeordnet.
 
Im Jahr 2008 ist es in der Steiermark im Vergleich mit 2007 sowohl im Erwerbsobstbau, als auch im Streu- und Siedlungsobstbau sowie im Zierpflanzenbereich zu einem deutlich geringeren Auftreten von Feuerbrand gekommen. 71 Erwerbsobstbaubetriebe mit ca. 222 ha sind als betroffen dokumentiert. Vor allem auf Grund von Unterlagenbefall mussten davon in 17 Betrieben mehr als 11 ha Erwerbsobstanlagen gerodet werden. Bei etwa 1.000 Bäumen und Sträuchern im Streuobstanlagen und Hausgärten mussten Bekämpfungsmaßnahmen durchgeführt werden.

Im heurigen Jahr war bis Mitte Juli - verglichen mit 2008 - ein geringes Feuerbrandauftreten feststellbar: Im Erwerbsobstbau mussten gegenüber 13 Betrieben Rückschnittmaßnahmen angeordnet werden und waren Rodungen bislang nicht erforderlich\; in 9 Fällen mussten bei Streuobstanlagen und Hausgärten Rodungen angeordnet werden.

Unter www.feuerbrand.steiermark.at ist eine Karte abrufbar, aus der das Feuerbrandauftreten in der Steiermark seit Beginn des Monitoring zu ersehen ist.

Feuerbrandbekämpfungsmaßnahmen:
Die wichtigsten Maßnahmen zur Bekämpfung von Feuerbrand stellen derzeit Verbringungsbeschränkungen, die Einhaltung strenger Importregelungen, andere vorbeugende Maßnahmen wie Produktions-, Verbringungs- und Auspflanzverbote, die laufende Beobachtung der Feuerbrandwirtspflanzen auf Feuerbrandbefall und die mechanische Bekämpfung dar.
Stark befallene Pflanzen müssen gerodet werden, bei weniger geschädigten Pflanzen genügt unter Umständen das Ausschneiden erkrankter Äste.
Zusätzlich sind im Erwerbsobstanbau vorbeugend  die Bekämpfung des Feuerbrands mit Pflanzenschutzmitteln sowie die Anwendung von Pflanzenstärkungsmitteln mit Anwendungsempfehlungen gegen Feuerbrand möglich.

Feuerbrandschutzgebiet:
EU-Mitgliedstaaten und Teilen von Mitgliedstaaten kann in Hinblick auf bestimmte Schadorganismen ein besonderer Schutz z.B. bezüglich der Verbringung von Pflanzen und Pflanzgut gewährt werden. Voraussetzung dafür ist, dass ein bestimmter Schadorganismus in diesen Gebieten nicht vorkommt oder erfolgreich Maßnahmen zur Ausrottung gesetzt werden können. Einige österreichische Bundesländer - darunter die Steiermark - waren bis 31. März 2009 als Schutzgebiet betreffend Feuerbrand anerkannt.  Eine Verlängerung des Schutzgebietsstatus war auf Grund des massiven Auftretens im Jahr 2007 sowie der zahlreichen Feuerbrandfälle im Jahr 2008 trotz der umfassenden Bekämpfungsmaßnahmen nicht möglich.

Landesgesetzliche Grundlagen:
Das Steiermärkische Pflanzenschutzgesetz und die Feuerbrandverordnung stellen - in Ergänzung zu den bundesrechtlichen Vorschriften für das Inverkehrbringen - die rechtlichen Grundlagen für die Bekämpfung des Feuerbrandes dar.
So ist  u. a. nach der Feuerbrandverordnung, LGBl.Nr. 33/2003 idF LGBl.Nr. 51/2009 die Produktion, Auspflanzung und Verbringung bestimmter Wirtspflanzen verboten bzw. eingeschränkt und besteht für die Eigentümer und Verfügungsberechtigten von Feuerbrandwirtspflanzen die Verpflichtung, jeden Verdacht von Feuerbrandbefall der Behörde zu melden.   Aber auch die Überwachung und die Vorgehensweise (im Verdachtsfall) durch die Behörde sowie die Bekämpfungs- und Hygienemaßnahmen sind darin geregelt.

Bekämpfungs- und Beratungsorganisation:
Die laufende Beobachtung der Wirtspflanzen auf Feuerbrandbefall, die Abklärung des Verdachts sowie die allenfalls erforderliche Anordnung und Überwachung der mechanischen Bekämpfung erfolgt über einen Sachverständigendienst aus Mitarbeitern der Landesdienststellen FA10B und FA10C sowie der Bezirksverwaltungsbehörden, der von den Gemeinden freiwillig durch Gemeindebeauftragte unterstützt wird.
Im Bereich des Erwerbsobstbaus werden überdies die Beratungsdienste der Landeskammer für Land- und Forstwirtschaft Steiermark (Kernteam) und der Obst - Partner - Steiermark (OPST) sowie Privatberater zur Begutachtung der Verdachtsfälle und die Erfassung des Feuerbandauftretens beigezogen. Bei Obstanlagen mit starkem Befall erfolgt die Begutachtung zur Klärung der Notwendigkeit und des Ausmaßes von Rodungen durch Mitarbeiter der FA10B und der Beratungsdienste.
Über den Amtlichen Pflanzenschutzdienst und insbesondere die Beratung wird auch gewährleistet, dass die Obstbauern über die vorbeugenden Maßnahmen wie regelmäßige Kontrolle der Anlagen bei trockenem Wetter und Entfernen befallener Stellen vor der Blüte sowie das korrekte Vorgehen  bei der Sanierung (z.B. Rodung bzw. großzügiger Rückschnitt so rasch als möglich durchführen, sofortiges Verbrennen der gerodeten bzw. abgeschnittenen befallenen Pflanzen und Pflanzenteile, gründliches Desinfizieren bzw. Abflammen der Schnittwerkzeuge etc.) informiert werden.

Zusätzlich zu den oben genannten Maßnahmen sind im Erwerbsobstanbau die Bekämpfung des Feuerbrands mit Pflanzenschutzmitteln sowie die Anwendung von Pflanzenstärkungsmitteln mit Anwendungsempfehlungen gegen Feuerbrand möglich. Der Wirkungsgrad dieser Mittel und die Sicherheit in der Anwendung sind allerdings in Abhängigkeit von Mittel, Infektionsdruck und Infektionszeitpunkt sehr unterschiedlich.

Entschädigung bei Rodung:
Die Entschädigung bei angeordneter Rodung im Erwerbsobstbau erfolgt auf der Basis einer von der EU im Jahr 2003 genehmigten Richtlinie des Landes. Die Schadensermittlung erfolgt durch Sachverständige des Landes und es werden dabei auf der Grundlage mehrjähriger Durchschnittsernten und Durchschnittspreise Rodekosten, Neuanlagekosten sowie der mehrjährige Ertragsausfall berücksichtigt. Die so ermittelten Schadensbeträge belaufen sich auf bei Apfel auf 40.000 bis 45.000 Euro pro ha Rodefläche und bei Birne auf 50.000 bis 60.000 Euro pro ha. Davon werden nach der Richtlinie 30 % als Entschädigung aus Landesmitteln gewährt.


Einsatz streptomycinhältiger Pflanzenschutzmittel und Warndienst:

Im Jahr 2008
war in der Steiermark erstmals der Einsatz streptomycinhältiger Pflanzenschutzmittel grundsätzlich möglich, allerdings an strenge Auflagen gebunden wie:

· Bezug nur gegen amtl. Bestätigung über die erforderliche Menge
· Einsatz nur in Erwerbskernobstanlagen (Apfel, Birne)
· Anwendung nur bei akuter Feuerbrandgefahr nach amtl. Warndiensthinweis
· Einsatz nur während der Blütezeit mit max. zwei Anwendungen
· Meldung jeder einzelnen Anwendung an die zuständige Behörde


Räumlich war der Einsatz dieser Pflanzenschutzmittel nur in den Bezirken DL, FB, FF, G, GU, HB, LB, RA, VO und WZ zulässig.
Insgesamt 27 von der Landwirtschaftskammer Steiermark betreute Wetterstationen im gesamten Obstbaugebiet lieferten die Daten für die täglich aktualisierten Prognosen des Feuerbrandinfektionsrisikos in der Blütezeit (amtl. Warndienst). Die Anwendung streptomycinhältiger Pflanzenschutzmittel war bei Birne von 2. bis 14. Mai 2008 und bei Apfel von 8. bis 26. Mai 2008 erlaubt.
Insgesamt 44 Betriebe haben streptomycinhältige Pflanzenschutzmittel auf insgesamt 117,1 ha angewendet und dafür 103,4 kg Pflanzenschutzmittel verbraucht.

Auf Grund des nach wie vor ein hohen Infektionspotentials musste auch im Jahr 2009  bei  günstiger Witterung für den Feuerbrand wieder mit einem hohen Infektionsrisiko und der Gefahr eines massiven Auftretens gerechnet werden. Weil das Antibiotikum Streptomycin derzeit als einzige Substanz mit einem beständigen Wirkungsgrad von über 70 Prozent gegen den Feuerbranderreger gilt, erfolgte auch im Jahr 2009 wiederum die Zulassung streptomycinhältiger Pflanzenschutzmittel für die Anwendung im Kernobst während der Blütezeit durch das Bundesamt für Ernährungssicherheit. Die Auflagen für die Anwendung wurden gegenüber 2008 geändert: Die Zahl der max. möglichen Anwendungen wurde von 3 auf 2 reduziert und die zulässige Aufwandmenge in Abhängigkeit vom Alter der Anlage gestaffelt.

Insgesamt 20 von der Landwirtschaftskammer Steiermark betreute Wetterstationen im gesamten Obstbaugebiet lieferten die Daten für die täglich aktualisierten Prognosen des Feuerbrandinfektionsrisikos in der Blütezeit. Die Anwendung streptomycinhältiger Pflanzenschutzmittel war bei Birne von 15. April bis 6. Mai 2009 und bei Apfel von 9. bis 15. Mai 200 erlaubt. Insgesamt 16 Betriebe haben streptomycinhältige Pflanzenschutzmittel auf insgesamt 22,1 ha angewendet.
Unter www.feuerbrandbekaempfung.steiermark.at ist eine Karte mit Informationen über das steirische Erwerbsobstbaugebiet einzusehen, in der auch die möglichen Einsatzgebiete (Basis: ausgestellte Bezugsbestätigungen) sowie die tatsächlichen Anwendungsgebiete dieser Pflanzenschutzmittel dargestellt sind.

"Feuerbrand - Round Table"
Zur Information, Koordination und Planung der österreichischen Feuerbrandaktivitäten wurde unter der Federführung der AGES im Jahr 2003 ein "Feuerbrand - Round Table" eingerichtet. An den 1 bis 2 Treffen pro Jahr nehmen seither Vertreter der AGES, des BMLFUW, der Bundesländer, der Landwirtschaftskammern, der verschiedenen Verbände (Obstbau, Imker, Baumschulen, ARGE Streuobst), der Universitäten (Uni und TU Wien, BOKU) etc. teil, um sich dabei mit allen Themenbereichen im Zusammenhang mit dem Feuerbrand zu befassen.

Versuchs- und Forschungsprojekte:
Seit vielen Jahren laufen verschiedene Forschungsprojekte, die großteils auch vom Land Steiermark finanziell unterstützt werden (BBK-Projekte) und/oder teilweise von der FA10B-Landwirtschaftliches Versuchszentrum bzw. unter Mitwirkung der FA10B durchgeführt werden. Aktuell werden folgende Projekte von der FA10B bzw. unter Mitwirkung der FA10B durchgeführt:
· Auswirkungen einer Volleinnetzung auf das Inokulum von Erwinia amylovora auf Apfelblüten, FA10B, 2008-2015
· Mitteltestung zur Bekämpfung von Blüteninfektionen des Feuerbranderregers (Erwinia amylovora), FA10B, 2008-2015
· Prüfung feuerbrandtoleranter Apfelunterlagen auf ihre Anbaueignung unter den Bedingungen der Steiermark, FA10B, 2009-2013
· Prüfung in vitro vermehrter Birnenbäume im Vergleich zu wichtigen gängigen Unterlagen unter besonderer Berücksichtigung der Widerstandsfähigkeit gegen Feuerbrand, BOKU, FA10B und St. Andrä, HBLA und BA Klosterneuburg, 2006-2012

Eine Liste der derzeit laufenden Forschungsprojekte in Österreich ist unter www.ages.at (weiterer Pfad =>\; Landwirtschaftliche Sachgebiete =>\; Pflanzengesundheit =>\; Feuerbrand =>\; Forschungsprojekte AT) abrufbar.
 

Feuerbrandbekämpfungsstrategie 2009 - 2013:
 
Von der AGES wurde eine Strategie zur Feuerbrandbekämpfung 2009-2013 entworfen und in mehreren Schritten mit einem fachlichen Beirat bestehend aus Vertretern des BMLFUW, der Länder, der Landwirtschaftskammern sowie Fachleuten aus den Bereichen Obstproduktion, Imkerei, Pflanzenschutz und Forschung abgestimmt. Im Jänner 2009 wurden das vorläufige Ergebnis sowie verschiedene dazu gehörige Themen von der AGES präsentiert und im Rahmen eines Forums u. a. mit Vertretern des Handels und der NGO´s diskutiert.
Diese Feuerbrandbekämpfungsstrategie ist das Ergebnis der mehrjährigen Bearbeitung des Themas im "Feuerbrand - Round Table" und bei koordinierenden Besprechungen in verschiedenen Fachgremien sowie AGES intern.

Maßnahmenbündel:
Feuerbrand ist eine schwer zu bekämpfende Pflanzenkrankheit und es ist daher ein Bündel an Maßnahmen für deren Bekämpfung erforderlich. Das Ziel einer gesamtheitlichen Bekämpfung ist insbesondere die Vermeidung eines Antibiotikaeinsatzes durch die Einhaltung von Vorbeugungs-, Sanierungs- und Hygienemaßnahmen sowie der Anwendung geeigneter Pflanzenschutz- und Pflanzenhilfsmittel. Gleichzeitig sind die Entwicklung von Alternativen zur Antibiotikaanwendung und die Erhaltung der Biodiversität Schwerpunkte der Strategie.

Forschung:
Im Forschungsbereich wird das Thema Feuerbrand mit verschiedenen Fragestellungen wie z.B. Feuerbrandtoleranz verschiedener Kernobstsorten und -unterlagen, Aufklärung der Feuerbrandresistenz, Testung von Mitteln zur Bekämpfung von Blüteninfektionen,  Untersuchungen zu Wirt-Pathogen-Interaktionen, alternative Strategien zur langfristigen Eindämmung von Feuerbrand ohne Antibiotika oder Verbesserung der Feuerbrandprognose intensiv und mit innovativen Ansätzen bearbeitet.

Streptomycineinsatz:
Die Möglichkeit von Gefahr in Verzug-Zulassungen von Pflanzenschutzmitteln soll derzeit als letztes Instrument einer Bekämpfung dennoch gegeben sein.
Es liegt eine aktuelle Stellungnahme der Arbeitsgruppe österreichischer humanmedizinischer Antibiotikaexperten vor, die zur Auffassung kommt, dass der kontrollierte Einsatz von Streptomycin zur Feuerbrandbekämpfung trotz des Nachweises von Streptomycinspuren in reifen Früchten unverändert kein konkretes Risiko für eine Resistenzentwicklung und für die menschliche Gesundheit darstellt.

Broschüre:
Alle diese Inhalte werden in einer Broschüre zur gesamtheitlichen Strategie der Feuerbrandbekämpfung 2009-2013 dargestellt werden. Die Broschüre wird neben Informationen auch einen Aktionsplan enthalten, der die Umsetzung der Maßnahmen und die dazu erforderlichen Tätigkeiten festlegt. Jährliche Berichte über den Stand der umgesetzten Maßnahmen sind ebenso geplant wie eine umfassende Öffentlichkeitsarbeit.  Die Broschüre wird im Sommer 2009 erscheinen.

Zusammenfassung:
 
Zusammenfassend wird zu den obigen Darlegungen festgestellt, dass die durchgeführten und laufenden sowie die geplanten Maßnahmen einen möglichst baldigen Verzicht auf streptomycinhältige Pflanzenschutzmittel ermöglichen sollen und somit in ihren Zielsetzungen der Aufforderung gemäß Pkt. 1. im Entschließungsantrag des Landtags Steiermark vom 26. Mai 2009 an die Landesregierung entsprechen.


Stellungnahme der Landeskammer für Land- und Forstwirtschaft Steiermark:

In Beantwortung des Schreibens vom 2.06.2009, GZ: FA 10A-60Pa-18/2000-570, Ggst: Landtagsbeschluss Nr. 1499, Alternative Mittel zur Bekämpfung des Feuerbrandes, wird nachstehende Stellungnahme übermittelt:

zu 1.
In der Bekämpfung des Feuerbrandes wird eine gesamtheitliche Strategie verfolgt - die grundsätzlichen Ziele dieser Strategie sind:
 
· Entwicklung von Alternativen zur Antibiotikaanwendung
· Schadensvermeidung bzw. -begrenzung in den besonders betroffenen bzw. sensiblen Bereichen durch entsprechende Maßnahmen
· risikobasierte Bewertung des Auspflanzens der Wirtspflanzen
· Erhaltung der Biodiversität (genetische Ressourcen heimischer Obstsorten und von Wildpflanzenarten, die Wirtspflanzen des Feuerbrands sind)
· Schaffung fachlicher Grundlagen für rechtliche Maßnahmensetzungen auf Bundes- und Landesebene
· Forschungs- und Entwicklungsarbeiten  hinsichtlich Diagnostik, Resistenzmechanismen, widerstandsfähige Sorten, Testung von Produkten zur Krankheitsvorbeugung und -bekämpfung u.ä. zur Unterstützung der Obstbaupraxis

Im Sinne dieser Strategie werden allgemeine Maßnahmen in verschiedenen Bereichen und der Einsatz von Pflanzenschutzmittel und Pflanzenhilfsmittel primär im Intensivobstanbau gesetzt.

Die allgemeinen Maßnahmen in den Bereichen Streuobstbau, Zierpflanzenbau, Privatgärten, öffentliches Grün, Baumschulen und Intensivobstbau umfassen u.a:
· Vorbeugung (z. B. Sorten- und Unterlagenwahl, keine Wirtspflanzen in Intensivobstan-baugebieten).
· Sanierung (Rodung, Rückschnitt, Vernichtung des befallenen Materials).
· Hygienemaßnahmen
· Regelmäßige Kontrollen
· Spezielle Empfehlungen für den Intensivobstanbau

In der Beratungsarbeit stellt das Thema Feuerband einen besonderen Arbeitsschwerpunkt dar\; insbesonders die Beratung zur Vermeidung von Infektionen und zur Sanierung befallener Bäume und Anlagen werden besonders berücksichtigt.
Generell wird über den Feuerbrand, über die Biologie, das Schadbild, das Auftreten, die Gefahren und die Möglichkeiten der Vorbeugung und der Bekämpfung breit informiert. Besonders wichtig ist in diesem Zusammenhang eine Sensibilisierung und eine hohe, permanente Aufmerksamkeit und Kontrolltätigkeit der Obstbauern. Alles zu tun, um die Krankheit so früh wie möglich zu erkennen und sofort Sanierungsmaßnahmen zu setzen ist grundlegende Aussage in der Beratung.

Konkrete Maßnahmen in Befallszonen sind u.a.:
· Vorhandene Befallsherde konsequent beseitigen
· Meldepflicht einhalten
· Keine Überkronenberegnung während der Blüte
· Pflanzenschutzmaßnahmen mit max. 500 l Wasser/ha während der Blüte
· Neuanlagen möglichst früh pflanzen
· Regelmäßige und konsequente Desinfektion der Schnittwerkzeuge
· Allgemeine Hygienemaßnahmen einhalten

Beratungsempfehlungen bei der Sanierung von Anlagen sind u.a.:
· Auf ausreichenden Rückschnitt bis ins gesunde Holz achten
· Schnittstelle und Schnittwerkzeug nach jedem Schnitt desinfizieren/abflammen
· Bei Befallsstellen im Stammbereich Baum roden
· Befallenes Material aus der Anlage entfernen und verbrennen
· Laufende und permanente Nachkrontrollen durchführen
· Nach Sanierungsarbeiten Hände desinfizieren, Kleidung wechseln und richtig waschen, Schuhwerk desinfizieren, verwendete Maschinen und Geräte reinigen und desinfizieren
· Pflegemaßnahmen nur bei trockenem Wetter durchführen

Für den Einsatz von Pflanzenschutzmittel und Pflanzenhilfsmittel stehen derzeit nur relativ wenige Produkte zur Verfügung, die meisten davon sind nur als Begleitmaßnahme oder zu Befallsminderung wirksam.

Der Einsatz streptomycinhältiger Pflanzenschutzmittel ist im Sinne der gesamtheitlichen Bekämpfungsstrategie daher nur als äußerste Notmaßnahme zu betrachten und nur unter restriktiven Auflagen und unter Einhaltung strenger Kontrollen und Monitoringmaßnahmen erlaubt.

Im Falle einer massiven Infektions- und Befallsgefahr ist ein solcher Einsatz für die Existenzsicherung des steirischen Kernobstanbaues nach derzeitigem Stand der Wissenschaft vertretbar und unverzichtbar.

zu 2.
Die Feuerbrandforschung wird derzeit von der AGES federführend betrieben und koordiniert - es laufen derzeit eine Vielzahl von Projekten und Forschungsarbeiten.

Im Rahmen von so genannten "Round Table" Gesprächen wird regelmäßig Informationsaustausch auf breiter Basis betrieben.

Alle weiteren und zusätzlichen Maßnahmen um die nationalen und internationalen Feuerbrandforschung zu intensivieren und koordinieren, werden begrüßt.


Beschluss der Steiermärkischen Landesregierung vom 14. September 2009.


Es wird daher der

Antrag

gestellt:

Der Landtag wolle beschließen:

Der Bericht der Steiermärkischen Landesregierung zum Beschluss Nr. 1499 des Landtages Steiermark vom 26. Mai 2009 wird zur Kenntnis genommen.