LANDTAG STEIERMARK
XV. GESETZGEBUNGSPERIODE


EZ/OZ: 3355/1

Regierungsvorlage

eingebracht am 19.11.2009, 00:00:00


Geschäftszahl(en): FA 18A - 013.22-3/2009-34
Zuständiger Ausschuss: -
Regierungsmitglied(er): Kristina Edlinger-Ploder (ÖVP)

Betreff:
Verkehrsdienstleistungen auf der ÖBB-Schiene, Schnellverbindungen zwischen Graz und Leoben für den Zeitraum vom 13.12.2009 bis 10.12.2011

Ausgangslage
Die ÖBB Personenverkehr AG beabsichtigte aus wirtschaftlichen Gründen, die Intercity-Verbindungen zwischen Graz und Linz nicht mehr weiter zu führen, wenn die Finanzierung seitens der Länder Steiermark und Oberösterreich nicht übernommen wird. Das Land Steiermark leistet jedoch grundsätzlich keine Zahlungen für Fernverkehrsverbindungen, jedoch sind sich sowohl das Land Oberösterreich und auch das Land Steiermark der Bedeutung dieser beiden Direktverbindungen (sowohl im Fern- als auch im Nahverkehrsbereich) bewusst. Daher haben Überlegungen seitens der Fachabteilung 18A ergeben, ausschließlich die Nahverkehrsverbindungen zwischen Graz und Leoben zu finanzieren. Es handelt sich dabei um zwei Zugspaare (eines am Morgen und eines am Abend). Bei den diesbezüglichen Verhandlungen konnte einerseits ein preislich sehr günstiges Ergebnis erzielt werden, andererseits konnte erreicht werden, dass sich die ÖBB verpflichtet, die restliche Strecke zwischen Leoben und der Landesgrenze eigenwirtschaftlich weiter zu fahren. Da das Land Oberösterreich den oberösterreichischen Teil der Strecke finanziert, können somit die beiden durchgehenden Zugsverbindungen zwischen Graz und Linz erhalten bleiben.

 
Vereinbarung
Der Vertrag zwischen dem Land Steiermark, der ÖBB Personenverkehr AG und der Steirischen Verkehrsverbund GmbH. soll auf die Dauer von zwei Jahren abgeschlossen werden. Weiters verpflichtet sich die ÖBB PV AG darüber hinaus, während des Vertragszeitraumes zu einer Leistungsgarantie aller Fernverkehrsleistungen im Bundesland Steiermark, wobei Verschiebungen innerhalb der Steiermark einvernehmlich möglich sind. Weiters verpflichten sich die Vertragspartner zu gemeinsamen Marketingaktivitäten im Bereich des Fernverkehrs, sowie zu einer abgestimmten Öffentlichkeitsarbeit.


Kosten und Finanzierung
Die Kosten für die beschriebenen Verkehrsdienstleistungen stellen sich wie folgt dar:
Jahr 2009 (Mitte bis Ende Dezember)               €      32.500,00
Jahr 2010                                                          €    780.000,00
Jahr 2011                                                          €    811.200,00
Kostensumme                                                  € 1.623.700,00


Unter Berücksichtigung einer 4 %igen Valorisierung beträgt die Kostensumme auf die Dauer von zwei Jahren rund € 1,624 Mio.

Die Kosten für die Jahre 2009 und 2010 in der Höhe von € 812.500,00 sind in der VSt. 1/690204-7420 "Beiträge an den Verkehrsverbund" bedeckt. Für die Finanzierung im Jahr 2011 in der Höhe von € 811.200,00 wird im Landesvoranschlag im Rahmen des verfügbaren Ressort-Budget-Volumens und somit ohne zusätzliche Mittelbereitstellung entsprechend Vorsorge getroffen.


Beschluss der Steiermärkischen Landesregierung vom 16. November 2009.


Es wird daher der

Antrag

gestellt:

Der Landtag wolle beschließen:

1. Der vorstehende Bericht wird zustimmend zur Kenntnis genommen.

2. Der Landtag Steiermark ermächtigt die Fachabteilung 18A, Gesamtverkehr und Projektierung, einen Verkehrsdienstvertrag über die beschriebenen Leistungen mit der ÖBB PV AG sowie mit der Steirischen Verkehrsverbund GmbH. auf die Dauer von 2 Jahren (13.12.2009 bis 10.12.2011) abzuschließen.

3. Die Fachabteilung 18A, Gesamtverkehr und Projektierung, wird ermächtigt, für die beschriebenen Maßnahmen Zahlungen an die Steirische Verkehrsverbund GmbH. in der Höhe von insgesamt € 1,624 Mio. für die genannte Vertragsdauer zu leisten.
Nachdem die Kosten für die Jahre 2009 und 2010 in der Höhe von € 812.500,00 bei der VSt. 1/690204-7420 "Beiträge an den Verkehrsverbund" bedeckt sind, wird für die Finanzierung im Jahr 2011 in der Höhe von € 811.200,00 im Landesvoranschlag im Rahmen des verfügbaren Ressort-Budget-Volumens und somit ohne zusätzliche Mittelbereitstellung entsprechend Vorsorge getroffen.