LANDTAG STEIERMARK
XV. GESETZGEBUNGSPERIODE


EZ/OZ: 3367/1

Selbstständiger Antrag von Abgeordneten (§ 21 GeoLT)

eingebracht am 19.11.2009, 17:08:48


Landtagsabgeordnete(r): Erwin Dirnberger (ÖVP), Karl Lackner (ÖVP)
Fraktion(en): ÖVP
Zuständiger Ausschuss: -
Regierungsmitglied(er): Franz Voves, Kristina Edlinger-Ploder (ÖVP)

Betreff:
Verkehrsregelung durch Feuerwehrmitglieder

Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehren werden in der Steiermark oft für Verkehrsregelungen herangezogen.
Während das Regeln des Verkehrs durch Feuerwehrfrauen oder -männer im Einsatzfall (bei Gefahr in Verzug) rechtlich kein Problem darstellt, gibt es jedoch bei derartigen Aktivitäten beispielsweise im Rahmen von Veranstaltungen einige offene Fragen hinsichtlich Haftung und Schadenersatz.
Auch die derzeitige Verkehrsreglerausbildung und der Verkehrsreglerausweis bieten keinen ausreichenden Schutz, zumal eine Vereidigung im Sinne des § 97 Abs. 2 StVO nur für öffentliche Straßen gilt.
Als Lösungsansatz wären daher das Stmk. Aufsichtsorganegesetz entsprechend zu novellieren und der Abschluss einer Haftpflichtversicherung anzustreben.

Es wird daher der

Antrag

gestellt:

Der Landtag wolle beschließen:

Die Landesregierung wird aufgefordert,
  1. dem Landtag eine Novelle zum Aufsichtsorganegesetz vorzulegen, in der Bestimmungen für die Verkehrsreglertätigkeit durch die Feuerwehren aufgenommen werden sowie
  2. zu prüfen, inwiefern für die Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehren eine Haftpflichtversicherung für allfällige Schadenersatzansprüche aus der Verkehrsreglertätigkeit abgeschlossen werden kann.


Unterschrift(en):
Erwin Dirnberger (ÖVP), Karl Lackner (ÖVP)